Rechtsprechung
   SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41244
SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07 (https://dejure.org/2008,41244)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 13.08.2008 - S 9 U 3303/07 (https://dejure.org/2008,41244)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 13. August 2008 - S 9 U 3303/07 (https://dejure.org/2008,41244)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,41244) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Arbeitsunfalls; Vergabe von Fördermitteln an Forschungsinstitute; Anforderungen an eine psychische Gesundheitsstörung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    Diesbezüglich verwies der Kläger auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.04.2005 (Az.: B 2 U 27/04 R).

    Dies gelte auch für das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.04.2005 (Az.: B 2 U 27/04 R), in dem ebenfalls über ein Ereignis mit schwerer körperlicher Anstrengung entschieden wurde.

    Auch das von Klägerseite angeführte Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.04.2005 (Az.: B 2 U 27/04 R) steht dem nicht entgegen.

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    Zur Begründung verwies der Kläger auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSGE 62, 220 [BSG 27.10.1987 - 2 RU 35/87] in SozR 2200 § 589 Nr. 10), wonach eine äußere Einwirkung auch angenommen werden könne bei einer als außergewöhnlichen Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation zu bewertenden Arbeit durch den Versicherten.

    Das Bundessozialgericht verweist des Weiteren in dem Urteil auf ein Urteil vom 27.10.1987 (Az.: 2 RU 35/87), in dem eine äußere Einwirkung auch bei einer außergewöhnlichen Anstrengung in einer betriebsbezogenen Stresssituation bejaht wird.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2003 - L 17 U 183/99

    Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente; Feststellung, ob eine

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    Dies bedeutet, dass auch Vorgänge im Bereich des Psychischen vom Merkmal des Gesundheitsschadens im Sinne des Unfallbegriffes erfasst werden (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25.06.2003, Az.: L 17 U 183/99).
  • OLG Stuttgart, 03.05.1996 - 2 U 8/96

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    Einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 18.03.1997 (Az.: 2 U 8/96) ist dagegen zu entnehmen, dass einer besonderen physischen und psychischen Anspannung und einer hierdurch bedingten Stresssituation eine geeignete äußere Einwirkung darstellt.
  • LSG Sachsen, 09.02.2006 - L 2 U 69/03

    Anerkennung eines Hirnschlags nach psychischem Stress als Arbeitsunfall in der

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    So wurde beispielsweise in einem Urteil des sächsischen Landessozialgerichts vom 09.02.2006 (Az.: L 2 U 69/03) entschieden, dass eine besondere psychische Anspannung dadurch eintreten kann, dass ein Versicherter fünf bis zehn Minuten vor einer Fachtagung erfährt, dass er - weil der Referent nicht erschienen ist -, aus dem Stehgreif und ohne unterstützende Materialien einen Vortrag vor einem sachkundigen Publikum - in dem Vertreter von Fachverbänden saßen, die über die künftige Vergabe von Fördermitteln an Forschungsinstitute entscheiden - halten musste.
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus SG Stuttgart, 13.08.2008 - S 9 U 3303/07
    Das Urteil vom 15.02.2005 des Bundessozialgerichts (Az.: B 2 U 1/04 R) beziehe sich auf einen Treppensturz aus innerer Ursache.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht