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   SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10   

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https://dejure.org/2013,36607
SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10 (https://dejure.org/2013,36607)
SG Speyer, Entscheidung vom 23.04.2013 - S 15 R 189/10 (https://dejure.org/2013,36607)
SG Speyer, Entscheidung vom 23. April 2013 - S 15 R 189/10 (https://dejure.org/2013,36607)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 14 Abs 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 4, § 17 Abs 1 S 2 SGB 4, § 1 ArEV, § 1 Abs 1 Nr 1 SvEV
    Sozialversicherungspflicht - Steuerfreiheit - Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bei Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder bei Urlaubsabgeltung - Beitragsnachforderung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit oder Nachtarbeit als beitragspflichtiges Arbeitseinkommen in der Sozialversicherung i.R.d. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Urlaubsabgeltung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.01.2009 - 5 AZR 89/08

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10
    Zudem führte die Klägerin aus, dass nach einem Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 14.01.2009 (Az.: 5 AZR 89/08) diese Zuschläge auch im Krankheitsfall nicht beitragspflichtig seien.

    Dieses hat in seinem Urteil vom 14.01.2009 (Az.: 5 AZR 89/08) entschieden, dass die Entgeltfortzahlung für wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgefallene Feiertagsarbeit die entsprechenden Zuschläge mit einschließe, wobei dies auch für Sonntagszuschläge gelte.

  • BFH, 27.05.2009 - VI B 69/08

    Keine Diskriminierung von Frauen durch Steuerbefreiungsvorschrift des § 3b EStG

    Auszug aus SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3b Abs. 1 EStG und der ständigen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs sind Zuschläge dieser Art jedoch nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 02.03.2005, Az.: IX B 166/03; BFH, Beschluss vom 27.05.2009, Az.: VI B 69/08, Rn. 3 nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011, Az.: 6 K 151/10, Rn. 24 nach juris).
  • BFH, 02.03.2005 - IX B 166/03

    Pauschale Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit

    Auszug aus SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3b Abs. 1 EStG und der ständigen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs sind Zuschläge dieser Art jedoch nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 02.03.2005, Az.: IX B 166/03; BFH, Beschluss vom 27.05.2009, Az.: VI B 69/08, Rn. 3 nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011, Az.: 6 K 151/10, Rn. 24 nach juris).
  • FG Hamburg, 02.02.2011 - 6 K 151/10

    Einkommensteuer: Keine Steuerfreiheit von Zuschlägen für tatsächlich nicht

    Auszug aus SG Speyer, 23.04.2013 - S 15 R 189/10
    Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 3b Abs. 1 EStG und der ständigen Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs sind Zuschläge dieser Art jedoch nur steuerfrei, wenn sie für tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden (vgl. BFH, Beschluss vom 02.03.2005, Az.: IX B 166/03; BFH, Beschluss vom 27.05.2009, Az.: VI B 69/08, Rn. 3 nach juris; FG Hamburg, Urteil vom 02.02.2011, Az.: 6 K 151/10, Rn. 24 nach juris).
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