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   StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14   

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StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14 (https://dejure.org/2014,34165)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.11.2014 - 1 VB 8/14 (https://dejure.org/2014,34165)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. November 2014 - 1 VB 8/14 (https://dejure.org/2014,34165)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur Wahrung des Justizgewährungsanspruchs

  • Wolters Kluwer

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur Wahrung des Justizgewährungsanspruchs

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsverwerfungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts erfolgreich

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Verwerfung der Berufung durch Beschluss - Ende des Rechtsstreits?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 65, 28
  • NZA 2015, 506
  • VBlBW 2015, 150
  • BB 2014, 2931
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 23 Abs. 1 LV) in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 - Juris Rn. 29; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Da die Rechtsweggarantie Rechtsschutz durch den Richter, nicht aber gegen den Richter gewährleisten soll, ist jedenfalls für zivilrechtliche Streitigkeiten in erster Linie auf den Justizgewährungsanspruch zurückzugreifen (vgl. BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 22 ff. m.w.N.; a.A.:Voßkuhle, NJW 2003, 2193).

    Der Justizgewährungsanspruch gilt ebenso wie Art. 67 Abs. 1 LV für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens und umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 f.; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 14; BAGE 105, 200- Juris Rn. 13).

    Es kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Ausgangsgericht in diesem Punkt selbst aufgewendet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 18; BAG, Urteil vom 16.3.2004 - 9 AZR 323/03 -, Juris Rn. 61).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Der Berufungsführer hat die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter zu überprüfen und darauf hinzuweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 14; BAGE 105, 200- Juris Rn. 13).

    Es reicht nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BAGE 105, 200- Juris Rn. 13; BAGE 88, 171 - Juris Rn. 19 m.w.N.; Hohmann, ArbGG, 2. Aufl. 2013, § 64 Rn. 9a).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Wird ein Instanzenzug von den Prozessordnungen aber eröffnet, gewährleisten die genannten Garantien wirksamen Rechtsschutz in allen von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 91, st.Rspr.).

    Verfassungsrecht in Gestalt des Justizgewährungsanspruchs ist dann verletzt, wenn das Gericht den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 92; BVerfGE 78, 88 - Juris Rn. 23 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 26.1.1993 - 2 BvR 1058/92 -, Juris Rn. 12).

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Im rechtsstaatlichen Kerngehalt unterscheiden sich die Rechtsweggarantie und der allgemeine Justizgewährungsanspruch nicht (vgl. BVerfGE 52, 203 - Juris Rn. 13; BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 m.w.N.).

    Der Justizgewährungsanspruch gilt ebenso wie Art. 67 Abs. 1 LV für die Ausgestaltung des gesamten Verfahrens und umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 f.; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

  • BAG, 16.03.2004 - 9 AZR 323/03

    Verteilung der Arbeitszeit - Betriebsvereinbarung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Es kann vom Rechtsmittelführer nicht mehr an Begründung verlangt werden, als vom Ausgangsgericht in diesem Punkt selbst aufgewendet worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 18; BAG, Urteil vom 16.3.2004 - 9 AZR 323/03 -, Juris Rn. 61).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 103 Abs. 1 GG ist daher jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der Präklusionsvorschriften offensichtlich unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145 - Juris Rn. 13).
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Aufgrund ihres Ausnahmecharakters unterliegen die Fachgerichte bei ihrer Anwendung einer strengeren verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 75, 302 - Juris Rn. 28; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Januar 1995 - 1 BvR 1068/93 -, Juris Rn. 8).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Indem das Landesarbeitsgericht für die Zulassung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel in der Berufungsinstanz gefordert hat, dass der Berufungskläger diejenigen Tatsachen zu bezeichnen habe, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen seien, hat es die Beschreitung des eröffneten Berufungsrechtswegs in einer unzumutbaren, aus Sachgründen nicht mehr zur rechtfertigenden Weise erschwert (vgl. BVerfGE 77, 275 - Juris Rn. 25 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14
    Eine fehlerhafte Rechtsanwendung allein macht eine Gerichtsentscheidung nicht objektiv willkürlich; es muss eine "krasse Fehlentscheidung" vorliegen (vgl. BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38).
  • BVerfG, 26.01.1995 - 1 BvR 1068/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 547/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Strafverfahren

  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 496/07

    Voraussetzungen der Nachprüfung strafgerichtlicher Entscheidungen durch das

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

  • BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

    Inhaltliche und formale Anforderungen an die Auseinandersetzung mit dem

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

  • BVerfG, 21.04.1982 - 2 BvR 873/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Entscheidung ohne

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerfG, 26.01.1993 - 2 BvR 1058/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13

    Ausgleich von Kostendeckungen bei einjähriger oder mehrjähriger Gebührenbemessung

  • LAG Baden-Württemberg, 15.01.2016 - 19 Sa 27/15

    Stellenanzeige - Altersdiskriminierung - junges hochmotiviertes Team

    Mit Blick auf das Gebot wirkungsvollen Rechtsschutzes aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG dürfen die Anforderungen an die Begründungserfordernisse allerdings nicht überspannt werden (BVerfGE 112, 185, Rn. 89 ff., juris; StGH für das Land Baden-Württemberg, Urteil vom 3. November 2014 - 1 VB 8/14 -, Rn. 47 ff., juris).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem

    Wie dargelegt kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Amtsgericht anders entschieden hätte, wenn es die Einwände des Beschwerdeführers berücksichtigt hätte (zu diesem Maßstab StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 68; BVer fGE 86, 133 - Juris Rn. 41) .
  • VerfGH Baden-Württemberg, 14.12.2020 - 1 VB 64/17

    Einsichtsrecht in Messunterlagen des Bußgeldverfahrens: Nichtvorlage an BGH

    a) Rechtsschutz vor den Gerichten wird über die in Art. 67 Abs. 1 LV verankerte Rechtsweggarantie hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs als Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 23 Abs. 1 LV) gewährleistet (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 47; BVerfGE 93, 99 [107] - Juris Rn. 29; BVerfGE 107, 395 [401] - Juris Rn. 16ff.).
  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 2/15

    Gehörsrechtsverletzung (Art 2 Abs 1 LV iVm Art 103 Abs 1 GG) durch Übergehen

    Wie die Beschwerdeführer zu Recht vorgetragen haben, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Amtsgericht die Aktivlegitimation der Beschwerdeführer bejaht hätte, wenn es den angebotenen Beweis erhoben hätte (vgl. zu diesem Maßstab StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 68; BVerfGE 86, 133 - Juris Rn. 41).

    Der Beschluss lässt aber die bereits durch die Ausgangsentscheidung eingetretene Verletzung rechtlichen Gehörs fortbestehen, indem eine Selbstkorrektur unterblieben ist (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 75; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 17.7.2007 - 2 BvR 496/07 -, Juris Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29.3.2007 - 2 BvR 547/07 -, Juris Rn. 8).

  • StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15

    Verfassungsbeschwerde gegen Berufungsverwerfungsbeschluss des

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 23 Abs. 1 LV) in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 LV im Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 47; BVerfGE 93, 99 - Juris Rn. 29; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Der Justizgewährungsanspruch beinhaltet das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48; BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 f.; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Verfassungsrecht in Gestalt des Justizgewährungsanspruchs ist dann verletzt, wenn das Gericht durch eine übermäßig restriktive Handhabung der Verfahrensvorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 - Juris Rn. 49; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 92; BVerfGE 78, 88 - Juris Rn. 23 f.).

    Der aus dieser gesetzlichen Regelung erwachsenden besonderen Verantwortung für die Wahrung der Prozessgrundrechte der Rechtsuchenden hat der Vorsitzende bei der Anwendung dieser Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 50; BAG, Beschluss vom 6.01.2015, 6 AZB 105/14).

  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    (b) Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat in seiner Entscheidung vom 3. November 2014 - 1 VB 8/14 - angenommen, dass für eine Verwerfung der Berufung durch Alleinentscheidung kein Raum sei, wenn materielle Rechtsfragen bei der Prüfung der Zulässigkeit im Vordergrund stehen und nicht nur formale Kriterien (vgl. zu B II 1 a der Gründe) .
  • LAG Hamm, 11.10.2018 - 17 Sa 565/18

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Das sei etwa dann nicht der Fall, wenn lediglich die rechtliche Bewertung einer Urkunde in Frage stehe oder ein angebotener Zeugenbeweis in der Berufungsverhandlung ohne zeitliche Verzögerung erhoben werden könne (StGH Stuttgart 03.11.2014 - 1 VB 8/14 - Rdnr. 49, 65 ff., 69 ff., NZA 2015, 506).
  • LAG Düsseldorf, 19.11.2014 - 12 Sa 981/14

    Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ausreichend begründeter Berufung

    Der Staatsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg hat indes in seinem Urteil vom 03.11.2014 (- 1 VB 8/14, im Internet abrufbar über die Homepage des Staatsgerichtshofs http://stgh.baden-wuerttemberg.de/de/entscheidungen/) unter Rückgriff auf die Gesetzesbegründung und die Verfahrensgrundrechte der Beteiligten eine restriktivere Auffassung zur Alleinentscheidung des Vorsitzenden bei nicht ordnungsgemäßer Berufung eingenommen.

    Komme es damit für die Prüfung der Zulässigkeit der Berufung nicht auf die Erfüllung formaler Kriterien an, sondern stünden - etwa bei der eine Analyse des erstinstanzlichen Urteils erfordernden Prüfung der hinreichenden Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung - materielle Rechtsfragen im Vordergrund, sei für die Verwerfung einer Berufung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG regelmäßig kein Raum (Urteil vom 03.11.2014 a.a.O. zu B II 1 a der Gründe).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 21.03.2016 - 1 VB 80/15

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Entschädigungsklage

    Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 - Juris Rn. 72; StGH, Urteil vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 37; BVerfGE 83, 82 - Juris Rn. 9, st.Rspr.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Zwar darf ein Gericht ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26; Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 60/16
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2021 - 4 Sa 210/21

    Entscheidung durch den Vorsitzenden allein ohne mündliche Verhandlung

  • StGH Baden-Württemberg, 04.11.2015 - 1 VB 61/15
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