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   SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14   

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SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 (https://dejure.org/2017,29502)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 (https://dejure.org/2017,29502)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2017 - S 5 R 6159/14 (https://dejure.org/2017,29502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Sozialversicherungspflicht; Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut selbständig tätig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Dozent bei einem Weiterbildungsinstitut ist selbstständig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Dozent an Weiterbildungsinstitut ist selbstständig tätig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Scheinselbständigkeit: Dozent bei Weiterbildungsinstitut ist selbständig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine abhängige Beschäftigung: Dozent an Weiterbildungsinstitut ist selbstständig tätig - Pflicht zur Beachtung von Lehrplänen begründet keine Weisungsabhängigkeit in fachlicher Hinsicht

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 25/10 R = BSGE 111, 257 m. w. N.).

    Die für das Sozialversicherungsrecht maßgebende Abgrenzung von Versicherungspflicht auslösender Beschäftigung einerseits und Selbstständigkeit andererseits erfolgt vielmehr - wie dargelegt - anhand abstrakter Merkmale und auf Grundlage der konkreten Ausgestaltung einer Tätigkeit im Einzelfall und nicht etwa anhand von Berufs- bzw. Tätigkeitskatalogen (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

    Allerdings kommt dem Willen zur Vereinbarung einer selbstständigen Tätigkeit nach der Rechtsprechung des BSG indizielle Bedeutung zu, wenn dieser Wille den festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnissen nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird bzw. die übrigen Umstände gleichermaßen für Selbstständigkeit wie für eine Beschäftigung sprechen (BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25).

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 4903/15

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Die Lage der Unterrichtsstunden bzw. die Verteilung der Unterrichtsräume begründen lediglich Sachzwänge, denen jeder Mitarbeiter - egal ob abhängig oder nicht abhängig beschäftigt - unterworfen ist (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - L 11 R 4903/15 = juris, Museumswärter).

    Im Rahmen eines Dienstverhältnisses ist dieses Kriterium daher nicht aussagekräftig (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.07.2016 - L 11 R 4903/15).

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RK 26/79

    Lehrbeauftragter - Fachhochschule - Freier Mitarbeiter - Abhaltung von

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    In der Rechtsprechung sind Dozenten, Lehrer und Lehrbeauftragte je nach den Umständen des Einzelfalls als selbstständig Tätige (BSG, Urteil vom 19.12.1979 - 12 RK 52/78 = SozR 2200 § 166 Nr. 5 - Volkshochschuldozentin; BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = SozR 2200 § 165 Nr. 45 - Lehrbeauftragter an Fachhochschule; BSG, Urteil vom 25.09.1981 - 12 RK 5/80 = SozR 2200 § 165 Nr. 61 - Lehrbeauftragter an Universität; BSG, Urteil vom 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R = SozR 3-2600 § 2 Nr. 5) oder als abhängig Beschäftigte angesehen worden (BSG, Urteil vom 28.10.1969 - 3 RK 31/56 = SozR Nr. 1 zu § 166 RVO - Musiklehrerin an einer Pädagogischen Hochschule).

    Ein freier Mitarbeiter kann eine Vergütung nur beanspruchen, wenn er eine bestimmte Leistung auch erbringt, wogegen dem abhängig Beschäftigten ein Lohnanspruch schon dann zusteht, wenn er sich arbeitsbereit hält (vgl. BSG, Urteil vom 27.03.1980 - 12 RK 26/79 = juris m.w.N.).

  • BSG, 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R

    Volkshochschuldozent - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Auch Selbständige könnten in ihren Handlungsmöglichkeiten begrenzt sein, allerdings nicht durch Einzelanordnungen, sondern durch Regeln oder Normen, die die Grenzen der Verhandlungsfreiheit mehr in generell-abstrakter Weise umschreiben (BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R = Die Beiträge Beilage 2004, 154 m.w.N.).

    So können etwa Volkshochschuldozenten, die außerhalb schulischer Lehrgänge unterrichten, oder Lehrkräfte, die nur Zusatzunterricht erteilen, als freie Mitarbeiter beschäftigt werden (BSG, Urteil vom 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R; BAG 20.01.2010, 5 AZR 106/09, AP BGB § 611 Abhängigkeit Nr. 120; BAG 15.02.2012, 10 AZR 301/10, NZA 2012, 731).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 25/10 R = BSGE 111, 257 m. w. N.).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Ein Unternehmensrisiko eines Selbstständigen liegt vor, wenn die eigene Arbeitskraft auch mit der Gefahr des Verlustes eingesetzt wird, der Erfolg des Einsatzes der tatsächlichen und sächlichen Mittel also ungewiss ist (vgl. etwa BSG, Urteil vom 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.07.2013 - L 11 R 1083/12

    Sozialversicherungspflicht - LKW-Fahrer ohne eigenes Fahrzeug - abhängige

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Ausgangspunkt für die Beurteilung ist demnach zunächst das Vertragsverhältnis der Beteiligten, so wie es sich aus den von ihnen getroffenen Vereinbarungen ergibt oder sich aus ihrer gelebten Beziehung erschließen lässt (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.07.2013 - L 11 R 1083/12).
  • BSG, 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - abhängige Beschäftigung - selbständige

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Dementsprechend stellt nach der Rechtsprechung die Pflicht, die Leistung grundsätzlich persönlich zu erbringen, ein typisches Merkmal für ein Arbeitsverhältnis dar (BSG, Urteil vom 31.03.2015 - B 12 KR 17/13 R = juris).
  • BSG, 13.05.2011 - B 12 R 25/10 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Verfahrensmangels - Verletzung des

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (zum Ganzen BSG, Urteil vom 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R = SozR 4-2400 § 7 Nr. 25; Urteil vom 29.08.2012 - B 12 R 25/10 R = BSGE 111, 257 m. w. N.).
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 627/93

    Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters

    Auszug aus SG Stuttgart, 26.04.2017 - S 5 R 6159/14
    Vielmehr kommt es in erster Linie darauf an, ob der Mitarbeiter einem Weisungsrecht des Klägers unterworfen war, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (BAG, Urteil vom 20.07.1996 - 5 AZR 627/93 = BAGE 77, 226; LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 16.08.2011 - L 11 KR 5459/10 und 24.02.2015 - L 11 R 5165/13 = juris).
  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 301/10

    Arbeitnehmereigenschaft bei ergänzendem Aufbauunterricht in einer

  • BSG, 04.06.2009 - B 12 R 6/08 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - hinreichende

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 2016/13

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Lehrtätigkeit an einer Waldorfschule

  • BSG, 25.09.1981 - 12 RK 5/80

    Lehrbeauftragte - Universitätsmitarbeiter - Freier Wissenschaftler - Vergütung -

  • BSG, 28.10.1960 - 3 RK 31/56

    Selbständige Musiklehrerin und Versicherungspflicht

  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 23/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbstständiger Ernährungsberater -

  • BSG, 12.10.2000 - B 12 RA 2/99 R

    Versicherungspflicht selbständiger Lehrer in der Rentenversicherung

  • BAG, 22.02.1995 - 5 AZR 757/93

    Streit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses - Arbeitsverhältnis oder

  • BSG, 19.12.1979 - 12 RK 52/78

    Volkshochschuldozent - Selbstständige Tätigkeit - Versicherungspflicht eines

  • LSG Baden-Württemberg, 24.02.2015 - L 11 R 5165/13

    Betriebsprüfung - Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Museumsführer -

  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 R 5180/13

    Sozialversicherungspflicht - selbstständiger Berater im Rahmen eines Projekts zur

  • LSG Baden-Württemberg, 16.08.2011 - L 11 KR 5459/10
  • LSG Hamburg, 27.04.2023 - L 1 BA 12/22

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Denn andernfalls könnte der Lehrbetrieb nicht sichergestellt werden und es liege in der Natur der Sache, dass der äußere Rahmen der Lehrtätigkeit durch die Schule vorgegeben und organisiert werden müsse (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 32; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 24).
  • LSG Hamburg, 07.12.2021 - L 3 R 52/20

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Dozententätigkeit für die Maßnahmen

    Denn andernfalls könnte der Lehrbetrieb nicht sichergestellt werden und es liegt in der Natur der Sache, dass der äußere Rahmen der Lehrtätigkeit durch die Schule vorgegeben und organisiert werden muss (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 32; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 24).

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan) , in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert werden, führen grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschule oder anderweitigen Bildungseinrichtungen ist (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54 in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 28 für einen Lehrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart).

  • LSG Hamburg, 19.10.2021 - L 3 BA 19/19

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Denn andernfalls könnte der Lehrbetrieb nicht sichergestellt werden und es liegt in der Natur der Sache, dass der äußere Rahmen der Lehrtätigkeit durch die Schule vorgegeben und organisiert werden muss (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 32; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 24).

    Auch die Vorgabe von Prüfungen und einem inhaltlichen Rahmenplan (oder Gesamtplan) , in welchem die wesentlichen Lerninhalte definiert werden, führen grundsätzlich nicht zur Annahme einer abhängigen Beschäftigung, weil auch die Zielvorgabe und die Beschreibung der Lerninhalte wesensimmanent für die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten im Bereich der Bildung und Weiterbildung im Rahmen der Organisationseinheit einer Schule oder Volkshochschulen oder anderweitigen Bildungseinrichtungen ist (BSG v. 12.02.2004 - B 12 KR 26/02 R in juris, Rn. 20; LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.03.2013 - L 2 R 372/12 in juris Rn 54 in Bezug auf ein Rahmencurriculum des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge für Integrationskurse Deutsch als Zweitsprache; LSG Baden-Württemberg v. 24.02.2015 - L 11 R 2016/13 in juris, Rn 35 für Prüfungen und Rahmenpläne; SG Stuttgart v. 26.04.2017 - S 5 R 6159/14 in juris, Rn 28 für einen Lehrplan des Regierungspräsidiums Stuttgart).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.09.2021 - L 8 BA 1940/19
    Die Klägerin hat sodann noch Passagen aus einem nicht genannten Urteil des SG Stuttgart vom 26.04.2017 (Az. S 5 R 6159/14 -, in juris Rn. 29ff) zitiert, wonach nicht jede Anpassung an Betriebsabläufe des Auftraggebers eine Eingliederung in dessen Betrieb bedeute und das Kriterium des Unternehmerrisikos bei Dienstleistungen abweichend zu betrachten sei.
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