Rechtsprechung
   SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,24741
SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04 (https://dejure.org/2009,24741)
SG Stade, Entscheidung vom 20.01.2009 - S 1 KR 314/04 (https://dejure.org/2009,24741)
SG Stade, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - S 1 KR 314/04 (https://dejure.org/2009,24741)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,24741) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 2 S. 1 SGB V; § 12 Abs. 1 SGB V; § 13 Abs. 1 SGB V; § 13 Abs. 3 S. 1 SGB V; § 135 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB V
    Kostenerstattung einer ambulant durchgeführten Kapselendoskopie wegen rezidivierenden kolikartigen abdominellen Schmerzen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Rechtzeitige Erbringung einer unaufschiebaren Leistung; Besorgung einer Leistung ohne vorheriges ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung einer ambulant durchgeführten Kapselendoskopie wegen rezidivierenden kolikartigen abdominellen Schmerzen durch die gesetzliche Krankenversicherung; Rechtzeitige Erbringung einer unaufschiebaren Leistung; Besorgung einer Leistung ohne vorheriges ...

  • medcontroller.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    Diese Konstellation sei mit der vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Urteil vom 6. Dezember 2005 (Az 1 BvR 347/98) entschiedenen, in der eine tödlich verlaufende Erkrankung mit zugelassenen Methoden überhaupt nicht behandelbar gewesen sei, nicht vergleichbar.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich schließlich auch nicht unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 6. Dezember 2005 - 1 BvR 347/98.

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 8/06 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung nach § 13 Abs 3 SGB 5 ausschließlich nach

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    § 13 Abs. 3 S 1 SGB V bestimmt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st Rspr des Bundessozialgerichts (BSG), vgl zB Urteil vom 21. Februar 2006 - B 1 KR 29/04 R und Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R jeweils mwN).

    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R mwN; siehe auch Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - L 4 KR 305/08 ER).

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    Erweist sich eine zunächst abgelehnte Methode aufgrund späterer Erkenntnisse oder Erfahrungen doch als sinnvoll, so ist dem für zukünftige Behandlungsfälle durch eine Empfehlung Rechnung zu tragen; für bereits abgeschlossene Behandlungen kann sich dadurch am Abrechnungsverbot nichts ändern (BSG, Beschluss vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 B).
  • BSG, 19.02.2002 - B 1 KR 16/00 R

    Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen - rechtliche Bedeutung der

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    Den Richtlinien des Bundesausschusses kommt rechtliche Bedeutung erst ab ihrer Bekanntmachung im Bundesanzeiger zu (BSG, Urteil vom 19. Februar 2002 - B 1 KR 16/00 R).
  • BSG, 21.02.2008 - B 1 KR 123/07 B

    Anspruch auf Kostenerstattung aus der gesetzlichen Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    Eine vorherige Entscheidung der Krankenkasse ist selbst dann nicht entbehrlich, wenn die Ablehnung des Leistungsbegehrens von vornherein feststeht (BSG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - B 1 KR 123/07 B).
  • BSG, 21.02.2006 - B 1 KR 29/04 R

    Krankenversicherung - keine Kostenerstattung für intrazytoplasmatische

    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    § 13 Abs. 3 S 1 SGB V bestimmt: "Konnte die Krankenkasse eine unaufschiebbare Leistung nicht rechtzeitig erbringen oder hat sie eine Leistung zu Unrecht abgelehnt und sind dadurch Versicherten für die selbst beschaffte Leistung Kosten entstanden, sind diese von der Krankenkasse in der entstandenen Höhe zu erstatten, soweit die Leistung notwendig war." Der in Betracht kommende Kostenerstattungsanspruch reicht nicht weiter als ein entsprechender Sachleistungsanspruch; er setzt daher voraus, dass die selbst beschaffte Behandlung zu den Leistungen gehört, welche die Krankenkassen allgemein als Sach- oder Dienstleistung zu erbringen haben (st Rspr des Bundessozialgerichts (BSG), vgl zB Urteil vom 21. Februar 2006 - B 1 KR 29/04 R und Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R jeweils mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2008 - L 4 KR 305/08
    Auszug aus SG Stade, 20.01.2009 - S 1 KR 314/04
    Daran fehlt es, wenn die Kasse vor Inanspruchnahme der Behandlung mit dem Leistungsbegehren gar nicht befasst wurde, obwohl dies möglich gewesen wäre (BSG, Urteil vom 14. Dezember 2006 - B 1 KR 8/06 R mwN; siehe auch Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - L 4 KR 305/08 ER).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht