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   StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15   

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StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit von § 11 Abs. 1 NRG gerügt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Kürzung einer als Sichtschutz errichteten Glaswand entlang der Grundstücksgrenze zwischen ihrer Terrasse und der Terrasse des Nachbarhauses; Anforderungen an die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Kürzung einer als Sichtschutz errichteten Glaswand entlang der Grundstücksgrenze zwischen ihrer Terrasse und der Terrasse des Nachbarhauses; Anforderungen an die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit von

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Was wäre denn vorgetragen worden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 733
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Die Formulierung, landesrechtliche Vorschriften blieben "unberührt", bedeutet nach Art. 1 Abs. 2 EGBGB nicht nur, dass bestehende bürgerlich-rechtliche Vorschriften der Länder in Kraft bleiben, sondern auch, dass solche Vorschriften neu erlassen werden dürfen (vgl. BVerfGE 78, 205 - Juris Rn. 19).

    Der Gesetzgeber ist aber gehalten, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart des zu ordnenden Lebenssachverhalts mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist (vgl. BVerfGE 78, 205 - Juris Rn. 27).

    Es genügt, wenn die Rechtsunterworfenen in zumutbarer Weise erkennen können, ob die tatsächlichen Voraussetzungen für die in der Rechtsnorm ausgesprochene Rechtsfolge vorliegen (vgl. BVerfGE 78, 205 - Juris Rn. 27).

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der in das Zivilrecht einwirkenden grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 12).

    Die Schwelle eines Verstoßes gegen objektives Verfassungsrecht, den der Staatsgerichtshof zu korrigieren hat, ist erst dann erreicht, wenn die Entscheidung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. StGH, Urteil vom 2.11.2015 - 1 VB 28/15; BVerfGE 42, 143 - Juris Rn. 13).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 120).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.1995 - 3 S 1298/94

    Zum Begriff der Einfriedigung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Der Begriff der Einfriedigung im Sinne des NRG deckt sich gängiger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur zufolge im Wesentlichen mit dem öffentlich-rechtlichen Begriff und bezeichnet eine bauliche oder sonstige Anlage, die der vollständigen oder teilweisen Sicherung eines Grundstücks gegen Betreten oder Verlassen, gegen Witterungs- und Immissionseinflüsse oder gegen Einsicht dient, und das Grundstück von der öffentlichen Verkehrsfläche oder vom Nachbargrundstück abgrenzt (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94 -, Juris Rn. 33; Bruns a.a.O. Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.02.2009 - 3 S 2875/08

    Umfang der nachbarschützenden Wirkung von BauO BW § 6 Abs 1 S 4; Verstöße gegen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Tote Einfriedigungen sind alle dauerhaften, mit dem Boden fest verbundenen Einfriedigungen nicht pflanzlicher Art, etwa Zäune aus Holz und Eisen, Mauern, Bretter- und Drahtglaswände, verglaste Pergolen, Wandscheiben (zweifelnd VGH Mannheim, Beschluss vom 2.2.2009 - 3 S 2875/08 -, Juris Rn. 6), an Pfählen befestigte Schilf- und Rohrmatten, Elektrozäune sowie die in Abs. 1 genannten Drahtzäune und Schranken.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Ein solcher Verstoß liegt vor, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 - Juris Rn. 14 - stRspr.).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Hingegen gewährt Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 96, 205 - Juris Rn. 43; stRspr.).
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. StGH, Beschluss vom 4.12.2014 - 1 VB 40/14; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15
    Bei der Frage, welche Bestimmtheitsanforderungen im Einzelnen erfüllt sein müssen, ist auch die Intensität der Einwirkungen auf die Regelungsadressaten zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 49, 89 - Juris Rn. 101).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde - Verfassungsbeschwerde gegen das Bundesgesetz zur Bekämpfung

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 678/81

    National Iranian Oil Company

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

  • BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86

    Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein

  • StGH Baden-Württemberg, 04.12.2014 - 1 VB 40/14

    Würdigung einer Zeugenaussage bei unerlaubter Handybenutzung

  • StGH Baden-Württemberg, 02.11.2015 - 1 VB 28/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen betr ein

  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Entsprechend wird hinsichtlich einer "toten Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG von der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der zivilrechtliche Begriff "Einfriedigung" decke sich im Wesentlichen mit dem öffentlich-rechtlichen Begriff der "Einfriedung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO (vgl. StGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 - Die Justiz 2016, 75, juris Rn. 33; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 29) und eine an der Grundstücksgrenze errichtete Mauer verliere ihren Charakter als "tote Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG nicht dadurch, dass auf dem Grundstück des Errichtenden der Boden bis an die Oberkante der Mauer durch Aufschüttung erhöht werde und die Mauer nunmehr das Nachbargrundstück nach §§ 9 und 10 NRG gegen Schädigungen, die von der Erhöhung ausgingen, sichere (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.2.2008 - 6 U 79/07 - Die Justiz 2008, 187, juris Rn. 13; offenlassend für den Fall, dass die Stützmauer die Aufschüttung nicht überragt: OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 32 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

    Der Begriff der "toten Einfriedigung" ist damit als Abgrenzung zu "lebenden Einfriedigungen" zu sehen (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15, juris Rn. 33).

    Nicht erforderlich ist, dass die Einfriedigung geschlossen ist (Staatsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94, juris Rn. 33).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 46/15
    Das bedeutet, dass der Beschwerdeführer nicht nur den der behaupteten Grundrechtsverletzung zugrunde liegenden Sachverhalt schlüssig und substantiiert darlegen muss, sondern darüber hinaus substantiiert darzustellen hat, inwiefern die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzen soll (vgl. VerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 16).

    Hingegen gewährt Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gegen Entscheidungen, die den Sachvortrag eines Beteiligten aus Gründen des formellen oder materiellen Rechts teilweise oder ganz unberücksichtigt lassen (vgl. StGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn.18; BVerfGE 96, 205 - Juris Rn. 43; stRspr.).

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