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   SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11 ER   

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SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11 ER (https://dejure.org/2011,8986)
SG Stade, Entscheidung vom 11.10.2011 - S 28 AS 669/11 ER (https://dejure.org/2011,8986)
SG Stade, Entscheidung vom 11. Oktober 2011 - S 28 AS 669/11 ER (https://dejure.org/2011,8986)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 22 Abs. 4 S. 1 SGB II; § 22 Abs. 6 S. 1 SGB II; § 551 Abs. 1 BGB
    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst bestehender Anspruch auf Zusicherung entfällt mit Abschluss eines Mietvertrages; Entfallen eines zunächst unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II bestehender Anspruch auf ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II zunächst bestehender Anspruch auf Zusicherung entfällt mit Abschluss eines Mietvertrages; Entfallen eines zunächst unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 22 Abs. 4 S. 2 SGB II bestehender Anspruch auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.10.2008 - L 5 B 2010/08

    Voraussetzungen für die Erteilung einer Zusicherung zur Erbringung von Leistungen

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Da § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II anders als § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II (nur) auf die Kosten der Unterkunft und nicht auf die Kosten der Unterkunft und Heizung abstellt, ist insoweit nicht die Bruttowarmmiete entscheidend, sondern die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Betriebskosten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach ju-ris, m. w. N.).

    Nur beim Vorliegen eines atypischen Falls kann er die Erteilung der Zusicherung trotz Vorliegens der im Gesetz geregelten tatbestandlichen Voraussetzungen verweigern (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Sie kann nur für die Wohnungsbeschaffungskosten, etwa in Form von Maklercourtage, Kosten für Zeitungsinserate oder doppelte Mietzinszahlung gelten, denn Umzugskosten und Mietkaution fallen unabhängig davon an, ob Wohnraum knapp oder im Überfluss vorhanden ist (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Es muss nämlich nicht nur der Auszug aus der bisherigen Wohnung erforderlich sein, sondern es muss auch ein Einzug in eine kostenangemessene Wohnung erfolgen (vgl. LSG, Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist insoweit nicht die Bruttowarmmiete, sondern die Nettokaltmiete zuzüglich der kalten Nebenkosten; § 22 Abs. 4 Satz 2 SGB II stellt lediglich auf die Angemessenheit der Aufwendungen für die neue Unterkunft, und nicht auf die Kosten der Unterkunft und Heizung ab (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 AS ER - zitiert nach juris, m. w. N.).

  • BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Aufwendungen für Einzugsrenovierung sind vielmehr Bestandteil der Kosten der Unterkunft nach § 22 Abs. 1 SGB II (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - zitiert nach juris).

    Angemessen sind die Kosten einer Einzugsrenovierung dann, wenn die Maßnahme/Renovierung erforderlich ist, um die Bewohnbarkeit der Wohnung herzustellen, die Einzugsrenovierung ortsüblich ist, weil keine renovierten Wohnungen im unteren Wohnsegment in nennenswertem Umfang zur Verfügung stehen, und soweit sie der Höhe nach zur Herstellung des Standards einer Wohnung im unteren Wohnsegment erforderlich ist (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - zitiert nach juris).

    Wird eine Wohnung ohne derartige Ausstattungsmerkmale übergeben, ist die Einzugsrenovierung im Regelfall als zur Herstellung dieser Ausstattung objektiv erforderlich anzusehen (vgl. BSG, Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - zitiert nach juris).

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Eine Pauschalierung ist unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - zitiert nach juris).

    Eine Pauschalierung ist unzulässig (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.06.2008 - L 9 AS 541/06

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

    Eine Übernahme von Umzugskosten kommt danach grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie "vorher" zugesichert worden ist (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.01.2007 - L 5 B 1221/06

    Zusicherung der Wohnbeschaffungs- und Umzugskosten nach § 22 Abs. 3 SGB 2

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Auch wenn ein fortbestehendes Interesse des Leistungsempfängers an der nachträglichen Abgabe der Zusicherung mit Rücksicht auf deren Bedeutung als Anspruchsvoraussetzung für eine Übernahme der Mietkaution nicht geleugnet werden kann, ist eine Verpflichtung des Leistungsträgers, sie abzugeben, in einem solchen Fall nicht mehr möglich, weil die Zusicherung nach § 22 Abs. 6 Satz 1 SGB II nur bei Erteilung vor einem Mietvertragsschluss geeignet ist, einen Anspruch auf Übernahme der Mietkaution zu bewirken (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

    Eine Übernahme von Umzugskosten kommt danach grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sie "vorher" zugesichert worden ist (vgl. Frank in: GK-SGB II, § 22 Rn. 70; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 05.06.2008 - L 9 AS 541/06 - zitiert nach juris; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.04.2008 - L 9 AS 57/08 ER - LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2007 - L 5 B 1221/06 AS ER - zitiert nach juris).

  • BGH, 30.06.2004 - VIII ZR 243/03

    Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung in einem Mietvertrag; Umfang der

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Einem Verlangen des Vermieters nach weiterer Sicherheitsleistung braucht er nicht nachzukommen (vgl. BGH, Urteil vom 30.06.2004 - VIII ZR 243/03 - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2010 - L 6 AS 41/10

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Hierzu muss der Antragsteller einen konkreten Umzugsplan zur Verfügung stellen, der dem Leistungsträger eine Prüfung der Angemessenheit der Umzugskosten ermöglicht (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.05.2010 - L 6 AS 41/10 - zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 23.12.2010 - L 7 AS 923/10

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Wohnungsbeschaffungs- und

    Auszug aus SG Stade, 11.10.2011 - S 28 AS 669/11
    Nach erfolgtem Umzug kann eine Zusicherung nicht mehr begehrt werden (vgl. Bayerisches LSG, Beschluss vom 23.12.2010 - L 7 AS 923/10 B ER - zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2013 - L 2 AS 843/13
    der kalten Betriebskosten, und gerade nicht auf die Aufwendungen für die Heizung (vgl. Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.10.2008 - L 5 B 2010/08 juris Rdnr. 20; SG Stade, Beschluss vom 11.10.2011 - S 28 AS 669/11 ER juris Rdnr. 9; Luik in Eicher, SGB 11, 3. Auflage, § 22 RdNr. 168; Berlit in LPK-SGB 11, 5. Auflage 2013, § 22 RdNr. 137).
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