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   SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08   

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https://dejure.org/2012,5483
SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08 (https://dejure.org/2012,5483)
SG Stralsund, Entscheidung vom 23.03.2012 - S 3 KR 101/08 (https://dejure.org/2012,5483)
SG Stralsund, Entscheidung vom 23. März 2012 - S 3 KR 101/08 (https://dejure.org/2012,5483)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 242 BGB, § 7 Abs 1 SGB 4, § 25 Abs 1 S 1 SGB 4, § 28e Abs 1 SGB 4, § 28e Abs 4 SGB 4
    Betriebsprüfung - Rechtsmäßigkeit einer rückwirkende Nacherhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung - Anwendung des Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzips - fehlende Beitragszahlung in der Vergangenheit wegen gutgläubiger Unkenntnis ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 750 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LSG Bayern, 26.07.2011 - L 5 R 357/09

    Nachzahlung, Zwangsmitgliedschaft, Krankenversicherung,

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Diese Erwägungen aufgreifend, haben in der Folge sowohl das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 10. Januar 2003 - Az.: S 8 RA 94/02) und das Sozialgericht München (Urteil vom 19. März 2009 - Az.: S 31 R 2387/08 = NZS 2010, S. 214 - 215, allerdings aufgehoben durch Urteil des Bayerischen LSG vom 26. Juli 2011 - Az.: L 5 R 357/09) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach einer Betriebsprüfung bei Vorliegen der vorgenannten - vom BSG entschiedenen - Fallgestaltung nicht auf Nachzahlung der Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden könne.

    weil der Annahme einer Störung des Äquivalenzprinzips die Tatsache entgegenstehen würde, dass das BSG in dem Urteil vom Urteil vom 4. Oktober 1988 (Az.: 4 /11a RK 2/87) für diesen Fall das Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs angenommen hat (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14. März 2007 - Az.: L 5 KR 54/06 - Rn. 26; ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juli 2011 - Az.: L 5 R 357/09 - Rn. 16, beide zitiert nach juris).

    Im Gegenteil teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Bayerischen LSG, dass die Klägerin die Möglichkeit und Obliegenheit hatte, den Sozialversicherungsstatus des Beigeladenen zu 1. zu prüfen und ggf. eine Entscheidung der Einzugsstelle herbeizuführen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. April 2008 - Az.: L 5 KR 14/07, Rn. 35; Urteil vom 26. Juli 2011, a.a.O., Rn. 18, beide zitiert nach juris).

  • SG Aachen, 10.01.2003 - S 8 RA 94/02

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Ein Arbeitgeber bleibt auch dann zur rückwirkenden Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verpflichtet, wenn man zu seinen Gunsten unterstellt, dass die Beitragszahlung in der Vergangenheit aufgrund einer gutgläubigen Unkenntnis von der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers unterblieben ist (a.A. SG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - Az.: S 8 RA 94/02 und SG München, Urteil vom 19. März 2009 - Az.: S 31 R 2387/08).

    Weiter verwies sie auf eine Entscheidung des Sozialgerichts Aachen vom 10. Januar 2003 (S 8 RA 94/02), welche einen identischen Fall betroffen habe.

    Diese Erwägungen aufgreifend, haben in der Folge sowohl das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 10. Januar 2003 - Az.: S 8 RA 94/02) und das Sozialgericht München (Urteil vom 19. März 2009 - Az.: S 31 R 2387/08 = NZS 2010, S. 214 - 215, allerdings aufgehoben durch Urteil des Bayerischen LSG vom 26. Juli 2011 - Az.: L 5 R 357/09) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach einer Betriebsprüfung bei Vorliegen der vorgenannten - vom BSG entschiedenen - Fallgestaltung nicht auf Nachzahlung der Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden könne.

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Insoweit ist aber auch zu berücksichtigen, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, dass eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994, a.a.O., Rn. 55; Beschluss vom 11. Januar 1995 - Az.: 1 BvR 892/88 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6, Rn. 57; Beschluss vom 24. Mai 2000 - Az.: 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1, Rn. 51; zitiert nach juris).

    Dies gilt umso mehr, als gerade auch das System der Gesetzlichen Krankenversicherung durch das Solidarprinzip geprägt ist, welches durch die Regelung des § 3 Satz 1 SGB V konkretisiert wird (vgl. auch die Stellungnahme des 1. Senat des BSG zu den Verfahren 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 - Rn. 43, wonach das SGB V maßgeblich durch das Prinzip des sozialen Ausgleichs geprägt sei und Äquivalenzgesichtspunkten kein hoher Stellenwert beigemessen werde; vgl. auch die ausführliche Darstellung des Solidarprinzips bei Kittner, a.a.O., S. 933).

  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Beitrags- und Versicherungsprinzips, welches dadurch gekennzeichnet ist, dass im Grundsatz eine Äquivalenz von Beitrag und Leistung besteht, für das System der Sozialversicherung wiederholt betont (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - Az.: 1 BvL 8/85 = SozR 3-4100 § 11 Nr. 6, Rn. 55, zitiert nach juris).

    Insoweit ist aber auch zu berücksichtigen, dass es von Verfassungs wegen nicht geboten ist, dass eine versicherungsmathematische Äquivalenz zwischen den entrichteten Beiträgen und der Höhe der Leistungen erzielt wird (BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994, a.a.O., Rn. 55; Beschluss vom 11. Januar 1995 - Az.: 1 BvR 892/88 = SozR 3-2200 § 385 Nr. 6, Rn. 57; Beschluss vom 24. Mai 2000 - Az.: 1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1, Rn. 51; zitiert nach juris).

  • LSG Bayern, 29.04.2008 - L 5 KR 14/07

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen wegen Unterschreiten der

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Im System der Solidargemeinschaft komme es nicht darauf an, ob der Versicherte für diese Beiträge tatsächlich auch Leistungen erhalten könne (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 29. April 2008 - L 5 KR 14/07).

    Im Gegenteil teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Bayerischen LSG, dass die Klägerin die Möglichkeit und Obliegenheit hatte, den Sozialversicherungsstatus des Beigeladenen zu 1. zu prüfen und ggf. eine Entscheidung der Einzugsstelle herbeizuführen (Bayerisches LSG, Urteil vom 29. April 2008 - Az.: L 5 KR 14/07, Rn. 35; Urteil vom 26. Juli 2011, a.a.O., Rn. 18, beide zitiert nach juris).

  • SG München, 19.03.2009 - S 31 R 2387/08

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Störung des Äquivalenzprinzips -

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Ein Arbeitgeber bleibt auch dann zur rückwirkenden Zahlung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verpflichtet, wenn man zu seinen Gunsten unterstellt, dass die Beitragszahlung in der Vergangenheit aufgrund einer gutgläubigen Unkenntnis von der Versicherungspflicht des Arbeitnehmers unterblieben ist (a.A. SG Aachen, Urteil vom 10. Januar 2008 - Az.: S 8 RA 94/02 und SG München, Urteil vom 19. März 2009 - Az.: S 31 R 2387/08).

    Diese Erwägungen aufgreifend, haben in der Folge sowohl das Sozialgericht Aachen (Urteil vom 10. Januar 2003 - Az.: S 8 RA 94/02) und das Sozialgericht München (Urteil vom 19. März 2009 - Az.: S 31 R 2387/08 = NZS 2010, S. 214 - 215, allerdings aufgehoben durch Urteil des Bayerischen LSG vom 26. Juli 2011 - Az.: L 5 R 357/09) entschieden, dass ein Arbeitgeber nach einer Betriebsprüfung bei Vorliegen der vorgenannten - vom BSG entschiedenen - Fallgestaltung nicht auf Nachzahlung der Beiträge zur Gesetzlichen Kranken- und Sozialen Pflegeversicherung in Anspruch genommen werden könne.

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2007 - L 5 KR 54/06

    Versicherungspflicht in der Krankenversicherung bei vorübergehendem Überschreiten

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Sie beruft sich insoweit auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozialgerichts vom 14. März 2007 (L 5 KR 54/06).

    weil der Annahme einer Störung des Äquivalenzprinzips die Tatsache entgegenstehen würde, dass das BSG in dem Urteil vom Urteil vom 4. Oktober 1988 (Az.: 4 /11a RK 2/87) für diesen Fall das Bestehen eines Kostenerstattungsanspruchs angenommen hat (Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 14. März 2007 - Az.: L 5 KR 54/06 - Rn. 26; ebenso Bayerisches LSG, Urteil vom 26. Juli 2011 - Az.: L 5 R 357/09 - Rn. 16, beide zitiert nach juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2004 - L 16 B 17/04

    Krankenversicherung

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Im Übrigen berief sich die Beklagten auf den Beschluss des LSG NRW vom 31. März 2004 (L 16 B 17/04 KR ER).

    weil die Rechtsprechung des BSG zum Gegenleistungs- und Äquivalenzprinzip sich in erster Linie auf das sozialrechtliche Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherten und dem Sozialversicherungsträger beziehen würde und nicht ohne Weiteres auf das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger übertragbar sei (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20. April 2010 - Az: L 11 R 5269/08 - Rn. 26; ebenso LSG NRW, Beschluss vom 31. März 2004 - L 16 B 17/04 KR ER - Rn. 3; beide zitiert nach juris).

  • BSG, 09.10.1984 - 12 RK 46/82

    Befreiung von der Mitgliedschaft - Ersatzkasse - Vorlegen einer

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Insoweit berief sie sich auf das Urteil des BSG vom 9. Oktober 1984 (12 RK 46/82), wonach eine Beitragsnacherhebung dann ausscheiden würde, wenn eine unbeabsichtigte Doppelversicherung vorliege und der Versicherungspflichtige von seinem Versicherungsverhältnis nichts gewusst und deshalb keine Leistungsansprüche habe erheben können.

    Darüber hinaus beruft sie sich auf das Urteil des BSG vom 9. Oktober 1984 (12 RK 46/82), wonach es bei einer unbeabsichtigten Doppelmitgliedschaft in Ersatzkasse und gesetzlicher Krankenkasse gegen Treu und Glauben verstoßen würde, Beiträge für einen Zeitraum nachzufordern, in dem der Versicherte von seinem Versicherungsverhältnis nichts gewusst habe und deshalb keine Leistungsansprüche erheben konnte.

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus SG Stralsund, 23.03.2012 - S 3 KR 101/08
    Solche die Verwirkung auslösenden "besonderen Umstände" liegen vor, wenn der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten (Verwirkungsverhalten) darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nicht mehr geltend machen werde (Vertrauensgrundlage) und der Verpflichtete tatsächlich darauf vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt wird (Vertrauenstatbestand) und sich infolgedessen in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat (Vertrauensverhalten), dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (stRspr., grundlegend BSG, Urteil vom 30. November 1978 - Az.: 12 RK 6/76 = SozR 2200 § 1399 Nr. 11, Rn. 12 m.w.N.; zitiert nach juris).

    Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, weil die Herstellung des behaupteten rechtmäßigen Zustandes - nämlich die Befreiung des Beigeladenen zu 1. von der Versicherungspflicht - nicht durch eine Amtshandlung der Beklagten bewirkt werden kann (so ausdrücklich das BSG in dem vorgenannten Urteil vom 30. November 1978, a.a.O., Rn. 21).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.04.2010 - L 11 R 5269/08

    Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeitrag bei illegaler

  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90

    Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR

  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

  • BSG, 04.10.1988 - 11a RK 2/87

    Zulässigkeit der Berufung - wiederkehrende Leistungen - Zusammenrechnung -

  • BSG, 27.07.2011 - B 12 R 19/09 R

    Rentenversicherung - Beitragsforderung für versicherungspflichtige selbstständige

  • BSG, 25.05.2011 - B 12 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Erhöhung der

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 28/05 R

    Krankenversicherung - Aufnahme eines neuen Hilfsmittels in das

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2021 - L 16 KR 410/19

    Rechtmäßigkeit einer Beitragsnachforderung gegenüber dem Arbeitgeber nach

    Denn es geht beim Äquivalenzprinzip letztlich nur darum, inwieweit die Versicherten bei rückwirkender Feststellung der Versicherungspflicht Leistungen nachträglich aus der GKV fordern können (vgl. zum Äquivalenzprinzip die bereits vom Sozialgericht zitierte Entscheidung des LSG Bayern vom 26.07.2011 -- L 5 R 357/09 --; ausführlich außerdem SG Stralsund, Urteil vom 23.03.2012 - S 3 KR 101/08; im Ergebnis ebenso die ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. z.B. Urteil vom 23.05.1995 - B 12 RK 60/93 -,SozR 3-2400 § 8 Nr. 4; vgl. auch Senat, Beschluss vom 31.03.2004 - L 16 B 17/04 KR ER -, juris).
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