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SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 46 S 1 Nr 2 SGB 5, § 44 Abs 1 SGB 5, § 86b Abs 2 S 1 SGG, § 86b Abs 2 S 2 SGG
Krankenversicherung - ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - gutachterliche Stellungnahme - Versicherter - Glaubhaftmachungslast im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines an Arthrose leidenden Arbeitnehmers auf Fortgewährung von Krankengeld
- sozialrechtsiegen.de
Krankenversicherung - ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Fortgewährung von Krankengeld
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Berlin-Brandenburg, 05.03.2013 - L 1 KR 155/11
Beweislast für das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit zur Begründung eines …
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Dies gilt wegen der vorstehend dargelegten eingeschränkten Aussagekraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung insbesondere auch in dem Fall, dass - wie im vorliegenden Fall - dem Versicherten eine solche Bescheinigung vom behandelnden Arzt ausgestellt wurde (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.03.2013, L 1 KR 155/11, zitiert nach juris). - BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R
Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Dass der Antragsteller die Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Gewährung der begehrten Leistung im Wege der einstweiligen Anordnung auch für diesen Zeitraum erstrebt, kann nach dem schriftsätzlichen Vorbringen des Antragstellers nicht ausgeschlossen werden und ist daher unter Beachtung des sogenannten Meistbegünstigungsgrundsatzes, der bei der Auslegung prozessualer Begehren gemäß § 123 SGG fordert, das Begehren des Antragstellers stets in einer Weise auszulegen, dass eine möglichst weitgehende Befriedigung des Rechtsschutzbedürfnisses gewollt ist (vgl. dazu BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 75/08 R, FamRZ 2009, 1997 ff.), zugunsten des Antragstellers anzunehmen. - BSG, 14.02.2001 - B 1 KR 30/00 R
Krankengeld - Arbeitsunfähigkeit - Verweisbarkeit - bisherige Tätigkeit - Verlust …
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
In dem hier gegebenen Fall, dass der Krankengeld beanspruchende Versicherte nach wie vor in einem andauernden Beschäftigungsverhältnis steht, definiert sich der Begriff der Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 SGB V in der Weise, dass Arbeitsunfähigkeit gegeben ist, wenn ein Arbeitnehmer seine zuletzt vor Eintritt seiner Erkrankung konkret ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unter der Gefahr der Verschlimmerung seines Zustandes verrichten kann (vgl. BSG, Urteil vom 14.02.2001, B 1 KR 30/00 R, SozR 3-2500 § 44 Nr. 9; und § 2 Abs. 1 der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinien).
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.01.2008 - L 9 B 600/07
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Gewährung von …
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Denn durch die Versagung des Krankengeldes für die Vergangenheit können keine wesentlichen Nachteile mehr entstehen, die sich durch den Erlass einer einstweiligen Anordnung noch abwenden ließen; der Antragsteller hat für diese Zeit seinen Lebensunterhalt bereits aus eigenen oder fremden Mitteln gedeckt, so dass er hierfür auf das begehrte Krankengeld nicht mehr angewiesen ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.01.2008, L 9 B 600/07 KR ER, zitiert nach juris). - LSG Bayern, 17.06.2011 - L 4 KR 76/11
Krankengeld - Bayerisches Landessozialgericht schließt sich der Auffassung des …
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Vielmehr hat diese Entscheidung grundsätzlich unter Berücksichtigung sämtlicher vorliegender Unterlagen über den gesundheitlichen Zustand des Antragstellers zu erfolgen (Bayerisches LSG, Beschluss vom 17.06.2011, L 4 KR 76/11 B ER, NZS 2012, 341 f.). - BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R
Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter …
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Einer solchen ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kommt jedoch lediglich die Bedeutung einer gutachterlichen Stellungnahme zu, die die Grundlage für den über den Krankengeldbezug zu erteilenden Bescheid der Krankenkasse bildet, ohne dass diese oder das Sozialgericht an den Inhalt der ärztlichen Bescheinigung gebunden wären (BSG, Urteil vom 08.11.2005, B 1 KR 30/04 R, SozR 4-2500 § 46 Nr. 1). - LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2010 - L 1 KR 322/07
Krankengeld; selbständiger Erwerbstätigen; Unterbrechung; Einkommensausfall
Auszug aus SG Schleswig, 27.08.2014 - S 23 KR 37/14
Dies gilt gerade auch für Zeiträume, für welche dem Versicherten ärztlicherseits das Vorliegen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit bescheinigt worden ist (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.11.2010, L 1 KR 322/07, zitiert nach juris).