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   SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13   

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https://dejure.org/2016,6586
SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13 (https://dejure.org/2016,6586)
SG Speyer, Entscheidung vom 21.03.2016 - S 7 KR 482/13 (https://dejure.org/2016,6586)
SG Speyer, Entscheidung vom 21. März 2016 - S 7 KR 482/13 (https://dejure.org/2016,6586)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 129 Abs 2 SGB 5, § 129 Abs 3 Nr 2 SGB 5, § 129 Abs 5 S 2 SGB 5, § 130 SGB 5, § 300 Abs 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung - Geltung der Preisvorschriften des AMG 1976 nach Beitritt einer niederländischen Apotheke - keine Bruttopreisvereinbarung über den Abgabepreis - Abzug der Umsatzsteuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Krankenkasse gegenüber einer in den Niederlanden ansässigen Apotheke auf Rückzahlung der Umsatzsteuer sowie auf Erteilung ordnungsgemäßer Rechnungen für Arzneimittellieferungen an Versicherte

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 63 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Apotheken | Erstattung der Umsatzsteuer durch in Niederlanden ansässige Apotheke

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 20.05.2015 - XI R 2/13

    Zur Anwendung der sog. Versandhandelsregelung auf Arzneimittellieferungen

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20.05.2015 (XI R 2/13).

    Dem Urteil des BFH vom 20.05.2015 (XI R 2/13, Rn. 59) sei zudem die Aussage der Beklagten zu entnehmen, "dass die Möglichkeit der Abholung der äußerst seltene Ausnahmefall sei'.

    Die Beklagte hat im Laufe des Verfahrens - auch unter dem Eindruck der in eigener Sache ergangenen Entscheidung des BFH vom 20.05.2015 (XI R 2/13) - zugestanden, dass sie im Wesentlichen als Versandapotheke agiert hat und nicht, wie zunächst vorgetragen, als Abholapotheke.

    Der BFH hat mit Urteil vom 20.05.2015 (a.a.O., Rn. 42; juris) klargestellt, dass bei Abschluss eines zwischen den Apotheken und den gesetzlichen Krankenkassen geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrages nach § 129 SGB V oder eines öffentlich-rechtlichen Einzelvertrages gemäß § 140e SGB V zwischen der Apotheke als leistendem Unternehmer und der gesetzlichen Krankenkasse als Leistungsempfänger ein Leistungsaustausch stattfindet, wobei der Kunde das Medikament in Erfüllung des Versicherungsvertrages von seiner gesetzlichen Krankenkasse als Sachleistung gemäß § 2 Abs. 2 SGB V erhält.

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R

    Vergütung von Arzneimitteln nach Abgabe auf Grund verfälschter ärztlicher

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Der Vergütungsanspruch des Apothekers habe nach neuerer Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R) seine Grundlage unmittelbar im öffentlichen Recht und werde nicht (länger) über einen in jedem Einzelfall abzuschließenden öffentlich-rechtlichen Kaufvertrag zwischen dem Apotheker und der Krankenkasse konstruiert.

    Das vertraglich eingeräumte Recht zur Beanstandung sei gemäß dem Bundessozialgericht umfassend (BSG-Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 13/08 R) und erfasse Beanstandungen aller Art. Diese Vorschriften regelten abschließend die Rechnungslegung zwischen den Vertragsparteien und führten bei Überschreiten der gesetzten Fristen zum Verlust des Vergütungs- bzw. Rückforderungsanspruchs.

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes habe bereits im Jahr 2012 festgestellt, dass die deutschen Vorschriften für den Apothekenabgabepreis auch für verschreibungspflichtige Arzneimittel gälten, die Apotheken mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union im Wege des Versandhandels nach Deutschland an Endverbraucher abgeben (Beschluss vom 20.08.2012 - GmS-OGB 1/10).

    Zutreffend weist die Klägerin darauf hin, dass keine rein vertragliche Vereinbarung vorliegt, die zum Einbezug der Beklagten in das Sozialversicherungsrecht vorherrschende Sachleistungsprinzip führt, sondern ein gesetzlicher, durch Vertrag lediglich näher ausgestalteter Vergütungsanspruch der Beklagten gegen die Klägerin besteht, wenn die Abgabe eines Arzneimittels aufgrund vertragsärztlicher Verordnung als Sachleistung der GKV auf Kosten der Klägerin an ihre Versicherten erfolgt (Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10, Rn. 20; juris).

  • BFH, 28.05.2009 - V R 2/08

    Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Hiervon sind von der Klägerin für die Berechnung des umsatzsteuerpflichtigen Entgelts zu Recht die Apothekenrabatte (§ 130 SGB V) in Höhe von insgesamt 29.389,42 EUR abgezogen worden, da diese umsatzsteuerrechtlich als Entgeltminderung nach § 17 UStG zu behandelnden sind (vgl. BFH, Urteil vom 28.05.2009 - V R 2/08).
  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Drittens gehe schließlich auch der Hinweis der Beklagten auf das Urteil des BSG vom 03.03.2009 (B 1 KR 7/08 R) ins Leere.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.11.2009 - L 1 AS 746/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Ein-Euro-Job - kein

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Danach sind Leistungen, die eines rechtlichen Grundes entbehren, zurückzuerstatten (Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 02.11.2009 - L 1 AS 746/09).
  • LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt

    Auszug aus SG Speyer, 21.03.2016 - S 7 KR 482/13
    Die von der Beklagten vorgetragenen Argumente überzeugten nicht: Das von der Beklagten zitierte Urteil des LSG Hessen vom 30.06.2011 (L 8 KR 198/08) habe sich ausschließlich mit dem Fall einer fehlerhaften Preismeldung eines pharmazeutischen Unternehmens zur Lauer-Taxe und dadurch bedingte Abrechnungsprobleme beschäftigt.
  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Durch den Beitritt erwirbt eine Apotheke die Rechtsstellung, die ihr einerseits auf gesetzlicher Grundlage Vergütungsansprüche gegen die Krankenkasse vermittelt oder sie andererseits durch die Rabattpflichten nach §§ 130, 130 a SGB V hoheitlich belastet bzw. in Dienst nimmt (vergleiche zur Problematik Urteile des BSG vom 28. Juli 2008, B 1 KR 4/08 R; vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 14/08 R, vom 24. Januar 2013, B 3 KR 11/11 R; Urteil des SG Speyer vom 21. März 2016, S 7 KR 482/13, dies bestätigend Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 6. Juli 2017, L 5 KR 105/16, Hauck/Noftz,/Luthe, aaO., § 129 SGB V Rn. 8).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Durch den Beitritt erwirbt eine Apotheke demnach die Rechtsstellung, die ihr einerseits auf gesetzlicher Grundlage Vergütungsansprüche gegen die Krankenkasse vermittelt und sie andererseits durch die Rabattpflichten nach §§ 130, 130 a SGB V hoheitlich belastet bzw. in Dienst nimmt (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R; vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, vom 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R; vgl. auch SG Speyer, Urteil vom 21.03.2016 - S 7 KR 482/13, dies bestätigend Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, Hauck/Noftz,/Luthe, aaO., § 129 SGB V Rn. 8).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Durch den Beitritt erwirbt eine Apotheke demnach die Rechtsstellung, die ihr einerseits auf gesetzlicher Grundlage Vergütungsansprüche gegen die Krankenkasse vermittelt und sie andererseits durch die Rabattpflichten nach §§ 130, 130 a SGB V hoheitlich belastet bzw. in Dienst nimmt (vgl. hierzu BSG, Urteile vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R; vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R, vom 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R; vgl. auch SG Speyer, Urteil vom 21.03.2016 - S 7 KR 482/13, dies bestätigend Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 06.07.2017 - L 5 KR 105/16, Hauck/Noftz,/Luthe, aaO., § 129 SGB V Rn. 8).
  • SG Hannover, 23.02.2017 - S 11 KR 946/12
    Sie hätte aber jederzeit beitreten können (siehe dazu Sozialgericht Speyer, Urteil vom 21. März 2016 S 7 KR 482/13 Rz 41 aE zitiert nach juris, in diesem sowie in allen übrigen Punkten in vollem Umfang überzeugend).
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