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   SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05   

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https://dejure.org/2007,25770
SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05 (https://dejure.org/2007,25770)
SG Potsdam, Entscheidung vom 19.09.2007 - S 1 KA 114/05 (https://dejure.org/2007,25770)
SG Potsdam, Entscheidung vom 19. September 2007 - S 1 KA 114/05 (https://dejure.org/2007,25770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anfechtung von Honorarbescheiden i.R.d. vertragsärztlichen Versorgung; Durchbrechung der Bestandskraft eines Bescheides durch Erlass eines Zweitbescheides; Statusbegründender Verwaltungsakt im Vertragsarztrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 23/65

    Effektivität des Rechtsschutzes im Wiedergutmachungsrecht

    Auszug aus SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05
    Die Zulässigkeit von Zweitbescheiden, entwickelt durch die Rechtsprechung in Form eines ungeschriebenen Rechtssatzes, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfGE 27, 297) und auch durch § 44 SGB X nicht ausgeschlossen.
  • BSG, 28.01.1998 - B 6 KA 41/96 R

    Krankenhausarzt - Ermächtigung - vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung -

    Auszug aus SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05
    Insoweit folgt die Kammer uneingeschränkt der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG - (SozR 3-1500 § 97 Nr. 3).
  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 3/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

    Auszug aus SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05
    Dem kann aus Sicht der Kammer auch nicht entgegengehalten werden, der Adressat eines durch Dritte anfechtbaren begünstigenden Verwaltungsaktes müsse bis zum Abschluß der Widerspruchsfrist mit einem Widerspruch rechnen; es sei daher "seinem Risikobereich zuzuordnen, wenn er vor Ablauf der Widerspruchsfrist von der Begünstigung Gebrauch mache" (so offensichtlich BSG, Beschluß vom 28. Juni 2000, Az.: B 6 KA 3/00 B, zitiert nach Bracher a.a.O., S. 455).
  • BVerwG, 21.06.1961 - VIII C 398.59
    Auszug aus SG Potsdam, 19.09.2007 - S 1 KA 114/05
    Der Beginn der äußeren Wirksamkeit wird durch seine Bekanntgabe an den Empfänger bestimmt; die im Verwaltungsakt enthaltene Regelung kann unabhängig von dem Beginn der äußeren Wirksamkeit des Verwaltungsaktes zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt werden (sog. innere Wirksamkeit; vgl. BVerwG 13, 1; 55, 212; Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht/Steinwedel § 39 SGB X Rdnr. 7; von Wulffen/Roos SGB X § 39 Rdnr. 7).
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