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   StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15   

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https://dejure.org/2015,36907
StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - 1 VB 75/15 (https://dejure.org/2015,36907)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit von § 11 Abs. 1 NRG gerügt wurde

  • Landesrecht Baden-Württemberg

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit von § 11 Abs. 1 NRG gerügt wurde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung von Grundstückseigentümern zur Kürzung einer als Sichtschutz errichteten Glaswand entlang der Grundstücksgrenze zwischen ihrer Terrasse und der Terrasse des Nachbarhauses; Anforderungen an die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des Anspruchs auf ...

  • Justiz Baden-Württemberg

    Wegen unzureichender Substantiierung teilweise unzulässige, im Übrigen offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde, mit der die Verfassungswidrigkeit von

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verletzung des rechtlichen Gehörs: Was wäre denn vorgetragen worden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2016, 733
 
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Wird zitiert von ... (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 01.08.2018 - 5 S 272/18

    Nachbarschutz durch örtliche Bauvorschriften; Stützmauern und Einfriedungen;

    Entsprechend wird hinsichtlich einer "toten Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG von der Rechtsprechung die Auffassung vertreten, der zivilrechtliche Begriff "Einfriedigung" decke sich im Wesentlichen mit dem öffentlich-rechtlichen Begriff der "Einfriedung" im Sinne von § 74 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 LBO (vgl. StGH Bad.-Württ., Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 - Die Justiz 2016, 75, juris Rn. 33; OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 29) und eine an der Grundstücksgrenze errichtete Mauer verliere ihren Charakter als "tote Einfriedigung" im Sinne von § 11 NRG nicht dadurch, dass auf dem Grundstück des Errichtenden der Boden bis an die Oberkante der Mauer durch Aufschüttung erhöht werde und die Mauer nunmehr das Nachbargrundstück nach §§ 9 und 10 NRG gegen Schädigungen, die von der Erhöhung ausgingen, sichere (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.2.2008 - 6 U 79/07 - Die Justiz 2008, 187, juris Rn. 13; offenlassend für den Fall, dass die Stützmauer die Aufschüttung nicht überragt: OLG Stuttgart, Beschluss vom 28.7.2016 - 1 U 80/16 - juris Rn. 32 ff.).
  • OLG Stuttgart, 28.07.2016 - 1 U 80/16

    Nachbarrecht: Anspruch auf Unterlassung der Errichtung einer Mauer zur Abgrenzung

    Der Begriff der "toten Einfriedigung" ist damit als Abgrenzung zu "lebenden Einfriedigungen" zu sehen (Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15, juris Rn. 33).

    Nicht erforderlich ist, dass die Einfriedigung geschlossen ist (Staatsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2015 - 1 VB 75/15, juris Rn. 33; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.1995 - 3 S 1298/94, juris Rn. 33).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 30.11.2016 - 1 VB 52/16

    Offensichtliche Unbegründetheit einer Verfassungsbeschwerde als Ergebnis einer

    Hingegen kann von willkürlicher Missdeutung nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 3.12.2015 - 1 VB 75/15 -, Juris Rn. 37; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 120).
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