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   SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04   

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https://dejure.org/2008,22176
SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04 (https://dejure.org/2008,22176)
SG Stade, Entscheidung vom 09.12.2008 - S 24 AL 445/04 (https://dejure.org/2008,22176)
SG Stade, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - S 24 AL 445/04 (https://dejure.org/2008,22176)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de

    Insolvenzgeldanspruch - Berücksichtigung einer Sonderzahlung - Zweckbestimmung - Zuordnung zum Insolvenzgeldzeitraum - Verrechnung mit zukünftigen Provisionsansprüchen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 183 Abs. 1 S. 1 SGB III; § 185 Abs. 1 SGB III
    Anspruch eines Vertriebsleiters auf Gewährung von Insolvenzgeld i.H.v. 2.000.000 EUR.; Berücksichtigung von Jahressonderzahlungen i.R.d. Insolvenzgeldes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Vertriebsleiters auf Gewährung von Insolvenzgeld i.H.v. 2.000.000 EUR.; Berücksichtigung von Jahressonderzahlungen i.R.d. Insolvenzgeldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.03.1983 - 10 RAr 15/81

    Provisionen und Konkursausfallgeld

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Nach Satz 3 dieser Regelung gehören zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, dh Zahlungen des Arbeitgebers, die im weitesten Sinne eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung oder das zur Verfügungstellen der Arbeitsleistung darstellen (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - SozR 3 - 4100 § 141 b Nr. 2; Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 - SozR 3 - 4100 § 141b Nr. 26).
  • BSG, 01.12.1976 - 7 RAr 136/75

    Konkursausfallgeld für ausgefallenes Urlaubsentgelt

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Nach Satz 3 dieser Regelung gehören zu den Ansprüchen auf Arbeitsentgelt alle Ansprüche auf Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis, dh Zahlungen des Arbeitgebers, die im weitesten Sinne eine Gegenleistung für die erbrachte Arbeitsleistung oder das zur Verfügungstellen der Arbeitsleistung darstellen (BSG, Urteil vom 1. Dezember 1976 - 7 RAr 136/75 - SozR 3 - 4100 § 141 b Nr. 2; Urteil vom 24. März 1983 - 10 RAr 15/81 - SozR 3 - 4100 § 141b Nr. 26).
  • BSG, 07.09.1988 - 10 RAr 13/87

    Berechnung des Konkursausfallgeldes - Entscheidungserheblichkeit des

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Ergibt sich bei der Zweckbestimmung der Sonderzahlung, dass diese zu einem bestimmten Stichtag zahlbar ist, ohne dass sie als Gegenleistung für die Arbeitsleistung einen bestimmten Zeitraum zuzuordnen ist, kann die Sonderzahlung in voller Höhe insolvenzfähig sein, sofern das leistungsauslösende Ereignis in den maßgeblichen Insolvenzgeldzeitraum fällt (BSG, Urteil vom 7. September 1988 - 10 RAr 13/87 - SozR 4100 § 141b Nr. 42).
  • BSG, 18.03.2004 - B 11 AL 57/03 R

    Insolvenzgeld - Berücksichtigung einer tariflichen Jahressonderzahlung -

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Nur unter solchen hier nicht feststellbaren Gegebenheiten wäre es denkbar gewesen, einen Anspruch auf Insolvenzgeld wegen Verstoßes gegen die guten Sitten abzulehnen (vgl BSG, Urteil vom 18. März 2004 - B 11 AL 57/03 R - BSGE 92, 254 ff).
  • BSG, 18.12.1980 - 8b RAr 5/80

    Anwartschaft auf Provision - Konkurseröffnung - Konkursausfallgeld

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Dagegen begründet die Anwartschaft auf Provisionen, die ein Arbeitnehmer durch ein Geschäft erwirbt, das vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgeschlossen, aber nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausgeführt wird, keinen Anspruch auf Insolvenzgeld (BSG, Urteil vom 18. Dezember 1980 - 8b RAr 5/80).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.1980 - L 9 Ar 8/78

    Arbeitsentgelt, Konkursausfallgeld

    Auszug aus SG Stade, 09.12.2008 - S 24 AL 445/04
    Ein Anspruch auf Insolvenzgeld kann daher auch gegeben sein, wenn sowohl die Fälligkeit der Provisionsforderung als auch die Erfüllung des Provisionsgeschäfts nach Ablauf des Insolvenzgeld-Zeitraums liegen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. April 1980 - L 9 Ar 8/78).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - L 13/15 SF 12/17

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - Verzögerungsrüge -

    In dem zunächst unter Aktenzeichen S 6 AL 445/04 und später unter dem Aktenzeichen S 24 AL 445/04 geführten Klageverfahren ging am 19. Januar 2005 die Klageerwiderung ein, welche dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Kenntnisnahme übersandt wurde.

    Der Kläger hat am 29. August 2017 gegen das Land M. Klage auf Entschädigung für eine überlange Dauer des Verfahrens vor dem SG Stade (S 24 AL 445/04) und vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 12 AL 12/09) erhoben, welche er auf gerichtlichen Hinweis am 14. September 2017 dahingehend erweitert hat, dass sie sich auch gegen das Land Niedersachsen richtet und die beiden Länder für die unangemessene Dauer des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

    den Beklagten zu 2) zu verurteilen, ihm für die unangemessene Dauer des Klageverfahrens S 24 AL 445/04 bei dem SG Stade eine Entschädigung in Höhe von mindestens 3.400 EUR zu zahlen,.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie die beigezogenen Akten des Ausgangsverfahrens S 24 AL 445/04 / L 7/12 AL 12/09 verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.07.2019 - 15 SF 12/17
    In dem zunächst unter Aktenzeichen S 6 AL 445/04 und später unter dem Aktenzeichen S 24 AL 445/04 geführten Klageverfahren ging am 19. Januar 2005 die Klageerwiderung ein, welche dem Prozessbevollmächtigten des Klägers zur Kenntnisnahme übersandt wurde.

    Der Kläger hat am 29. August 2017 gegen das Land M. Klage auf Entschädigung für eine überlange Dauer des Verfahrens vor dem SG Stade (S 24 AL 445/04) und vor dem Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen (L 12 AL 12/09) erhoben, welche er auf gerichtlichen Hinweis am 14. September 2017 dahingehend erweitert hat, dass sie sich auch gegen das Land Niedersachsen richtet und die beiden Länder für die unangemessene Dauer des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden.

    den Beklagten zu 2) zu verurteilen, ihm für die unangemessene Dauer des Klageverfahrens S 24 AL 445/04 bei dem SG Stade eine Entschädigung in Höhe von mindestens 3.400 EUR zu zahlen,.

    Wegen weiterer Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens sowie die beigezogenen Akten des Ausgangsverfahrens S 24 AL 445/04 / L 7/12 AL 12/09 verwiesen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.01.2017 - L 7/12 AL 12/09
    Die hiergegen am 17. Dezember 2004 (Verfahren S 24 AL 445/04) bzw. am 29. November 2005 (Verfahren S 24 AL 306/05) erhobenen Klagen hat das Sozialgericht (SG) Stade mit Beschluss vom 18. September 2007 unter dem Aktenzeichen S 24 AL 445/04 verbunden.

    b) Selbst wenn man jedoch davon ausgehen wollte, dass bei Nachweis der Vermittlung entsprechender Windenergieanlagen nach § 4 Abs. 4 Buchst. a) des Anstellungsvertrages vom 7. Mai 2003 Insg in entsprechender Höhe zu zahlen wäre, scheiterte ein Anspruch auf Insg am Nachweis der provisionspflichtigen Vermittlung von Windenergieanlagen im Insolvenzgeldzeitraum: Die Zeugen I. (schriftliche Stellungnahme vom 9. August 2012, Sitzungsprotokoll vom 9. Dezember 2008 im Verfahren S 24 AL 445/04), O. (Stellungnahme vom 29. Oktober 2012,), AC.

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