Rechtsprechung
   SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,48499
SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10 (https://dejure.org/2014,48499)
SG Schwerin, Entscheidung vom 17.09.2014 - S 3 KA 23/10 (https://dejure.org/2014,48499)
SG Schwerin, Entscheidung vom 17. September 2014 - S 3 KA 23/10 (https://dejure.org/2014,48499)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,48499) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Diese Verwaltungspraxis sei vielmehr erst zu Beginn der 2000-Jahre entstanden, nach dem Urteil des BSG vom 16. Juli 2003 (B 6 KA 34/02).

    Das BSG selbst spricht in seiner Entscheidung von 2010 davon, was für eine Tätigkeit in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32b Ärzte-ZV - erforderlich sei, habe das BSG in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (6 RKa 39/96 -, juris, BSGE 35, 247), 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218) "vorgezeichnet".

    Im Zeitpunkt ihres eigenen Zulassungsantrages bestand noch kein Gründungsvertrag mit Dr. K... bzw. der GP Dres K... Erst mit der Entscheidung vom 16.07.2003 (B 6 KA 34/02 R, juris) hatte das BSG seine Rechtsprechung dahin fortgeführt, dass der Abschluss eines Vertrages und dessen schriftliche Fixierung zwischen den Partnern der Gemeinschaftspraxis eine notwendige Voraussetzung für die Genehmigung der gemeinsamen Berufsausübung auf der Grundlage des § 33 Abs. 2 Ärzte-ZV ist.

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R

    Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Sie vertritt gestützt auf das Urteil des BSG vom 23. Juni 2010 (B 6 KA 7/09 R) die Auffassung, dass die Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit die zwingende Einhaltung formaler Voraussetzungen erfordere.

    Durch die Rechtsprechung des BSG ist geklärt, dass die Befugnis zur sachlich-rechnerischen Richtigstellung der Honorarforderung auf bundesmantelvertraglicher Rechtsgrundlage nicht nur im Falle rechnerischer und gebührenordnungsmäßiger Fehler besteht, sondern auch Fallgestaltungen erfasst, in denen der Vertragsarzt Leistungen unter Verstoß gegen Vorschriften über formale oder inhaltliche Voraussetzungen der Leistungserbringung durchgeführt und abgerechnet hat (BSG v. 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R -, juris Rn. 27).

    Die Rechtsprechung hat zur Klärung der Zulassungsvoraussetzung einer Tätigkeit in freier Praxis wesentlich erst mit der Entscheidung des BSG vom 23.06.2010 (B 6 KA 7/09 R) beigetragen, während zuvor in der Literatur bezweifelt worden war, ob diesem Merkmal überhaupt ein hinreichend bestimmter Inhalt zukommt.

  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Das BSG selbst spricht in seiner Entscheidung von 2010 davon, was für eine Tätigkeit in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32b Ärzte-ZV - erforderlich sei, habe das BSG in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (6 RKa 39/96 -, juris, BSGE 35, 247), 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218) "vorgezeichnet".

    In der Entscheidung vom 16.03.1973 (6 RKa 23/71) heißt es noch, die Freiberuflichkeit könne auch nicht mit dem Hinweis auf das "mangelnde finanzielle Verlustrisiko" verneint werden.

  • LSG Bayern, 05.05.2003 - L 12 B 170/03
    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Weiterhin verweist die Klägerin auf einen Beschluss des Bayerischen Landesssozialgerichts vom 05. Mai 2003 (L 12 B 170/03 KA ER), mit dem das Gericht in einem vergleichbaren Verfahren Honorarrückforderungen der Kassenärztlichen Vereinigung verworfen habe.

    Die Relevanz der Zulassungsvoraussetzung für die Honorarabrechnung war in dem hier zu beurteilenden Zeitraum in der Rechtsprechung noch weniger geklärt, so dass etwa das LSG Berlin-Brandenburg 2004 (v. 25.10.2004 - L 5 B 106/04 KA ER) angenommen hatte, die Berufsordnungswidrigkeit mindere nicht den Wert der ärztlichen Leistung (dazu auch: LSG Niedersachsen v. 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER; LSG Bayern v. 05.05.2003 - L 12 B 170/03 KA ER; LSG Thüringen v. 28.07.1999 - L 4 KA 55/97).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2008 - L 3 KA 316/04

    Rückforderung vertragsärztlichen Honorars im Rahmen einer sachlich-rechnerischen

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Auch der Entscheidung des LSG Niedersachsen-B-Stadt vom 17. Dezember 2008 (L 3 KA 316/04) sowie der Revisionsentscheidung des BSG vom 23. Juni 2010 ergäbe sich sehr wohl, dass an die Praxisführung der Klägerin in den Jahren 1992 bis 1999 durchaus die Kriterien angelegt werden könnten, wie sie 10 Jahre später durch das BSG zugrunde gelegt worden seien.
  • BVerwG, 19.05.2005 - 5 B 106.04

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache durch in Frage stellen

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Die Relevanz der Zulassungsvoraussetzung für die Honorarabrechnung war in dem hier zu beurteilenden Zeitraum in der Rechtsprechung noch weniger geklärt, so dass etwa das LSG Berlin-Brandenburg 2004 (v. 25.10.2004 - L 5 B 106/04 KA ER) angenommen hatte, die Berufsordnungswidrigkeit mindere nicht den Wert der ärztlichen Leistung (dazu auch: LSG Niedersachsen v. 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER; LSG Bayern v. 05.05.2003 - L 12 B 170/03 KA ER; LSG Thüringen v. 28.07.1999 - L 4 KA 55/97).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96

    Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Das BSG selbst spricht in seiner Entscheidung von 2010 davon, was für eine Tätigkeit in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32b Ärzte-ZV - erforderlich sei, habe das BSG in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (6 RKa 39/96 -, juris, BSGE 35, 247), 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218) "vorgezeichnet".
  • LSG Thüringen, 28.07.1999 - L 4 KA 55/97

    Sachliche und rechnerische Richtigstellung ärztlicher Honorarbescheide; Teilnahme

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    Die Relevanz der Zulassungsvoraussetzung für die Honorarabrechnung war in dem hier zu beurteilenden Zeitraum in der Rechtsprechung noch weniger geklärt, so dass etwa das LSG Berlin-Brandenburg 2004 (v. 25.10.2004 - L 5 B 106/04 KA ER) angenommen hatte, die Berufsordnungswidrigkeit mindere nicht den Wert der ärztlichen Leistung (dazu auch: LSG Niedersachsen v. 13.08.2002 - L 3 KA 161/02 ER; LSG Bayern v. 05.05.2003 - L 12 B 170/03 KA ER; LSG Thüringen v. 28.07.1999 - L 4 KA 55/97).
  • BSG, 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Mehrheitsgesellschafter -

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    In Bezug auf die für eine Tätigkeit in freier Praxis zu beurteilende wirtschaftliche Komponente wird auch nicht substantiiert geltend gemacht, dass insoweit wesentlich von den vertraglichen Regelungen abgewichen worden sei (allg. zur Bedeutung der Vertragsmacht einerseits und den tatsächlich gelebten Vertragsbeziehungen andererseits im Zusammenhang mit der Beurteilung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse: Segebrecht in jurisK-SGB V § 7 Rn 124, mit Rspr-Nachw.; BSG v. 08.08.1990 - 11 Rar 77/89 -, juris; BSG v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, juris; BSG v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 77/89

    Abhängige Beschäftigung des Geschäftsführers einer GmbH

    Auszug aus SG Schwerin, 17.09.2014 - S 3 KA 23/10
    In Bezug auf die für eine Tätigkeit in freier Praxis zu beurteilende wirtschaftliche Komponente wird auch nicht substantiiert geltend gemacht, dass insoweit wesentlich von den vertraglichen Regelungen abgewichen worden sei (allg. zur Bedeutung der Vertragsmacht einerseits und den tatsächlich gelebten Vertragsbeziehungen andererseits im Zusammenhang mit der Beurteilung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse: Segebrecht in jurisK-SGB V § 7 Rn 124, mit Rspr-Nachw.; BSG v. 08.08.1990 - 11 Rar 77/89 -, juris; BSG v. 25.01.2006 - B 12 KR 30/04 R -, juris; BSG v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R -, juris Rn. 14).
  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 7/21 B

    Rechtmäßigkeit einer vertragsärztlichen Honorarrückforderung; Verfahrensrüge im

    Auf die dagegen erhobene Klage hat das SG die angefochtenen Bescheide mit der Begründung aufgehoben, dass die Richtigstellung aufgrund des Ablaufs der vierjährigen Ausschlussfrist nur bei Vorliegen eines Vertrauensausschlusstatbestands nach § 45 Abs. 2 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 SGB X zulässig sei (Urteil vom 17.9.2014 - S 3 KA 23/10) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht