Rechtsprechung
SG Stuttgart, 08.03.2012 - S 15 AS 925/12 ER |
Kurzfassungen/Presse
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Abschluss eines Pflichtteilverzichtsvertrags - Hartz IV futsch?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 09.12.2009 - 2 U 46/09
Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments und des Verzichts auf das …
Auszug aus SG Stuttgart, 08.03.2012 - S 15 AS 925/12
Ob und in welchem Umfang der Verzichtende aus dieser "Erwerbschance" einmal verwertbares Vermögen erhält, ist noch nicht absehbar, weshalb auch eine Schädigungsabsicht in der Regel zu verneinen ist (OLG Köln, Urt. v. 09.12.2009 - 2 U 46/09, juris).Indes erscheint es angezeigt, die Frage der Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilsverzichtsvertrages aus Gründen der Rechtssicherheit einheitlich zu beantworten und nicht davon abhängig zu machen, in welcher zeitlichen Nähe zu dem Tod des Erblassers dieser Verzicht ausgesprochen wird und mit welcher Wahrscheinlichkeit zu diesem Zeitpunkt mit dem alsbaldigen Ableben zu rechnen war sowie der Umfang des Vermögens bereits feststand (OLG Köln, Urt. v. 09.12.2009 - 2 U 46/09, juris).
- BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10
Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers
Auszug aus SG Stuttgart, 08.03.2012 - S 15 AS 925/12
Grundsätzlich können demzufolge alle im Erbrecht vom Gesetz bereitgestellten Gestaltungsinstrumente einschließlich ihrer Kombinationsmöglichkeiten zunächst ausgeschöpft werden (BGH, Urt. v. 19.01.2011 - IV ZR 7/10, juris).Es bedarf - hier nicht vorliegender - gesetzlicher Regelungen, wenn Nachteile Dritter im konkreten Fall beseitigt oder ausgeglichen werden sollen (BGH, Urt. v. 19.01.2011 - IV ZR 7/10, juris).
- BSG, 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung von Einkommen und Vermögen - …
Auszug aus SG Stuttgart, 08.03.2012 - S 15 AS 925/12
Eine Anrechnung des Einkommens auf den Bedarf des Antragstellers kann aber erst dann erfolgen, wenn es tatsächlich zur Deckung des Bedarfes zur Verfügung steht (BSG, Urt. v. 25.01.2012 - B 14 AS 101/11 R, derzeit nur Terminsbericht abrufbar bei juris). - BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61
Rechtsstellung des Schlußerben
Auszug aus SG Stuttgart, 08.03.2012 - S 15 AS 925/12
Mit diesem Verzicht macht der Antragsteller von seinem Recht aus § 2346 Abs. 2 BGB Gebrauch - durch Rechtsgeschäft mit dem Erblasser - die Entstehung des Pflichtteilsanspruchs auszuschließen (vgl. BGHZ 37, 319, 325;… MünchKomm-BGB/Wegerhoff, 5. Aufl. § 2346 Rn. 3 ff. m.N.).