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   SG Stade, 28.11.2016 - S 9 R 404/15   

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https://dejure.org/2016,46743
SG Stade, 28.11.2016 - S 9 R 404/15 (https://dejure.org/2016,46743)
SG Stade, Entscheidung vom 28.11.2016 - S 9 R 404/15 (https://dejure.org/2016,46743)
SG Stade, Entscheidung vom 28. November 2016 - S 9 R 404/15 (https://dejure.org/2016,46743)
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  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 9 R 404/15
    Aufgrund einer auf 3 bis unter 6 Stunden, nicht aber auf unter 3 Stunden herabgesunkenen Erwerbsfähigkeit hat ein Versicherter eigentlich nur Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 1 SGB VI. Er erhält aber tatsächlich Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 Abs. 2 SGB VI, weil nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG; vgl. BSGE 30, 167; 43, 74) grundsätzlich eine Verschlossenheit des Teilzeitarbeitsmarktes zu unterstellen ist dergestalt, dass weder die zuständige Agentur für Arbeit noch der Rentenversicherungsträger innerhalb eines Jahres einen zumutbaren Teilzeitarbeitsplatz vermitteln können.
  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 13 R 937/14

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Nichterfüllens der

    Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 9 R 404/15
    Abgesehen von diesen gesetzlich vorgesehenen Arbeitsunterbrechungen sind als betriebsüblich in Rechnung zu stellen verteilt Zeiten, etwa für Wege zwischen Arbeitsplatz und Zeiterfassungsgerät, Gänge zur Toilette, Unterbrechungen durch nicht vorhersehbare Störungen, aus Fürsorgegründen vom Arbeitgeber einzuräumende Zeiten für krankheitsbedingte Versorgung bei Diabetes mellitus oder Entsorgung bei Harninkontinenz usw. (vgl. von Koch in: Kreikebohm, Kommentar zum Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, § 43 Rn. 34 mwN, sowie Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13. September 2016, Aktenzeichen L 13 R 937/14).
  • LSG Bayern, 30.04.2013 - L 13 R 126/12

    Zu den Voraussetzungen für eine Rente wegen Erwerbsminderung

    Auszug aus SG Stade, 28.11.2016 - S 9 R 404/15
    In langjähriger Rechtsprechung ist anerkannt, ab einer Grenze von zusätzlich benötigten Arbeitspausen von 2 mal je 15 Minuten Einschränkungen mit der Folge anzunehmen, dass der Arbeitnehmer betriebsüblichen Arbeitsbedingungen nicht mehr genügt (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.04.2013, Az.: L 13 R 126/12 unter Bezugnahme auf BSG ">1246%20RVO%20Nr.%20136#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 1246 RVO Nr. 136).
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