Rechtsprechung
   StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,9641
StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14 (https://dejure.org/2014,9641)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.05.2014 - 1 VB 11/14 (https://dejure.org/2014,9641)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Mai 2014 - 1 VB 11/14 (https://dejure.org/2014,9641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,9641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Staatsgerichtshof PDF

    Verfassungsbeschwerde als unbegründet zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichtberücksichtigung einer offensichtlich einschlägigen Rechtsnorm (hier: Zusammenschluss einer GbR)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2015, 156
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sie sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38; BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49; Boysen, in: v. Münch/Kunig , 6. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 45 f.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49; BVerfGE 87, 273 - Juris Rn. 16).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14
    Dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip in Verbindung mit den Einzelgrundrechten - in letzter Instanz Art. 2 Abs. 1 GG - abgeleitete Anspruch soll in erster Linie gewährleisten, dass durch die Rechtsordnung eine einmalige Möglichkeit zu einer gerichtlichen Entscheidung eröffnet wird und dass bei der spruchrichterlichen Tätigkeit die grundrechtlich verbürgten rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden (vgl. BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.; Enders, in: BeckOK GG, Art. 19 Rn. 55 ff.).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14
    Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sie sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (vgl. BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38; BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49; Boysen, in: v. Münch/Kunig , 6. Aufl. 2012, Art. 3 Rn. 45 f.).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14
    Von einer willkürlichen Missdeutung kann dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49; BVerfGE 87, 273 - Juris Rn. 16).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 12.05.2014 - 1 VB 11/14
    Für die Einordnung eine Verfassungsbeschwerde als offensichtlich unbegründet nach § 58 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 StGHG ist maßgeblich, ob das Gericht zum Zeitpunkt der Entscheidung der Auffassung ist, dass - über das von den Parteien Vorgetragene hinaus - kein Gesichtspunkt erkennbar ist, der dem gestellten Antrag zum Erfolg verhelfen könnte (vgl. BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8 m.w.N.; Dollinger, in: Umbach/Clemens , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 24 Rn. 23 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 22.08.2022 - 1 VB 72/18

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde bzgl strafgerichtlicher Entscheidungen wegen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG nur dann anzunehmen, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 15.12.2016 - 1 VB 46/15
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG ist dann anzunehmen, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Teils unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl zivilgerichtlicher

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG nur dann anzunehmen, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.).
  • StGH Baden-Württemberg, 04.11.2015 - 1 VB 61/15
    Es ist - auch über das von dem Beschwerdeführer Vorgetragene hinaus - kein Gesichtspunkt ersichtlich, welcher der Verfassungsbeschwerde zum Erfolg verhelfen könnte (vgl. hierzu StGH, Beschluss vom 12.5.2014 - 1 VB 11/14 - Juris Rn. 4; BVerfGE 82, 316 - Juris Rn. 8 m.w.N.).

    Von einer willkürlichen Missdeutung kann dann nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 12.5.2015 - 1 VB 11/14 - Juris Rn. 4; BVerfGE 96, 189 - Juris Rn. 49).

  • StGH Baden-Württemberg, 03.12.2015 - 1 VB 86/15

    Nicht hinreichend substantiiert im Sinne von § 15 Abs. 1 Satz 2 und § 56 Abs. 1

    Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 90/15
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.; StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20

    Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters wegen

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist ein Verstoß gegen das Willkürverbot nach Art. 2 Abs. 1 LV in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 GG nur dann anzunehmen, wenn ein Richterspruch unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4; BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.05.2016 - 1 VB 40/16
    Hinzu kommen muss vielmehr, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren unter keinem denkbaren Aspekt mehr rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 - Juris Rn. 13; BVerfGE 89, 1 - Juris Rn. 38 ff.; StGH, Beschluss v. 12.5.2014 - 1 VB 11/14 -, Juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht