Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1470
StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97 (https://dejure.org/1998,1470)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.1998 - GR 4/97 (https://dejure.org/1998,1470)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 1998 - GR 4/97 (https://dejure.org/1998,1470)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,1470) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Keine Verpflichtung des Gesetzgebers zum Mehrlastenausgleich nach Verf BW Art 71 Abs 3 bei zur Selbstverwaltung übertragener Aufgabe der Tierkörperbeseitigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines kommunalrechtlichen Normenkontrollverfahrens; Übertragung der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung an die Gemeindeverbände; Erhebung von Benutzungsgebühren oder vergleichbaren Entgelten für die Tierkörperbeseitigung; Bestimmung über die Deckung der Kosten ...

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit eines kommunalrechtlichen Normenkontrollverfahrens; Übertragung der Aufgabe der Tierkörperbeseitigung an die Gemeindeverbände; Erhebung von Benutzungsgebühren oder vergleichbaren Entgelten für die Tierkörperbeseitigung; Bestimmung über die Deckung der Kosten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 49, 5
  • NVwZ-RR 1999, 93
  • VBlBW 1992, 189
  • VBlBW 1999, 18
  • DVBl 1998, 1276
  • DÖV 1999, 73
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (11)

  • StGH Baden-Württemberg, 10.11.1993 - GR 3/93

    Keine Deckungspflicht des Landes nach Verf BW Art 71 Abs 3 für Sozialhilfekosten

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Der Staatsgerichtshof hat bereits entschieden, daß Satz 3 nach der Gesetzessystematik und seinem Wortlaut eine weitere Detailregelung für den Fall der Übertragung öffentlicher Aufgaben durch ein Gesetz nach Satz 1 darstellt (StGH, Urt. vom 10.10.1993 - GR 3/93 -, ESVGH 44, 1 ); dasselbe gilt für Satz 2. Auch nach dem Sinn und Zweck beider Vorschriften besteht kein Anlaß, sie nur auf solche Aufgaben anzuwenden, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden als Pflichtaufgaben nach Weisung übertragen sind, und sie damit enger zu fassen als Satz 1. Allerdings sind Art. 71 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LV Ausfluß des Verursacherprinzips.

    Sie tragen damit dem Gedanken Rechnung' daß das Land für einen Ausgleich derjenigen Mehrlasten Sorge zu tragen hat, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden in der Folge einer Aufgabenübertragung erwachsen (StGH, Urt. vom 10.10 1993 - GR 3/93 -, ESVGH 44, 1 ).

    Insgesamt besteht diese Pflicht zum Mehrlastenausgleich neben und unabhängig von der allgemeinen Finanzausstattungspflicht nach Art. 71 Abs. 1 i.V.m. Art. 73 LV und ohne Rücksicht auf die finanzielle Gesamtleistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände (StGH, Urt. vom 10.10.1993 - GR 3/93 -, ESVGH 44, 1 ; Urt. vom 14.10.1993 - GR 2/93 -, ESVGH 44, 8 ).

    Insbesondere geht die Anhebung der umweltrechtlichen Standards auf Rechtsetzungsakte der Europäischen Gemeinschaften und des Bundes zurück, für die Art. 71 Abs. 3 Satz 3 LV nicht gilt (StGH, Urt. vom 10.10.1993.- GR 3/93 -, ESVGH 44, 1 4).

  • StGH Baden-Württemberg, 14.10.1993 - GR 2/92

    Finanzieller Ausgleich bei Kommunalisierung von Landesbeamten

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Zum anderen muß Gegenstand der Übertragung eine bestimmte öffentliche Aufgabe sein, nämlich ein konkretes Aufgabengebiet im Sinne bestimmter zu erledigender Verwaltungsangelegenheiten (StGH, Urt. vom 14.10.1993 - GR 2/92 -, ESVGH 44, 8 m.w.N.).

    Insgesamt besteht diese Pflicht zum Mehrlastenausgleich neben und unabhängig von der allgemeinen Finanzausstattungspflicht nach Art. 71 Abs. 1 i.V.m. Art. 73 LV und ohne Rücksicht auf die finanzielle Gesamtleistungsfähigkeit der Gemeinden und Gemeindeverbände (StGH, Urt. vom 10.10.1993 - GR 3/93 -, ESVGH 44, 1 ; Urt. vom 14.10.1993 - GR 2/93 -, ESVGH 44, 8 ).

  • VerfG Brandenburg, 18.12.1997 - VfGBbg 47/96

    Überprüfung der Kostenerstattungsregelung des GemFinG BB 1996 im Zusammenhang mit

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Die von ihm zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellte Frage, ob die vom Gesetzgeber in § 5 AGTierKBG getroffene Kostenregelung den Anforderungen des Art. 71 Abs. 3 Sätze 2 und 3 LV genügt, wäre nämlich ohne weiteres zu verneinen, verstieße schon die Aufgabenübertragung selbst gegen Art. 71 Abs. 3 Satz 1 LV (insofern anders: VerfGH Brandenburg, Urt. vom 18.12.1997 - VfGBbg 47/96 -, DÖV 1998, 336).

    Diese Auslegung der Verfassungsbestimmung entspricht allein auch ihrem Zweck (vgl. auch VerfGH Brandenburg, Urt. vom 18.12.1997 - 47/96 -, DÖV 1998, 336 f.).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Denn die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung wies 1978 hinreichend örtliche bzw. kreisörtliche Bezüge auf, so daß der Landesgesetzgeber sie jedenfalls vertretbar als Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt- und Landkreise einstufen konnte (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; VerfGH Nordrh.-Westf., Urt. vom 22.09.1992 - 3/91 -, OVGE 43, 216 ).

    Die übertragene Aufgabe zu definieren und abzugrenzen, obliegt dem Gesetzgeber; der Staatsgerichtshof kann dies nur daraufhin überprüfen, ob seine Festlegung vertretbar ist (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; VerfGH Nordrh.-Westf., Urt. vom 22.09.1992 - 3J91 -, OVGE 43, 216 .

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Denn die Aufgabe der Tierkörperbeseitigung wies 1978 hinreichend örtliche bzw. kreisörtliche Bezüge auf, so daß der Landesgesetzgeber sie jedenfalls vertretbar als Selbstverwaltungsaufgabe der Stadt- und Landkreise einstufen konnte (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; VerfGH Nordrh.-Westf., Urt. vom 22.09.1992 - 3/91 -, OVGE 43, 216 ).

    Die übertragene Aufgabe zu definieren und abzugrenzen, obliegt dem Gesetzgeber; der Staatsgerichtshof kann dies nur daraufhin überprüfen, ob seine Festlegung vertretbar ist (vgl. BVerfGE 79, 127 ; 83, 363 ; VerfGH Nordrh.-Westf., Urt. vom 22.09.1992 - 3J91 -, OVGE 43, 216 .

  • StGH Niedersachsen, 15.08.1995 - StGH 2/93

    Kommunaler Finanzausgleich; Statthaftigkeit von Kommunalverfassungsbeschwerden;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Denn eine inhaltliche Festlegung der kommunalen Aufgabenerledigung erfolgt nicht allein über Weisungen; zahlreiche weisungsfreie Pflichtaufgaben sind mittlerweile derart gesetzlich vornormiert, daß für die Ausgestaltungsmöglichkeiten im Sinne einer kommunalen Selbstverwaltung kaum noch Raum besteht (StGH ebd. ; vgl. StGH Niedersachsen, Beschl. vom 15.08.1995 - 2 u.a./93 -, DVBl. 1995, 1175 ).

    Der tragende Grund für die Pflicht zum Mehrlastenausgleich, der im Sinne des Verursacherprinzips den Zusammenhang zwischen Aufgabenverantwortung und Kostenlast zu wahren sucht, greift deshalb über den Umkreis der Pflichtaufgaben nach Weisung hinaus (vgl. H. Maurer in: Henneke/Maurer/Schoch, Die Kreise im Bundesstaat, 1994, S. 139 ; K.-A. Schwarz, Finanzverfassung und kommunale Selbstverwaltung, 2 u.a./93 -, DVBl. 1995, 1175 ).

  • FG Hamburg, 31.05.1999 - V 47/96

    Überprüfung der Bewertung einer für nicht bestanden erklärten

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Diese Auslegung der Verfassungsbestimmung entspricht allein auch ihrem Zweck (vgl. auch VerfGH Brandenburg, Urt. vom 18.12.1997 - 47/96 -, DÖV 1998, 336 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.10.1986 - A 12 S 618/86

    Zuweisung von Asylbewerbern und gemeindliches Selbstverwaltungsrecht

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    c) Eine andere Frage ist, ob der Gesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Art. 71 Abs. 3 Satz 1 LV beliebige öffentliche Aufgaben zur Selbstverwaltung übertragen darf oder ob die Aufgabe einen örtlichen Bezug aufweisen oder doch einer ortsbezogenen Erfüllung zugänglich sein muß, andernfalls sie nur zur Erfüllung nach unbeschränkter Weisung übertragen werden dürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 04.09.1980 - A 12 S 14/80 -, ESVGH 30, 220 ; Beschl. vom 07.10.1986 - A 12 S 618/86 -, ESVGH 37, 36 ; Spreng/Birn/Feuchte, a.a.O., S. 249; Gönnenwein, Gemeinderecht, S. 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.09.1980 - A 12 S 14/80

    Zuweisung von Asylbewerbern; Verteilungsmaßnahmen des Bundesministers des Innern;

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    c) Eine andere Frage ist, ob der Gesetzgeber den Gemeinden und Gemeindeverbänden nach Art. 71 Abs. 3 Satz 1 LV beliebige öffentliche Aufgaben zur Selbstverwaltung übertragen darf oder ob die Aufgabe einen örtlichen Bezug aufweisen oder doch einer ortsbezogenen Erfüllung zugänglich sein muß, andernfalls sie nur zur Erfüllung nach unbeschränkter Weisung übertragen werden dürfte (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. vom 04.09.1980 - A 12 S 14/80 -, ESVGH 30, 220 ; Beschl. vom 07.10.1986 - A 12 S 618/86 -, ESVGH 37, 36 ; Spreng/Birn/Feuchte, a.a.O., S. 249; Gönnenwein, Gemeinderecht, S. 90).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1961 - II 544/61

    Verfahrensaussetzung; Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 05.10.1998 - GR 4/97
    Entscheidend ist allein, ob eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. schon StGH, Urt. vom 03.08.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12 11, 6 ; Kühn, DÖV 1956, 180 ; Spreng/Birn/Feuchte, Die Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1963, S. 248 f.; Braun, Kommentar zur Verfassung des Landes Baden- Württemberg, 1984, Art. 71 Rdnr. 48; Schoch, Der verfassungsrechtliche Schutz der kommunalen Finanzautonomie, 1997, 166 f.).
  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 07.07.2020 - 2 BvR 696/12

    Regelungen der Bedarfe für Bildung und Teilhabe wegen Verletzung des kommunalen

    Indem Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG es dem Bund untersagt, den Kommunen Aufgaben zuzuweisen, entlastet er die Kommunen zugleich von Kosten, zu deren Finanzierung weder der Bund noch das Land verpflichtet wären (vgl. StGH BW, Urteil vom 14. Oktober 1993 - GR 2/92 -, juris, Rn. 39; Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, juris, Rn. 32; Urteil vom 10. Mai 1999 - GR 2/97 -, juris, Rn. 71).
  • VerfGH Sachsen, 23.11.2000 - 53-II-97

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend das Gesetz

    Bei der Anwendung des so umschriebenen Verursacherprinzips (vgl. insoweit StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 5 [9,11] = VBlBW 1999, 18 [20] zu Art. 71 Abs. 3 Sätz 2 und 3 Verf Bad.-Württ.) kommt es nicht darauf an, ob der Sächsischen Verfassung eine monistische Vorstellung der kommunalen Aufgabenstruktur zugrundeliegt, wie sie insbesondere aus der Formulierung des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf und des Art. 85 Abs. 3 SächsVerf abgeleitet werden kann.

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Erledigung der übertragenen Aufgabe durch landesgesetzliche Vorgaben inhaltlich festgelegt wird (vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 5 [Leitsatz 1, S. 8, 9]) und die für den Selbstverwaltungsträger neue Aufgabe eine Mehrbelastung bewirkt.

    Dementsprechend ist eine Kostendeckungs- und Ausgleichsregelung nach Art. 85 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 SächsVerf auch dann notwendig, wenn eine bislang freiwillige Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltungsträger durch Landesgesetz als Pflichtaufgabe ausgestaltet (vgl. SachsAnhVerfG, NVwZ-RR 1999, 93 [98] zu Art. 87 Abs. 3 Satz 2 SachsAnhVerf) oder wenn kommunalen Trägern eine neue Selbstverwaltungsaufgabe zugewiesen wird (vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 5 (Leitsatz 1, S. 8, 9); VBlBW 1999, 294 [299]), etwa im Zusammenhang mit einer durch Gesetz angeordneten Verlagerung von einer kommunalen Ebene auf eine andere (vgl. zu einem solchen Fall etwa BVerfGE 79, 127 ff.).

    Vielmehr sollen die Kostenfolgen bereits bei der Entscheidung über die Aufgabenübertragung berücksichtigt und auch deshalb möglichst zeitnah abschließend geregelt werden, um den kommunalen Selbstverwaltungsträgern einen verlässlichen finanziellen Rahmen für die Wahrnehmung der ihnen neu übertragenen Aufgaben zu geben (vgl. StGH Bad.-Württ., ESVGH 49, 5 [11]).

    Änderungen des Aufgabenzuschnitts, der Kostendeckungsmöglichkeiten und beim Vorliegen neuer Erkenntnisse über die Höhe der durch die Aufgabenübertragung bewirkten Belastungen der kommunalen Selbstverwaltungsträger die Frage einer Anpassung des finanziellen Ausgleichs stellen (vgl. hierzu StGH Bad.-Württ, VBlBW 1999, 18 [22 f.]; NdsStGH, DVBl. 1998, 185 [187]).

    Wird eine bislang von einem anderen Verwaltungsträger wahrgenommene Aufgabe durch Gesetz neu auf andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung übertragen, kommt auch eine Inpflichtnahme des bisherigen Trägers in Betracht (vgl. StGH Bad.-Württ., VBlBW 1999, 18 [21]).

  • VerfGH Thüringen, 21.06.2005 - VerfGH 28/03

    Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG)

    Dies ergibt sich aus dem Schutzzweck der Regelung, Schmälerungen des für die Wahrnehmung des eigenen Wirkungskreises vorgesehenen finanziellen Budgets der Kommunen und damit Eingriffe in die kommunale Selbstverwaltung durch die Wahrnehmung übertragener Aufgaben zu vermeiden (vgl. auch SächsVerfGH, LKV 2001, 223, [224]; NdsStGH, DVBl. 1995, 1175, [1176/1177], DVBl. 1998, 197, [198]; BWStGH, DVBl. 1998, 1276, [1278]).

    Sind diese Prognosen in einem fehlerfreien Verfahren erstellt worden, bewahrheiten sie sich aber später nicht, bewirkt dies grundsätzlich nicht die Verfassungswidrigkeit der getroffenen Regelungen (vgl. BWStGH, DVBl. 1998, 1276, [1279]; BbgVerfGH, DÖV 2002, 522, [524]), führt aber zu einer Nachbesserungspflicht des Gesetzgebers spätestens bei der im Zusammenhang mit der Beratung des nächsten Haushalts anstehenden Revision dieser Vorschriften (eine gegebenenfalls erforderliche Mittelaufstockung ist selbstverständlich beim Mehrbelastungsausgleich selbst und nicht bei den allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 93 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf vorzunehmen, vgl. Schoch/Wieland, Finanzierungsverantwortung für gesetzgeberisch veranlaßte kommunale Aufgaben, 1995, S. 164 f.; Henneke, LK 2003, 166, [187]).

  • BVerfG, 07.05.2001 - 2 BvK 1/00

    Naturschutzgesetz Schleswig-Holstein

    Die von ihnen zur verfassungsgerichtlichen Prüfung gestellte Frage, ob die Aufgabenübertragung ohne gleichzeitige Kostenregelung im Landesnaturschutzgesetz selbst mit Art. 49 Abs. 2 LV zu vereinbaren sei, wäre nämlich ohne Weiteres zu verneinen, wenn bereits die Aufgabenübertragung als solche gegen Art. 46 Abs. 4 LV verstieße (BWStGH, ESVGH 49, 5 [10]; insofern anders: Bbg. VerfG, LVerfGE 7, 144 [157 f.]).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.05.1999 - GR 2/97

    Kommunaler Finanzausgleich durch Regelung der FinAusglG BW 1978 §§ 1, 2 u 21

    Die Übertragung bestimmter öffentlicher Aufgaben durch Landesrecht löst die finanzielle Ausgleichspflicht des Landes nach Art. 71 Abs. 3 S 2 und 3 LV nur dann aus, wenn den Gemeinden oder Gemeindeverbänden Aufgaben übertragen werden, für die zuvor ein anderer Verwaltungsträger zuständig gewesen ist (im Anschluß an StGH Baden-Württemberg, U. v. 5.10.1998 - GR 4/97).

    Gegenstand der Übertragung muß eine bestimmte öffentliche Aufgabe sein, nämlich ein konkretes Aufgabengebiet im Sinne bestimmter zu erledigender Verwaltungsangelegenheiten (StGH, Urt. v. 14.10.1993, - GR 2/92 -, ESVGH 44, 8, 9; Urt. v. 5.10.1998, - GR 4/97 -, VBlBW 1999, 18 = DVBl. 1998, 1276), wobei es aufgrund der monistischen kommunalen Aufgabenstruktur in Baden-Württemberg nicht maßgeblich darauf ankommt, ob Auftrags- oder Selbstverwaltungsangelegenheiten übertragen werden (StGH, Urt. v. 5.10.1998, - GR 4/97 -, VBlBW 1999, 18 = DVBl. 1998, 1276).

    (b) Entscheidend für die Anwendbarkeit des Art. 71 Abs. 3 LV ist nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, daß eine bestimmte Aufgabe, die zuvor von einem anderen Verwaltungsträger erfüllt wurde, nunmehr den Gemeinden oder den Gemeindeverbänden zugewiesen wird (vgl. Urt. v. 3.8.1961 - 9/60, 2/61 -, ESVGH 12/11, 6, 9 und Urt. v. 5.10.1998, - GR 4/97 -, VBlBW 1999, 18, 20).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.10.2010 - VerfGH 12/09

    Konnexitätsrelevante Aufgabenübertragung bei Ersatz einer bundes- durch eine

    Erforderlich ist aber, dass die Regelung durch Gesetz oder Verordnung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Aufgabenübertragung getroffen wird (vgl. LT NRW, Drs. 13/5515, S. 21; § 4 Abs. 1 Satz 1, § 8 Abs. 3 KonnexAG; siehe auch StGH BW, DÖV 1999, 73, 75 f.; LVerfG LSA, NVwZ-RR 2000, 1, 3; DVBl. 2004, 434, 436).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.1999 - LVG 20/97

    Verstoß des Art. 1 § 1 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz (HBeglG) 1997 gegen Art. 87

    Staatsgerichtshofs (besonders deutlich bei: NdsStGH, Urt. v. 25.11.1997 - StGH 14/95 u. a. -, NdsVBl 1998, 43 = DÖV 1998, 382 = DVBl 1998, 185 [dort mit Anm. Kirchhof]; vgl. DVBl 1998, 185 [186 l. Sp.]) ist deshalb Anlass für das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalts gewesen, sich ihr anzuschließen (bestätigend für Brandenburg: VfGH Bbg, Urt. v. 18.12.1997 - VfGBbg 47/96 -, DÖV 1998, 336 ff = LKV 1998, 195; für eine "besondere" Pflicht zu einem "Mehrlastenausgleich" auch: StGH BW, Urt. v. 5.10.1998 - GR 4/97 -, DÖV 1999, 73 [75], einschränkend [nur wenn zuvor ein anderer Verwaltungsträger zuständig war]: StGH BW, Urt. v. 10.5.1999 - GR 2/97 -, UrtAbdr, S. 28; vgl. i. Ü. zum Zusammenhang von Aufgaben-Verteilungsregelung und Finanzsystem: Mückl, a. a. O., S. 80 f; Schwarz, a. a. O., S. 79 ff, 135 ff; Henneke, Landesverfassungsrechtliche Finanzgarantien der Kreise und Gemeinden, Der Landkreis 1999, 147 [150 f]).

    Notwendig ist es deshalb nicht, für jede einzelne neu übertragene Aufgabe den denkbaren Kostenaufwand präzise zu ermitteln (so auch NdsStGH, DVBl 1998, 185 [186 r. Sp.]; kritisch insoweit Kirchhof, DVBl 1998, 190 [Urteils-Anmerkung]), sondern ihm ist zu gestatten, den mutmaßlichen Aufwand aufgrund verlässlicher Grunddaten prognostisch zu schätzen (ebenso im Ansatz StGH BW, DÖV 1999, 73 [75]).

    2.1.1.3 In der Sache hat der Gesetzgeber einen durch den Begriff der "Angemessenheit" (Art. 87 Abs. 3 Satz 3 LSA-Verf) umschriebenen Gestaltungsspielraum, der nach den üblichen, für die Tätigkeit des Gesetzgebers geltenden Kriterien ("Systemgerechtigkeit", "Willkürverbot", "Sachgerechtigkeit", "Tauglichkeit von Tatsachenmaterial"; vgl. insoweit: LVerfG LSA, Urt. v. 31.5.1994 - LVG 2/93 -, LVerfGE 2, 227 [246]; Urt. v. 31.5.1994 - LVG 1/94 -, LVerfGE 2, 323 [338 ff]; vgl. ferner: VfGH NW, OVGE 42, 252 [254 f]; StGH, DÖV 1999, 73 [75]; BayVfGH, Entschdg.

  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 63/15

    Keine Verletzung des Konnexitätsprinzips (Art 97 Abs 3 LV ) idF vom 07.04.1999

    (1) Eine Mehrbelastung im Sinne des Art. 97 Abs. 3 Satz 3 LV liegt (erst) vor, wenn bei den Kommunen aufgrund der ursächlich auf die Aufgabenzuweisung zurückzuführenden Kosten trotz der nach Art. 97 Abs. 3 Satz 2 LV zu treffenden Kostendeckungsregelung eine höhere finanzielle Belastung verbleibt, die zu einer Verringerung des den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erfüllung ihrer Selbstverwaltungsangelegenheiten zur Verfügung stehenden finanziellen Spielraums führen würde (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f; Ammermann, Das Konnexitätsprinzip im kommunalen Finanzverfassungsrecht, 2007, S. 126; Hermes, Maßstab und Grenzen der Übertragung staatlicher Aufgaben auf Gemeinden und Landkreise, 2007, S. 188; Schoch, FS v. Arnim, 2004, S. 411, 421 ff.; Schoch, DVBl 2016, 1007, 1010; Kluth, LKV 2009, 337, 341; Kaplonek, SächsVBl 2007, 277, 281; Lange, DÖV 2014, 793, 794; Schwarz, NWVBl 2013, 81, 89 f).

    Das erfordert, dass sich der Gesetzgeber bei der Übertragung die Frage der Deckung der den Kommunen aus der Aufgabenwahrnehmung erwachsenden Verwaltungs- und Sachkosten stellt und hierzu für die Kommunen erkennbar und nachprüfbar die nötigen Bestimmungen trifft (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f).

    Hinsichtlich des Ergebnisses der Kostendeckung folgt allerdings aus dem Charakter des strikten Konnexitätsprinzips, wie es in Art. 97 Abs. 3 Satz 2 und 3 LV normiert wurde, die Maßgabe, dass die Auswirkungen der Aufgabenüberbürdung in finanzieller Hinsicht zu neutralisieren sind und daher im Ergebnis zu Lasten der kommunalen Haushalte keine Mehrbelastung aus der Wahrnehmung der übertragenen Aufgabe verbleibt, sondern eine solche finanziell auszugleichen ist (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 5. Oktober 1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3, 14; LVerfG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 30. Juni 2015 - LVG 3/14 -, LVerfGE 26, 271, 295 f).

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.11.2009 - LVerfG 9/08

    Einführung der kommunalen Doppik unterliegt nicht dem Konnexitätsprinzip

    Bei der Ausgleichspflicht geht es - im Sinne des Verursacherprinzips - um den Zusammenhang zwischen Aufgabenverantwortung und Kostenlast (vgl. StGH BW, Urt. v. 05.10.1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3,13).

    Auch im Übrigen bezieht sich die landesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung zum Konnexitätsprinzip bislang allein auf Sachaufgaben (BbgVerfG, Urt. v. 15.12.2008 - VfGBbg 66/07 -, NVwZ-RR 2009, 185 sowie Urt. v. 28.07.2008 - VfGBbg 76/05 -, LKV 2008, 459 und Urt. v. 14.02.2002 - VfGBbg 17/01 -, LVerfGE 13, 97: Sozialhilfeleistungen; LVerfG LSA, Urt. v. 17.09.1998 - LVG 4/96 -, LVerfGE 9, 343 und Urt. v. 08.07.2003 - LVG 4/01 -, LVerfGE 14, 413: öffentlicher Personennahverkehr; Urt. v. 14.09.2004 - LVG 7/03 -, LVerfGE 15, 359: Zuständigkeiten nach Gewerbeordnung; Urt. v. 12.07.2005 - LVG 3/04, 4/04 und 6/04 -, LVerfGE 16, 535, 559 und 569: Kindertagesförderung; StGH BW, Urt. v. 05.10.1998 - GR 4/97 -, LVerfGE 9, 3: Tierkörperbeseitigung).

  • VGH Baden-Württemberg, 03.12.2004 - 4 S 2789/03

    Gültigkeit einer Verordnung zur Änderung der Organisationsverordnung zum FGG BW

    Insgesamt besteht diese Pflicht zum Mehrlastenausgleich neben und unabhängig von der allgemeinen Finanzausstattungspflicht nach Art. 71 Abs. 1 i.V.m. Art. 73 LV und ohne Rücksicht auf die finanzielle Gesamtleistungsfähigkeit der Gemeinde (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.1993, a.a.O.; Urteil vom 05.10.1998, ESVGH 49, 5 = VBlBW 1999, 18 = DÖV 1999, 73).

    Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg hat dies damit begründet, dass in der Regel ein zu gewährender Ausgleich im allgemeinen Finanzausgleich und damit im Finanzausgleichsgesetz auf der Grundlage einer Prognose vorgenommen wird (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1961, ESVGH 12 II, 6, 9; Urteil vom 05.10.1998, a.a.O.).

    Von einem "Junktim" zwischen der Rechtmäßigkeit der Aufgabenübertragung und der Verfassungsmäßigkeit der Kostendeckungsregelung und des Finanzausgleichs kann deshalb nicht die Rede sein (vgl. StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 03.08.1961, a.a.O.; Urteil vom 05.10.1998, a.a.O.; Braun, Verfassung des Landes Baden-Württemberg, 1984, Art. 71 RdNrn. 60, 63).

  • StGH Hessen, 06.06.2012 - P.St. 2292

    1. Die Verordnung über Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 19/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung von Versorgungs- und

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 19.08.2021 - LVerfG 2/19

    1. Das Konnexitätsprinzip im Sinne von Art. 72 Abs. 3 LV M-V setzt die

  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
  • VerfG Brandenburg, 14.02.2002 - VfGBbg 17/01

    Neukonzeption der Kostenregelung für auf Landkreise übertragene Aufgaben der

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 26.01.2006 - LVerfG 15/04

    Kindertagesförderungsgesetz - Anforderungen an die Substantiierung von Mehrkosten

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 21/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung des Umweltrechts zurückgewiesen

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - VerfGH 1/18

    Kommunalverfassungsbeschwerde betreffend die Durchführungsverordnung

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 16.03.2001 - VGH B 8/00

    Prozessstandschaftliche Klage- und Beschwerdebefugnis des Gemeinderates - keine

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.11.2023 - LVerfG 5/22
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 29/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.03.2010 - VerfGH 28/08

    Verfassungsbeschwerden gegen die Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

  • VG Augsburg, 17.04.2007 - Au 3 K 06.207

    Landkreis will weitere 1,4 Millionen Euro vom Staat für Schülerbeförderung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2016 - 12 A 1.13

    Normenkontrolle; abfallrechtliche Zuständigkeitsbestimmungen; Vereinbarkeit mit

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht