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   SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04   

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https://dejure.org/2009,21154
SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04 (https://dejure.org/2009,21154)
SG Potsdam, Entscheidung vom 12.06.2009 - S 12 U 47/04 (https://dejure.org/2009,21154)
SG Potsdam, Entscheidung vom 12. Juni 2009 - S 12 U 47/04 (https://dejure.org/2009,21154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrsunfall nach einem im Rahmen eines Fußballspiels durchgeführten Sponsorengespräch als Arbeitsunfall; Einhaltung der Zeitgrenze von zwei Stunden im Rahmen der Unterbrechung des versicherten Weges; Verkehrsunfall bei Trunkenheit am Steuer; Begriff des Arbeitsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Das Bundessozialgericht hat im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung eine Zeitgrenze von zwei Stunden im Rahmen der Unterbrechung des versicherten Weges festgelegt (vgl. hierzu Schulin , in: Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Band 2, Unfallversicherungsrecht 1996, § 33 Rn. 112 und zuletzt BSG, Urteil vom 02. Dezember 2008 - B 2 U 26/06 R).
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Die zulässige kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (BSG, Urteil vom 02. April 2009 - B 2 U 29/07 R, abrufbar unter www.bundessozialgericht.de) ist unbegründet.
  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 16/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - keine Sachentscheidung des Revisionsgerichts

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Nach der Rechtsprechung des BSG (vgl. zum Beispiel Urteil, vom 26. Oktober 2004 - B 2 U 16/04 R = SozR 4-1500 § 163 Nr. 1) sind weitere objektive Kriterien für das Bejahen von Versicherungsschutz erforderliche - zum Beispiel die Offenheit der Veranstaltung für die Beschäftigten des Unternehmens und die Teilnahme eines Teils der Unternehmensleitung.
  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 42/96

    Arbeitsunfall bei Benefiz-Fußballspiel im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Hierbei handelt es sich um Tätigkeiten zur Kundenwerbung, welche dem Unfallversicherungsschutz unterliegen, wenn sie (mittelbar) der Förderung des Unternehmens dienen (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 1997 - 2 RU 42/96, kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de).
  • BSG, 28.04.1976 - 2 RU 147/75

    Ort der versicherten Tätigkeit - Unterbrechung des Heimwegs - Versicherungsschutz

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    In der letzten Entscheidung findet sich der folgende Leitsatz: "Ein Versicherter, der den Antritt des Weges von dem Ort der Tätigkeit bis zu 2 Stunden durch eine privaten Zwecken dienende Verrichtung hinausschiebt, steht auf dem anschließenden Weg von dem Ort der Tätigkeit wieder unter Versicherungsschutz nach RVO § 550 Abs. 1; die Dauer der zuvor ausgeübten Tätigkeit und die Länge des zurückzulegenden Weges sind unerheblich (Fortführung von BSG 1976-04-28 2 RU 147/75 = SozR 2200 § 550 Nr. 12).".
  • BSG, 10.10.2006 - B 2 U 20/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - mehrtägige

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Wird diese Grenze überschritten, ist der versicherte Weg grundsätzlich endgültig beendet und der Versicherungsschutz wird nicht neu begründet (BSG Urteil vom 10. Oktober 2006 - B 2 U 20/05 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 19 RdNr 16 mwN).
  • LSG Sachsen, 08.11.2007 - L 2 U 73/07

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall; Zurechnung des unfallbringenden

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    In diesem Zusammenhang führt das Sächsische Landessozialgericht, Urteil vom 08. November 2007 - L 2 U 73/07 (kostenpflichtig abrufbar unter www.juris.de ) aus: "Die allgemeine Erwartung eines versicherten Unternehmers, durch seine Präsenz bei einer Veranstaltung (hier: Eröffnung eines Feuerwehrgerätehauses nach vorangegangener Sachspende) den Zwecken des Unternehmens zu dienen, weist keinen hinreichend starken inneren Zusammenhang zu der unternehmerischen Tätigkeit auf, der es rechtfertigen würde, den Besuch der Veranstaltung dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu unterstellen.
  • BSG, 07.12.2004 - B 2 U 47/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang -

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Das Interesse des Unternehmers an einer bestimmten Tätigkeit genügt insoweit noch nicht, den rechtlich wesentlichen Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit zu begründen (vgl. BSG, Urteil vom 07. Dezember 2004 - B 2 U 47/03 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 11).
  • BSG, 18.12.1979 - 2 RU 53/78

    Wegeunfall - Unterbrechung wegen privater Besorgung - Versicherungsschutz in der

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Diese Gleichbehandlung von Unterbrechung oder verzögerter Antritt des Weges wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 = SozR 2200 § 550 Nr. 58 und Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 53/78 = SozR 2200 § 550 Nr. 42).
  • BSG, 28.07.1983 - 2 RU 51/82

    Beginn des Versicherungsschutzes - Versicherungsschutz bei der Heimfahrt -

    Auszug aus SG Potsdam, 12.06.2009 - S 12 U 47/04
    Diese Gleichbehandlung von Unterbrechung oder verzögerter Antritt des Weges wird auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gesehen (vgl. BSG, Urteil vom 28. Juli 1983 - 2 RU 51/82 = SozR 2200 § 550 Nr. 58 und Urteil vom 18.12.1979 - 2 RU 53/78 = SozR 2200 § 550 Nr. 42).
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