Rechtsprechung
   SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14870
SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11 ER (https://dejure.org/2011,14870)
SG Stade, Entscheidung vom 30.08.2011 - S 28 AS 489/11 ER (https://dejure.org/2011,14870)
SG Stade, Entscheidung vom 30. August 2011 - S 28 AS 489/11 ER (https://dejure.org/2011,14870)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,14870) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 Abs. 3 a SGB II; § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II; § 20 Abs. 4 SGB II; § 22 Abs. 8 SGB II; § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB
    Übernahme von Mietschulden ist nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für die konkret bewohnte Unterkunft gerechtfertigt; Rechtfertigung einer Übernahme von Mietschulden nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für die konkret bewohnte Unterkunft; Keine ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Mietschulden ist nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für die konkret bewohnte Unterkunft gerechtfertigt; Rechtfertigung einer Übernahme von Mietschulden nur bei abstrakter Angemessenheit der Kosten für die konkret bewohnte Unterkunft; Keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kostensenkungsaufforderung -

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Ein schlüssiges Konzept liegt nur dann vor, wenn der Grundsicherungsträger planmäßig vorgegangen ist im Sinne der systematischen Ermittlung und Bewertung genereller, wenngleich ort- und zeitbedingter Tatsachen im maßgeblichen Vergleichsraum sowie für sämtliche Anwendungsfälle und nicht nur punktuell im Einzelfall (vgl. BSG, Urteil vom 17.17.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris).

    Dennoch hat das Bundessozialgericht zugleich ausgeführt, dass ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG in Betracht kommt, soweit Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiterführen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 17.17.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris).

    Denn es könne beim Fehlen eines schlüssigen Konzeptes nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wie hoch tatsächlich die angemessene Referenzmiete war (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.02.2007 - L 7 AS 22/07

    Darlehensweise Übernahme von Mietschulden zur Vermeidung drohender

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Eine Leistungserbringung nur dann als ausgeschlossen anzusehen, wenn die Hilfe suchende Person sich auf andere Weise, insbesondere unter Einsatz seines Schonvermögens helfen kann, wird dem Wortlaut und der gesetzgeberischen Intention nicht gerecht (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).

    Eine Übernahme in diesen Fällen liefe auf eine Aushöhlung der Grundnorm des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II hinaus, wonach nur angemessene Kosten zu übernehmen sind, und würde letztendlich als Ergebnis haben, dass die (unangemessenen) tatsächlichen Unterkunftskosten zu berücksichtigen wären (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).

    Dieses Verhalten, nämlich der zweckfremde Einsatz der bewilligten Kosten der Unterkunft, führt ebenfalls dazu, dass eine Übernahme der Mietrückstände nicht gerechtfertigt erscheint (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.02.2007 - L 7 AS 22/07 ER - zitiert nach juris).

  • BSG, 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Kosten der Unterkunft und

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Dennoch hat das Bundessozialgericht zugleich ausgeführt, dass ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG in Betracht kommt, soweit Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiterführen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 17.17.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris).

    Denn es könne beim Fehlen eines schlüssigen Konzeptes nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wie hoch tatsächlich die angemessene Referenzmiete war (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.01.2008 - L 32 B 2312/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Nur ein nicht nur vorübergehender gesicherter Erhalt der Wohnung kann es rechtfertigen, einem Gläubiger des Antragstellers (der bisherige und/oder künftige Vermieter) auf Staatskosten das Ausfallrisiko abzunehmen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2008 - L 32 B 2312/07 AS ER - zitiert nach juris).

    Eine negative Prognose ist angezeigt, wenn durch das bisherige Verhalten auf eine solche Unzuverlässigkeit bei der Erfüllung mietvertraglicher Pflichten zu schließen ist, die das Verursachen neuer Kündigungsgründe in Zukunft besorgen lassen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2008 - L 32 B 2312/07 AS ER - zitiert nach juris).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Dennoch hat das Bundessozialgericht zugleich ausgeführt, dass ein Rückgriff auf die Tabelle zu § 12 WoGG in Betracht kommt, soweit Erkenntnismöglichkeiten im lokalen Bereich nicht weiterführen (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 17.17.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris).

    Denn es könne beim Fehlen eines schlüssigen Konzeptes nicht mit Sicherheit beurteilt werden, wie hoch tatsächlich die angemessene Referenzmiete war (vgl. BSG, Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 50/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 22.09.2009 - B 4 AS 18/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 15/09 R - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2010 - L 13 AS 97/09
    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Wollte man aber die Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nur dann eingreifen lassen, wenn länger als ein Jahr eine Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft vorliegt (so: A. Loose in: Hohm, GK-SGB II, § 7 Rn. 67), so wäre mit der gesetzlich eingeführten Vermutungsregelung nichts gewonnen, denn bereits das Bestehen einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ist ein objektiv tragenden Indiz für das Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 c SGB II (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

    Das Vorliegen einer Wirtschaftsgemeinschaft ist für das Eingreifen der Vermutungsregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II nicht erforderlich (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.02.2010 - L 13 AS 97/09 -).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Darlehen für Mietschulden -

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Bezieht sich die geltend gemachte Nachforderung auf einen während der Hilfebedürftigkeit des SGB II-Leistungsberechtigten eingetretenen und bisher noch nicht gedeckten Bedarf, handelt es sich jedenfalls um vom SGB II-Träger zu übernehmende tatsächliche Aufwendungen nach § 22 Abs. 1 SGB II. Hat der Grundsicherungsträger dem Leistungsberechtigten bereits die monatlich an den Vermieter zu zahlenden Abschlagsbeträge zur Verfügung gestellt, den aktuellen Bedarf in der Vergangenheit also bereits gedeckt, und beruht die Nachforderung auf der Nichtzahlung der als Vorauszahlung vom Vermieter geforderten Abschläge, handelt es sich dagegen um Schulden (vgl. BSG, Urteil vom 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - zitiert nach juris; BSG, Urteil vom 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R - zitiert nach juris).

    Die Übernahme von Mietschulden ist grundsätzlich nur dann gerechtfertigt, wenn die Kosten für die konkret bewohnte Unterkunft abstrakt angemessen sind (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 58/09 R - zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.02.2011 - L 13 AS 3/11
    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Das Tatbestandsmerkmal des "Zusammenlebens" in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II ist deshalb nur dann nicht erfüllt, wenn unstreitig aufgrund eindeutiger räumlicher Gegebenheiten und Zuordnungen zwei für den jeweiligen Partner bestimmte Wohnbereiche in der Wohnung bestehen (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Februar 2011 - L 13 AS 3/11 B ER - m. w. N.).

    Vielmehr müssen insoweit gegenteilige Indizien beigebracht werden, weil andernfalls die gesetzliche Neuregelung in § 7 Abs. 3 a Nr. 1 SGB II praktisch leer laufen würde und sie entgegen dem erklärten gesetzgeberischen Ziel nicht dazu dienen könnte, den Leistungsträgern die von Gesetzes wegen bezweckte Beweiserleichterung zu vermitteln (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Februar 2011 - L 13 AS 3/11 B ER - m. w. N.).

  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Es spricht gegen die Glaubhaftigkeit einer solchen Behauptung, wenn der Inhalt der Abrede (Darlehenshöhe, Rückzahlungsmodalitäten) und der Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht substantiiert dargelegt werden oder ein plausibler Grund für den Abschluss des Darlehensvertrages nicht genannt werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2011 - L 13 AS 136/07
    Auszug aus SG Stade, 30.08.2011 - S 28 AS 489/11
    Mittelaufstockun-gen zugunsten volljähriger Bedürftiger durch Eltern, Schwiegereltern, Verwandte und sonstige nahestehende Personen zum allgemeinen Lebensunterhalt erfolgen, anders als die Finanzierung größerer Anschaffungen, nur selten darlehensweise (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.03.2011 - L 13 AS 136/07 -).
  • BSG, 22.03.2010 - B 4 AS 62/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Betriebs- und

  • LSG Hamburg, 24.01.2008 - L 5 B 504/07

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Leistungen für Unterkunft und Heizung,

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.02.2012 - L 8 SO 361/11
    Zur näheren Begründung hat das SG sich die von ihm umfangreich zitierte Begründung des im Parallelverfahren des Herrn F. S 28 AS 489/11 ER ergangenen den Erlass einer einstweiligen Anordnung vergleichbaren Inhalts ablehnenden Beschlusses des SG Stade vom 30. August 2011 inzwischen im Beschwerdeverfahren bestätigt durch den Beschluss des 13. Senats des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30. August 2011 (L 13 AS 282/11 B ER) weitgehend zu Eigen gemacht.

    Dies hat das SG in seinem angegriffenen Beschluss unter Heranziehung der einschlägigen Rechtsgrundlage des § 42 Abs. 1 Nr. 4 iVm § 35 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Sätze 1 und 2 SGB XII unter Verweis auf die von ihm zitierte ausführliche Begründung des dem einstweiligen Rechtsschutzantrag im Parallelverfahren des Herrn F. ablehnenden Beschlusses des SG vom 30. August 2011 S 28 AS 489/11 (dort zur Parallelvorschrift des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II) zutreffend ausgeführt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.11.2011 - L 13 AS 282/11
    Hinsichtlich der Darstellung des Sachverhalts, der heranzuziehenden Rechtsnormen sowie der Entscheidungsgründe nimmt der Senat zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen in Anwendung der Vorschrift des § 142 Abs. 2 Satz 3 SGG auf die ausführlichen und im Wesentlichen zutreffenden Ausführungen des SG Stade in seinem angefochtenen Beschluss vom 30. August 2011 (Az.: S 28 AS 489/11 ER) Bezug.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht