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   StGH Baden-Württemberg, 04.06.1976 - GR 3/75   

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StGH Baden-Württemberg, 04.06.1976 - GR 3/75 (https://dejure.org/1976,3267)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.06.1976 - GR 3/75 (https://dejure.org/1976,3267)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. Juni 1976 - GR 3/75 (https://dejure.org/1976,3267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 26, 129
  • NJW 1976, 2205
  • DÖV 1976, 599
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    Denn der durch die Nichtigkeitserklärung der §§ 1,2 und 21 FAG herbeigeführte Zustand würde der Verfassung noch ferner stehen als der bisherige (vgl. Bundesverfassungsgericht, B. v. 11.11.1998, - 2 BvL 10/95 - BVerfGE 85, 386 ; StGH, ESVGH 26, 129, 141; 29, 160, 169).
  • StGH Baden-Württemberg, 08.02.2000 - GR 1/98

    Kommunalrechtliches Normenkontrollverfahren

    Dies gilt vor allem, wenn der durch eine Nichtigerklärung herbeigeführte Zustand der Verfassung noch ferner stünde als der bisherige oder wenn dem Gesetzgeber mehrere Möglichkeiten zur Beseitigung eines Verfassungsverstoßes zur Verfügung stehen (StGH, ESVGH 26, 129, 141; 29, 160, 169; ebenso BVerfGE 61, 43, 68 m.w.N..).

    Der Staatsgerichtshof hat sich seinerseits diese Rechtsprechung zu eigen gemacht (StGH ESVGH 26, 129, 141).

    Wenn demnach Art. 76 LV ersichtlich den Zweck verfolgt, den kommunalen Körperschaften einen klagbaren Schutz gegen legislative Eingriffe in ihr Selbstverwaltungsrecht zu sichern, so setzt die Antragsbefugnis von Gemeinden und Gemeindeverbänden die Darlegung einer entsprechenden individuellen Beschwer voraus (StGH, ESVGH 26, 129, 130).

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 54-VIII-08

    Kommunale Normenkontrolle gegen Regelungen des Sächsischen

    Die Neuregelung ist verfassungsrechtlich schon dann gerechtfertigt, wenn der Gesetzgeber eine Verbesserung anstrebt (vgl. StGH BW ESVGH 26, 129 [149]).
  • VerfGH Bayern, 10.06.2021 - 25-VII-21

    Einsetzung des Ferienausschusses als "Notparlament"

    Die von der Verfassung geforderte unmittelbar demokratisch legitimierte örtliche Volksvertretung muss trotz der grundsätzlich möglichen Aufgabenübertragung auf Ausschüsse für die grundlegenden Entscheidungen der Gemeinde zuständig sein (vgl. Staatsgerichtshof Baden-Württemberg vom 4.6.1976 NJW 1976, 2205/2208).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    An die Stelle der eigenen Aufgabenwahrnehmung tritt bei Einbindung in einen Zweckverband die Partizipation an der Willensbildung des Verbandes (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 18. November 1999 - Vf. 174-VIII-98 -, S. 15 f; s. auch StGH BW, Urteile vom 4. Juni 1976 - GR 3/75 -, DÖV 1976, 599, 600 f und vom 8. Mai 1976 - GR 2, 8/75 -, DÖV 1976, 595, 597; Schmidt, Kommunale Kooperation, 2005, S. 296, 436).
  • VerfGH Sachsen, 26.06.2009 - 79-II-08

    Abstrakte Normenkontrolle; § 2 Abs. 1 und § 3 Nr. 4 SächsKrGebNG, Art. 66, 67 und

    Sie sind vielmehr verfassungsrechtlich schon dann gerechtfertigt, wenn er eine Verbesserung anstrebt (vgl. StGH BW ESVGH 26, 129 [149]; ESVGH 25, 1 [22]; VerfGH NRW 30, 209 [305]).
  • VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 89-VIII-01

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 2 Nr. 1 und Artikel 3 Nr. 2

    Eine Beschränkung dieser Organisationsbefugnis betrifft das Selbstverwaltungsrecht unabhängig davon, ob die Zuständigkeit zur Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben auf eine staatliche Stelle oder auf eine andere Gemeinde verlagert wird (SächsVerfGH JbSächsOVG 7, 51 [59 f.]; vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 26, 129 [132]).

    Artikel 82 Abs. 2 SächsVerf hindert den Gesetzgeber nicht, innerhalb der von ihm im Einklang mit der Sächsischen Verfassung geschaffenen Formen kommunaler Zusammenarbeit eine systemimmanente Ausgestaltung der Organisationsbefugnisse vorzunehmen und zur Erreichung eines von Gemeinwohlgründen getragenen Zieles auch das Selbstverwaltungsrecht von Mitgliedsgemeinden insoweit zu begrenzen (vgl. zu der - allerdings einfach-rechtlich anders gelagerten - verfassungsrechtlichen Situation in anderen Bundesländern: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt LVerfGE 10, 413 ff; StGH Baden-Württemberg ESVGH 26, 129 ff.).

  • VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 75-VIII-01

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzes zur

    Eine Beschränkung dieser Organisationsbefugnis betrifft das Selbstverwaltungsrecht unabhängig davon, ob die Zuständigkeit zur Erledigung bestimmter Verwaltungsaufgaben auf eine staatliche Stelle oder auf eine andere Gemeinde verlagert wird (SächsVerfGH JbSächsOVG 7, 51 [59 f.]; vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 26, 129 [132]).

    Artikel 82 Abs. 2 SächsVerf hindert den Gesetzgeber nicht, innerhalb der von ihm im Einklang mit der Sächsischen Verfassung geschaffenen Formen kommunaler Zusammenarbeit eine systemimmanente Ausgestaltung der Organisationsbefugnisse vorzunehmen und zur Erreichung eines von Gemeinwohlgründen getragenen Zieles auch das Selbstverwaltungsrecht von Mitgliedsgemeinden insoweit zu begrenzen (vgl. zu der - allerdings einfach-rechtlich anders gelagerten - verfassungsrechtlichen Situation in anderen Bundesländern: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt LVerfGE 10, 413 ff; StGH Baden-Württemberg ESVGH 26, 129 ff.).

  • VerfGH Sachsen, 16.05.2002 - 94-VIII-01

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen Artikel 3 Nr. 2 des Gesetzes zur

    auf eine staatliche Stelle oder auf eine andere Gemeinde verlagert wird (SächsVerfGH JbSächsOVG 7, 51 [59 f.]; vgl. StGH Bad.-Württ. ESVGH 26, 129 [132]).

    Artikel 82 Abs. 2 SächsVerf hindert den Gesetzgeber nicht, innerhalb der von ihm im Einklang mit der Sächsischen Verfassung geschaffenen Formen kommunaler Zusammenarbeit eine systemimmanente Ausgestaltung der Organisationsbefugnisse vorzunehmen und zur Erreichung eines von Gemeinwohlgründen getragenen Zieles auch das Selbstverwaltungsrecht von Mitgliedsgemeinden insoweit zu begrenzen (vgl. zu der - allerdings einfach-rechtlich anders gelagerten - verfassungsrechtlichen Situation in anderen Bundesländern: Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt LVerfGE 10, 413 ff; StGH Baden-Württemberg ESVGH 26, 129 ff.).

  • StGH Baden-Württemberg, 04.05.1998 - GR 1/96

    Verpflichtung der Landkreise zur Finanzierung des Verkehrslastenausgleichs;

    Sie ist darüber hinaus aber auch davon abhängig, daß diese Beschwer den Gemeindeverband unmittelbar trifft (vgl. StGH, Urteil vom 04.06.1976 - GR 3/75 - ESVGH 26, 129/131 sowie Braun, a.a.O., Art. 76 Rdnr. 8; Pestalozza, Verfassungsprozeßrecht, 1991, S. 396).
  • VerfGH Saarland, 29.06.2004 - Lv 5/03
  • VerfGH Sachsen, 13.12.2001 - 76-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

  • StGH Baden-Württemberg, 17.11.1994 - GR 5/92

    Erledigung eines kommunalrechtlichen Normenkontrollverfahrens gegen

  • VerfGH Sachsen, 21.02.2002 - 90-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

  • VerfGH Sachsen, 10.01.2002 - 95-VIII-01

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen aufschiebbare Maßnahmen und

  • VerfGH Sachsen, 28.01.1999 - 100-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 117-VIII-98

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