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   SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04   

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https://dejure.org/2005,14119
SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04 (https://dejure.org/2005,14119)
SG Stade, Entscheidung vom 01.09.2005 - S 1 KR 212/04 (https://dejure.org/2005,14119)
SG Stade, Entscheidung vom 01. September 2005 - S 1 KR 212/04 (https://dejure.org/2005,14119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 2 S. 5 SGB V; § 43b SGB V; § 127 Abs. 1 SGB V
    Tragung des Inkassorisikos für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Hilfsmitteln

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung des Inkassorisikos für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Hilfsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Inkassorisiko für die Einziehung ausstehender Zuzahlungsbeträge bei der Versorgung gesetzlich Krankenversicherter mit Hilfsmitteln

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 17.01.1996 - 3 RK 26/94

    Drogensubstitution mit Remedacen, pflichtwidrige Verordnung von Arzneimitteln,

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Die Beteiligten stehen in einem Gleichordnungsverhältnis zueinander, in dem Verwaltungsakte nicht ergehen können (vgl hierzu das Urteil des BSG vom 17. Januar 1996 - 3 RK 26/94).

    Insoweit fungiert der Vertragsarzt hier als Vertreter der Krankenkasse, so dass zwischen dieser und dem Leistungserbringer ein Vertrag zugunsten des Versicherten zustande kommt, wonach der Leistungserbringer zur Versorgung des Versicherten und die gesetzliche Krankenkasse zur Vergütung des Leistungserbringers abzüglich etwaiger vom Versicherten zu tragender Zuzahlungen verpflichtet wird (siehe hierzu grundlegend das Urteil des BSG vom 17. Januar 1996 zur Versorgung mit Arzneimitteln - 3 RK 26/94, SozR 3-2500 § 129 Nr. 1).

  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Teilweise sind für einzelne Hilfsmittel (zB Hörgeräte) Festbetragsregelungen gemäß § 36 SGB V vorgesehen, bei denen die Versicherten in Abhängigkeit von ihren finanziellen Möglichkeiten durch Zuzahlung eines Differenzbetrags eine aufwendigere Versorgung als die im Rahmen der Festbetragsregelung bestehende wählen können (BSGE 90, 220, 224).
  • BGH, 29.05.1967 - VII ZR 66/65

    Doppelmangel in der Bereicherungskette

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl dazu BGHZ 40, 272; 48, 70; 50, 227) findet in einem solchen Dreiecksverhältnis ein Bereicherungsausgleich allein zwischen den Partnern des Leistungsverhältnisses statt, in dem konkret die Leistungsstörung aufgetreten ist.
  • BGH, 31.10.1963 - VII ZR 285/61

    Elektroherde - §§ 951, 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Empfängerhorizont,

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl dazu BGHZ 40, 272; 48, 70; 50, 227) findet in einem solchen Dreiecksverhältnis ein Bereicherungsausgleich allein zwischen den Partnern des Leistungsverhältnisses statt, in dem konkret die Leistungsstörung aufgetreten ist.
  • BGH, 30.05.1968 - VII ZR 2/66

    Lupinenweg - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Direktkondiktion

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Wegen des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Bereicherungsvorgangs (vgl dazu BGHZ 40, 272; 48, 70; 50, 227) findet in einem solchen Dreiecksverhältnis ein Bereicherungsausgleich allein zwischen den Partnern des Leistungsverhältnisses statt, in dem konkret die Leistungsstörung aufgetreten ist.
  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 11/88

    Marktbeherrschende Stellung - Preise - Rechtsweg - Heilmittel

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Insbesondere ist für Rechtsstreitigkeiten zwischen nicht ärztlichen Leistungserbringern und Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung der Sozialrechtsweg nach § 51 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zulässig (Urteil des BSG vom 24. Januar 1990 - 3 RK 11/88).
  • BGH, 13.06.2002 - IX ZR 242/01

    Rückabwicklung der Leistung des Drittschuldners auf eine nicht bestehende

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Entsprechend ist in diesem Verfahren für eine sachgerechte bereicherungsrechtliche Rückabwicklung die Besonderheit des Dreiecksverhältnisses zu beachten; insbesondere kommt es darauf an, welchen Zweck die Beteiligten nach ihrem zum Ausdruck gekommenen Willen bei der jeweiligen Leistungserbringung verfolgt haben (BGHZ 151, 127 mwN).
  • BVerfG, 10.10.1978 - 2 BvL 10/77

    Verfassungsmäßigkeit der Rückführung des Ortszuschlags nicht

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Der Gesetzgeber hat nämlich einen weitest gehenden Gestaltungsspielraum auch bei der Umsetzung des grundgesetzlich normierten Gleichheitssatzes (BVerfGE 49, 260, 271; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Der Gesetzgeber hat nämlich einen weitest gehenden Gestaltungsspielraum auch bei der Umsetzung des grundgesetzlich normierten Gleichheitssatzes (BVerfGE 49, 260, 271; 61, 138, 147).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus SG Stade, 01.09.2005 - S 1 KR 212/04
    Der in Artikel 3 Abs. 1 GG normierte Gleichheitssatz enthält über das Willkürverbot hinaus die an die Gesetzgebung und Rechtsprechung gerichtete Verpflichtung, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten nicht anders ("ungleich") zu behandeln, falls zwischen beiden Gruppen kein Unterschied von solcher Art und solchem Gewicht besteht, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen (BVerfGE 55, 72, 88 f).
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