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SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Kostenübernahme für eine Brustkorrektur als Anspruch eines Versicherten auf Krankenbehandlung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kostenübernahme für eine Brustkorrektur als Anspruch eines Versicherten auf Krankenbehandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 38 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Stationäre Behandlung | Keine Korrekturoperation der Brüste wegen psychischer Belastung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92
Operation - Psychische Störung - Kostenersatz
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Unter einer Krankheit ist gemäß ständiger Rechtsprechung ein "regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand" zu verstehen, "der einer ärztlichen Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht" (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. September 1999, Az. B 8 KN 9/98 KR R; BSG - Urteil vom 10. Februar 1993, Az. 1 RK 14/92). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2007 - L 4 KR 153/05
Versorgung mit einer beidseitigen Mamma-Reduktionsplastik im Wege der …
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Es kommt jedenfalls grundsätzlich und auch im Falle der Klägerin nicht in Betracht, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung operativ in einen dem Leitbild der gesunden Vergleichsperson entsprechenden Körperzustand einzugreifen, um auf diesem Wege eine psychische Störung zu beheben oder zu lindern (vgl. Urteile des LSG Niedersachsen-F-Stadt vom 20. Juli 2007, Az. L 4 KR 153/05 sowie vom 2. April 2008, Az. L 4 KR 295/04). - BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R
Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation - …
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Die Abweichung vom Leitbild des gesunden Menschen - gleichen Geschlechts und gleicher Altersgruppe - muss sich in einer Beeinträchtigung der Körperfunktionen oder aber in einer entstellenden Wirkung äußern (BSG - Urteil vom 19. Oktober 2004, Az. B 1 KR 3/03 R).
- LSG Sachsen-Anhalt, 16.11.2006 - L 4 KR 60/04
Kein Anspruch auf Hautstraffungsoperation nach extremer Gewichtsabnahme
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Es muss sich objektiv um eine erhebliche Auffälligkeit handeln, die naheliegende Reaktionen der Mitmenschen wie Neugier oder Betroffenheit bewirkt und erwarten lässt, dass der Versicherte ständig viele Blicke auf sich zieht, zum Objekt besonderer Beachtung anderer wird und sich deshalb aus dem Leben der Gemeinschaft zurückzieht (vgl. dazu BSG - Urteil vom 28. Februar 2008, bereits zitiert; Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 16. November 2006, Az. L 4 KR 60/04 mwN und mit den Beispielen: Frau ohne natürliches Kopfhaar/Wangenatrophie - jeweils Entstellung angenommen sowie kahlköpfiger Mann - Entstellung verneint). - BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 9/98 KR R
Krankenversicherung - behandlungsbedürftige Krankheit - erektile Dysfunktion - …
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Unter einer Krankheit ist gemäß ständiger Rechtsprechung ein "regelwidriger, vom Leitbild des gesunden Menschen abweichender Körper- oder Geisteszustand" zu verstehen, "der einer ärztlichen Behandlung bedarf oder den Betroffenen arbeitsunfähig macht" (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 30. September 1999, Az. B 8 KN 9/98 KR R; BSG - Urteil vom 10. Februar 1993, Az. 1 RK 14/92). - LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 4 KR 295/04
Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 29 KR 56/16
Es kommt jedenfalls grundsätzlich und auch im Falle der Klägerin nicht in Betracht, zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung operativ in einen dem Leitbild der gesunden Vergleichsperson entsprechenden Körperzustand einzugreifen, um auf diesem Wege eine psychische Störung zu beheben oder zu lindern (vgl. Urteile des LSG Niedersachsen-F-Stadt vom 20. Juli 2007, Az. L 4 KR 153/05 sowie vom 2. April 2008, Az. L 4 KR 295/04).