Rechtsprechung
StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 31.01.2014 - 13 StVK 426/13
- OLG Karlsruhe, 09.07.2014 - 2 Ws 102/14
- StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
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- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Schließlich hätten die Justizvollzugsanstalt Freiburg, das Landgericht Freiburg und das Oberlandesgericht Karlsruhe verkannt, dass sie nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit § 31 BVerfGG an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 (BVerfGE 128, 326 ff.) gebunden seien, wonach Sicherungsverwahrten lediglich jene Beschränkungen auferlegt werden dürften, die aus Sicherheitsgründen unabweisbar seien, das Leben in der Sicherungsverwahrung im Übrigen jedoch dem in Freiheit anzugleichen sei.Der Eingriff in das Freiheitsgrundrecht durch die Maßregel der Sicherungsverwahrung ist daher besonders schwerwiegend, weil sie ausschließlich präventiven Zwecken dient (vgl. BVerfGE 128, 326 - Juris Rn. 101).
Das Leben im Vollzug darf nur solchen Beschränkungen unterworfen werden, die zur Reduzierung der Gefährlichkeit erforderlich sind (BVerfGE 128, 326 - Juris Rn. 108) und ist im Übrigen den allgemeinen Lebensverhältnissen anzupassen, soweit Sicherheitsbelange nicht entgegenstehen (BVerfGE 128, 326 - Juris Rn. 114).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verstößt eine Entscheidung dann gegen das Willkürverbot, wenn sie unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 96, 189, Juris Rn. 49). - BVerfG, 10.01.2008 - 2 BvR 1229/07
Tägliche Unterbrechung der Elektrizitätsversorgung im Haftraum eines …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Andererseits kann der in der Sicherungsverwahrung Untergebrachte ebenso wenig wie der Strafgefangene verlangen, dass unbegrenzt personelle und sonstige Mittel aufgewendet werden, um Beschränkungen seiner grundrechtlichen Freiheiten zu vermeiden (vgl. für die Untersuchungshaft BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10.1.2008 - 2 BvR 1229/07 -, Juris Rn. 20).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Zur Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots ist der Gesetzgeber daher verpflichtet, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in deutlichem Abstand zum Strafvollzug auszugestalten (BVerfGE 109, 133 - Juris Rn. 122). - BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71
Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für …
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Aufwand sein Ziel gleichermaßen oder weitgehend auch auf eine Weise erreichen kann, die für die Anstalt mit wesentlich geringerem Aufwand verbunden ist (vgl. BVerfGE 34, 369 - Juris Rn. 33). - BVerfG, 24.04.1986 - 2 BvR 1146/85
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Die Auslegung und Anwendung einfachen Rechts ist Sache der Strafgerichte und wird vom Staatsgerichtshof nur daraufhin überprüft, ob diese in objektiv unvertretbarer Weise vorgegangen sind und damit gegen das allgemeine, aus dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitete Willkürverbot verstoßen haben, oder ob sie die verfassungsrechtliche Bedeutung und Tragweite des durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG und Art. 104 Abs. 2 GG verbürgten Freiheitsrechts verkannt haben (BVerfGE 72, 105 - Juris Rn. 25). - BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90
Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8;… BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41). - BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 06.10.2014 - 1 VB 43/14
Die Beurteilung, ein Antrag sei offensichtlich unbegründet, setzt dabei nicht voraus, dass seine Unbegründetheit auf der Hand liegt; sie kann auch das Ergebnis einer vorgängigen gründlichen Prüfung unter allen rechtlichen Gesichtspunkten sein (…vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8; BVerfGE 95, 1 - Juris Rn. 41).