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   StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15   

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StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15 (https://dejure.org/2015,31620)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.11.2015 - 1 VB 28/15 (https://dejure.org/2015,31620)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. November 2015 - 1 VB 28/15 (https://dejure.org/2015,31620)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung über ein Stadionverbot; Befugnis zur Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesgrundrechte

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Prüfung einer zivilgerichtlichen Entscheidung über ein Stadionverbot; Befugnis zur Überprüfung der Anwendung von Bundesrecht am Maßstab der Landesgrundrechte

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 3 GG
    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein durch Fußballverein verhängtes örtliches Stadionverbot - ua Vorrang des Interesses an einer gewaltfreien Durchführung von Fußballspielen gegenüber dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Fußballfans gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, die ein von einem Fußballverein verhängtes örtliches Stadionverbot bestätigten

  • welt.de (Pressemeldung, 09.11.2015)

    NPD-Stadtrat darf weiter nicht ins Stadion für SV Waldhof

  • baden-wuerttemberg.de PDF (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der in das Zivilrecht einwirkenden grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 12).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Staatsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).

  • BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95

    Landesverfassungsgerichte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Der Staatsgerichtshof ist grundsätzlich befugt, die Anwendung von Bundesrecht durch die Gerichte des Landes Baden-Württemberg am Maßstab der mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleichen Landesgrundrechte zu überprüfen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 6.10.1998 - 32/98 -, Juris Rn. 11; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2010 - 18/10 -, Juris Rn. 33 ff.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 26.2.2015 -, Juris Rn. 12; einschränkend BayVerfGH, Entscheidung vom 23.8.2007 - Vf. 110-VI-05 -, Juris Rn. 12; VerfGH Thüringen, Beschluss vom 26.3.2007 - 49/06 EA, 52/06 -, unter III.1 .b; vgl. zur Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte bei Anwendung gerichtlichen Verfahrensrechts des Bundes BVerfGE 96, 345).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind Aufgaben der ordentlichen Gerichte, die allerdings bei ihrer Entscheidung dem Einfluss der Grundrechte auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts Rechnung tragen müssen (vgl. BVerfGE 7, 198 - Juris Rn. 29; stRspr).
  • BGH, 08.11.2005 - KZR 37/03

    Hörfunkrechte

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    aa) Obwohl den angegriffenen Entscheidungen ein privatrechtliches Hausverbot zugrunde lag, das seinem Inhaber in aller Regel ermöglicht, frei darüber zu entscheiden, wem er Zutritt zu der Örtlichkeit gewährt und wem nicht (vgl. BGH, Urteil vom 8.11.2005 - KZR 37/03 -, Juris Rn. 24 f.), kann ein Stadionverbot das allgemeine Persönlichkeitsrecht des davon Betroffenen unter Umständen verletzen.
  • VerfGH Bayern, 23.08.2006 - 110-VI-05
    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Der Staatsgerichtshof ist grundsätzlich befugt, die Anwendung von Bundesrecht durch die Gerichte des Landes Baden-Württemberg am Maßstab der mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleichen Landesgrundrechte zu überprüfen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 6.10.1998 - 32/98 -, Juris Rn. 11; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2010 - 18/10 -, Juris Rn. 33 ff.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 26.2.2015 -, Juris Rn. 12; einschränkend BayVerfGH, Entscheidung vom 23.8.2007 - Vf. 110-VI-05 -, Juris Rn. 12; VerfGH Thüringen, Beschluss vom 26.3.2007 - 49/06 EA, 52/06 -, unter III.1 .b; vgl. zur Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte bei Anwendung gerichtlichen Verfahrensrechts des Bundes BVerfGE 96, 345).
  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Er muss vielmehr aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte ihre mittelbar in das Zivilrecht einwirkenden Grundrechte beachten (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, Juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 09.3.2012 - V ZR 115/11 -, Juris Rn. 22).
  • BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Er muss vielmehr aufgrund der Ausstrahlungswirkung der Grundrechte ihre mittelbar in das Zivilrecht einwirkenden Grundrechte beachten (vgl. BGH, Urteil vom 30.10.2009 - V ZR 253/08 -, Juris Rn. 13; BGH, Urteil vom 09.3.2012 - V ZR 115/11 -, Juris Rn. 22).
  • RG, 23.05.1898 - I 32/98

    1. Zur Feststellung des Begriffes des Ladungsempfängers im fünften Buche des

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15
    Der Staatsgerichtshof ist grundsätzlich befugt, die Anwendung von Bundesrecht durch die Gerichte des Landes Baden-Württemberg am Maßstab der mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleichen Landesgrundrechte zu überprüfen (vgl. VerfGH Berlin, Beschluss vom 6.10.1998 - 32/98 -, Juris Rn. 11; VerfG Brandenburg, Beschluss vom 16.12.2010 - 18/10 -, Juris Rn. 33 ff.; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 26.2.2015 -, Juris Rn. 12; einschränkend BayVerfGH, Entscheidung vom 23.8.2007 - Vf. 110-VI-05 -, Juris Rn. 12; VerfGH Thüringen, Beschluss vom 26.3.2007 - 49/06 EA, 52/06 -, unter III.1 .b; vgl. zur Prüfungskompetenz der Landesverfassungsgerichte bei Anwendung gerichtlichen Verfahrensrechts des Bundes BVerfGE 96, 345).
  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Staatsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.08.2016 - 1 VB 59/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verurteilung wegen Wahlfälschung

    Der Verfassungsgerichtshof ist grundsätzlich befugt, die Anwendung von Bundesrecht durch die Gerichte des Landes Baden-Württemberg am Maßstab der mit den Gewährleistungen des Grundgesetzes inhaltsgleichen Landesgrundrechte zu überprüfen (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15 -, Juris Rn. 50).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 92/15

    Verwendung der Abkürzung "Prof." als Titel im geschäftlichen Verkehr zum Zwecke

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).
  • LAG Baden-Württemberg, 11.02.2016 - 16 Sa 43/15

    Zurückweisung der Kündigung mangels Vollmachtsvorlage - Kündigung wegen fehlender

    Unstreitig (vgl. nur LG Mannheim Beschluss vom 2. Februar 2015 - 1 S 163/14 - zu 3. d) (2) der Entscheidungsgründe; nachfolgend Staatsgerichtshof Baden-Württemberg 2. November 2015 - 1 VB 28/15 - zu B. II. 2. a ) bb) (2) der Gründe, Justiz 2015, 350) kommt dieser Buchstabenkombination die Bedeutung "all cops are bastards" - alle Polizisten sind Bastarde - zu.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.02.2016 - 1 VB 58/14

    Verfassungsbeschwerden einer Privatschule gegen Beschlüsse des

    Inhaltsgleichheit liegt vor, wenn die Prüfung am Maßstab des Landesgrundrechts zum gleichen Ergebnis wie die Anwendung des Grundgesetzes führt (vgl. BVerfGE 96, 345 insbes. Rn. 84 ff.; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15 -).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2016 - 1 VB 30/16

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Ablehnung des Antrags eines Beschwerdeführers auf

    Der Herleitung eines bestimmten bundesrechtlichen Rechtsatzes anhand der Landesgrundrechte könnte - anders als bei der Überprüfung der bloßen Anwendung von Bundesrecht auf den Einzelfall am Maßstab von inhaltsgleich mit Bundesgrundrechten verstandenen Landesgrundrechten (vgl. dazu: VerfGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15 -, Juris Rn. 50; BVerfGE 96, 345) - der Vorrang von Bundesrecht nach Art. 31 GG entgegenstehen.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 18.04.2019 - 1 VB 29/19

    Zurückweisung einer teils unzulässigen, iÜ offensichtlich unbegründeten

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Fachgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. VerfGH, Beschluss vom 15.12.2016 - 1 VB 58/16 -, Juris Rn. 14; StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 -, Juris Rn. 13).
  • LG Mannheim, 02.02.2015 - 1 S 163/14

    Voraussetzungen eines Stadionverbots: Sachlicher Grund; öffentliches Anbieten der

    nachfolgend Zurückweisung der Berufung mit Beschluss vom 14.04.2015 und Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde durch Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 02.11.2015 (1 VB 28/15).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 58/16
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Verfassungsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).
  • LG Mannheim, 14.04.2015 - 1 S 163/14

    Voraussetzungen eines Stadionverbots: Sachlicher Grund; öffentliches Anbieten der

    vorgehend Hinweisbeschluss gemäß § 522 Abs. 2 S. 2 ZPO vom 02.02.2015, nachgehend Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde durch Urteil des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 02.11.2015 (1 VB 28/15).
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