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   StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13   

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StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13 (https://dejure.org/2013,22350)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.06.2013 - 1 VB 55/13 (https://dejure.org/2013,22350)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Juni 2013 - 1 VB 55/13 (https://dejure.org/2013,22350)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Diese Pflicht besteht allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275; 85, 80).
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus erfordert dieser Grundsatz, dass ein Beschwerdeführer nicht nur den gesamten Instanzenzug durchläuft, sondern auch alle weiteren nach Lage der Sache zu Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322; 81, 22; 95, 163).
  • BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93

    DSF

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus erfordert dieser Grundsatz, dass ein Beschwerdeführer nicht nur den gesamten Instanzenzug durchläuft, sondern auch alle weiteren nach Lage der Sache zu Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322; 81, 22; 95, 163).
  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 717/08

    Innerkirchliche Rechtsakte sind der staatlichen Gerichtsbarkeit entzogen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Dabei kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg richtet, die Ansprüche nach dem EKD-Datenschutzgesetz betreffen, möglicherweise schon deshalb unzulässig ist, weil sie keine Akte der "öffentlichen Gewalt des Landes" im Sinne von § 55 Abs. 1 StGHG zum Gegenstand hat (vgl. dazu BVerfGE 18, 385 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9.12.2008 - 2 BvR 717/08 -, Juris).
  • BAG, 16.11.2010 - 9 AZR 573/09

    Einsicht in Personalakte - beendetes Arbeitsverhältnis

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Aus den Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG) wird vom Bundesarbeitsgericht und der Literatur ein Recht auf Einsicht in die eigenen Personalakten abgeleitet, wobei der Begriff der Personalakten nicht formellgegenständlich, sondern materiell verstanden wird (vgl. dazu: BAG, Urteile v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -, Juris, und v. 15.11.1985 - 7 AZR 92/83 -, Juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger , BGB, 2011, § 611 Rn. 1088 ff.; Müller-Glöge, in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2012, § 611 Rn. 999).
  • BAG, 15.11.1985 - 7 AZR 92/83

    Anspruch auf Einsichtnahme in innerbehördlichen Schriftverkehr - Anspruch einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Aus den Schutz- und Rücksichtnahmepflichten des § 241 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG) wird vom Bundesarbeitsgericht und der Literatur ein Recht auf Einsicht in die eigenen Personalakten abgeleitet, wobei der Begriff der Personalakten nicht formellgegenständlich, sondern materiell verstanden wird (vgl. dazu: BAG, Urteile v. 16.11.2010 - 9 AZR 573/09 -, Juris, und v. 15.11.1985 - 7 AZR 92/83 -, Juris; Richardi/Fischinger, in: Staudinger , BGB, 2011, § 611 Rn. 1088 ff.; Müller-Glöge, in: MüKo-BGB, 6. Aufl. 2012, § 611 Rn. 999).
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Dabei kann dahinstehen, ob die Verfassungsbeschwerde, die sich unmittelbar gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts der Evangelischen Landeskirche in Württemberg richtet, die Ansprüche nach dem EKD-Datenschutzgesetz betreffen, möglicherweise schon deshalb unzulässig ist, weil sie keine Akte der "öffentlichen Gewalt des Landes" im Sinne von § 55 Abs. 1 StGHG zum Gegenstand hat (vgl. dazu BVerfGE 18, 385 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9.12.2008 - 2 BvR 717/08 -, Juris).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Diese Pflicht besteht allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275; 85, 80).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus erfordert dieser Grundsatz, dass ein Beschwerdeführer nicht nur den gesamten Instanzenzug durchläuft, sondern auch alle weiteren nach Lage der Sache zu Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um die Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung durch die Fachgerichte zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 73, 322; 81, 22; 95, 163).
  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
    Unzumutbar ist eine Abhilfemöglichkeit, wenn sie offensichtlich aussichtslos erscheint (vgl. BVerfGE 78, 58).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Darüber hinaus ist die Beschreitung eines fachgerichtlichen Rechtswegs dann nicht geboten, wenn dies für den Beschwerdeführer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, insbesondere wenn dies offensichtlich aussichtlos erscheint (vgl. StGH, Beschlüsse vom 21.6.2013 - 1 VB 55/13 - und vom 19.8.2013 - 1 VB 65/13 -, Juris Rn. 6).
  • StGH Baden-Württemberg, 19.08.2013 - 1 VB 65/13

    Zurückweisung einer unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen geräteunabhängigen

    Darüber hinaus ist die Beschreitung eines fachgerichtlichen Rechtswegs dann nicht geboten, wenn dies für den Beschwerdeführer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, insbesondere wenn sie offensichtlich aussichtlos erscheint (vgl. StGH BW, Beschluss vom 21.6.2013 - 1 VB 55/13).
  • StGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 VB 24/14
    Darüber hinaus ist die Beschreitung eines fachgerichtlichen Rechtswegs dann nicht geboten, wenn dies für den Beschwerdeführer aus sonstigen Gründen unzumutbar ist, insbesondere wenn dies offensichtlich aussichtlos erscheint (vgl. StGH, Beschlüsse vom 21.6.2013 - 1 VB 55/13 - und vom 19.8.2013 - 1 VB 65/13 -, Juris Rn. 6 und 25).
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