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   SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05   

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https://dejure.org/2007,30734
SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05 (https://dejure.org/2007,30734)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27.03.2007 - S 6 V 5729/05 (https://dejure.org/2007,30734)
SG Stuttgart, Entscheidung vom 27. März 2007 - S 6 V 5729/05 (https://dejure.org/2007,30734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de

    Antrag auf Vorabentscheidung durch den EuGH - soziales Entschädigungsrecht - Hinterbliebenenversorgung - Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Polen - Leistungsbeschränkung iS von § 64e BVG - Osterweiterung der EU - Gemeinschaftsrecht - Anspruch auf Freizügigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer polnischen Staatsangehörigen auf Hinterbliebenenversorgung als Kriegerwitwe nach deutschem Versorgungsrecht; Leistungen an in Polen lebende deutsche Versorgungsberechtigte als sog. "Kann-Versorgung"; Einfluss der Mitgliedschaft eines Staates in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.07.2006 - C-406/04

    DIE FREIZÜGIGKEIT UND DIE AUFENTHALTSFREIHEIT STEHEN EINER AUFENTHALTSKLAUSEL ALS

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05
    Ebenso wie bereits mit Urteil vom 18. Juli 2006 (Rechtssache C-406/04 ) hat der EuGH, wenngleich vor dem Hintergrund eines wohl nicht direkt vergleichbaren Ausgangssachverhalts bereits dort dem Anspruch auf Freizügigkeit einen hohen Stellenwert beigemessen, wobei Ausnahmen einer - dort allerdings akzeptierten - speziellen Rechtfertigung bedurften.
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05
    Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1989 (Az. 9/4b RV 27/87), dieses zurückgehend auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Januar 1981 (Az. 2 BvL 3, 9, 77 = BVerfGE 56, 1 aufgrund der Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. April 1977 und vom 27. September 1977 ) änderte der nationale Gesetzgeber alsdann durch Artikel 1 Nr. 23 durch Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) die Grundnorm § 64e BVG in einer umfassenderen Weise unter weiterer Heranführung an rechtsstaatliche Standards die Materie neu.
  • BSG, 15.02.1989 - 9/4b RV 27/87

    Richtlinien für die Auslandsversorgung von Kriegsopfern

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05
    Mit Urteil des Bundessozialgerichts vom 15. Februar 1989 (Az. 9/4b RV 27/87), dieses zurückgehend auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 8. Januar 1981 (Az. 2 BvL 3, 9, 77 = BVerfGE 56, 1 aufgrund der Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Sozialgerichts Stuttgart vom 26. April 1977 und vom 27. September 1977 ) änderte der nationale Gesetzgeber alsdann durch Artikel 1 Nr. 23 durch Gesetz über die Neunzehnte Anpassung der Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz (KOV-Anpassungsgesetz 1990 - KOVAnpG 1990) vom 26. Juni 1990 (BGBl. I S. 1221) die Grundnorm § 64e BVG in einer umfassenderen Weise unter weiterer Heranführung an rechtsstaatliche Standards die Materie neu.
  • EuGH, 26.10.2006 - C-192/05

    Tas-Hagen und Tas - Zivilen Kriegsopfern von einem Mitgliedstaat gewährte

    Auszug aus SG Stuttgart, 27.03.2007 - S 6 V 5729/05
    Das vorlegende Gericht sieht sich insbesondere auch deshalb zu seiner Anfrage bezüglich der Tragweite des Gemeinschaftsrechts veranlasst, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) sich in seiner Entscheidung vom 26. Oktober 2006 (Rechtssache C-192/05 ) mit einer seiner Ansicht nach vergleichbaren Ausgangsproblematik befasst hat, wobei dort allerdings in erster Linie das Königreich der Niederlande und das später beigetretene Königreich Spanien angesprochen waren.
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