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   StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15   

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https://dejure.org/2015,6282
StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15 (https://dejure.org/2015,6282)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 1 VB 1/15 (https://dejure.org/2015,6282)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 1 VB 1/15 (https://dejure.org/2015,6282)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung des Justizgewährungsanspruchs durch den Richter bzgl. Handhabung der Zulässigkeitsanforderungen eines von der Verfahrensordnung eröffneten Rechtsmittels

  • Wolters Kluwer

    Wahrung des Justizgewährungsanspruchs durch den Richter bzgl. Handhabung der Zulässigkeitsanforderungen eines von der Verfahrensordnung eröffneten Rechtsmittels

  • Anwaltsblatt

    LV Baden-Württemberg Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 1
    Richter darf Zulässigkeitsanforderungen nicht zu streng handhaben

  • Anwaltsblatt

    LV Baden-Württemberg Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 23 Abs. 1
    Richter darf Zulässigkeitsanforderungen nicht zu streng handhaben

  • Justiz Baden-Württemberg
  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Berufungsverwerfungsbeschluss des Landesarbeitsgerichts erfolgreich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Nutzung von Rechtsmittelinstanz darf nicht durch übermäßig strenge Handhabung der Zulässigkeitsanforderungen unzumutbar werden

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Es muss nicht immer Karlsruhe sein!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2015, 721
  • AnwBl Online 2015, 453
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • StGH Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 VB 8/14

    Vermeidung unzumutbarer Anforderungen an den Inhalt von Berufungsbegründungen zur

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 23 Abs. 1 LV) in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 LV im Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 47; BVerfGE 93, 99 - Juris Rn. 29; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Der Justizgewährungsanspruch beinhaltet das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48; BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 f.; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Verfassungsrecht in Gestalt des Justizgewährungsanspruchs ist dann verletzt, wenn das Gericht durch eine übermäßig restriktive Handhabung der Verfahrensvorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 - Juris Rn. 49; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 92; BVerfGE 78, 88 - Juris Rn. 23 f.).

    Der aus dieser gesetzlichen Regelung erwachsenden besonderen Verantwortung für die Wahrung der Prozessgrundrechte der Rechtsuchenden hat der Vorsitzende bei der Anwendung dieser Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 50; BAG, Beschluss vom 6.01.2015, 6 AZB 105/14).

  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Auch ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, im Rahmen der ihm obliegenden normativen Ausgestaltung des Rechtwegs besondere formelle Voraussetzungen aufzustellen (vgl. BVerfGE 88, 118 - Juris Rn. 21; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 89).

    Wird ein Instanzenzug aber von den Prozessordnungen eröffnet, gewährleisten die genannten Garantien wirksamen Rechtsschutz in allen von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 74, 228 - Juris Rn. 25; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 91 st. Rspr.).

    Verfassungsrecht in Gestalt des Justizgewährungsanspruchs ist dann verletzt, wenn das Gericht durch eine übermäßig restriktive Handhabung der Verfahrensvorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 - Juris Rn. 49; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 92; BVerfGE 78, 88 - Juris Rn. 23 f.).

  • BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02

    Berufungsbegründung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Der Berufungsführer muss die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter überprüfen und darauf hinweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 14; BAGE 105, 200 - Juris Rn. 13).

    Ebenso reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter nur mit formelhaften Wendungen zu rügen oder lediglich auf das Vorbringen erster Instanz zu verweisen (BAGE 105, 200 - Juris Rn. 13; BAGE 88, 171 - Juris Rn. 19 m.w.N.).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips (Art. 23 Abs. 1 LV) in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 LV im Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 47; BVerfGE 93, 99 - Juris Rn. 29; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

    Der Justizgewährungsanspruch beinhaltet das Recht auf Zugang zu den Gerichten und auf eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48; BVerfGE 117, 71 - Juris Rn. 151 f.; BVerfGE 107, 395 - Juris Rn. 16 ff.).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Wird ein Instanzenzug aber von den Prozessordnungen eröffnet, gewährleisten die genannten Garantien wirksamen Rechtsschutz in allen von der Prozessordnung zur Verfügung gestellten Instanzen (vgl. BVerfGE 74, 228 - Juris Rn. 25; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 91 st. Rspr.).

    Das Gericht darf ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Beschluss vom 17.7.2014 - 1 VB 131/13 u.a.-, Juris Rn. 32; BVerfGE 74, 228 - Juris Rn. 25; BVerfGE 96, 27 - Juris Rn. 48) und dadurch den Anspruch auf die gerichtliche Durchsetzung des materiellen Rechts unzumutbar verkürzen (vgl. BVerfGE 84, 366 - Juris Rn. 14).

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Verfassungsrecht in Gestalt des Justizgewährungsanspruchs ist dann verletzt, wenn das Gericht durch eine übermäßig restriktive Handhabung der Verfahrensvorschriften den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen vorgesehenen Instanzen von Voraussetzungen abhängig macht, die unerfüllbar oder unzumutbar sind oder den Zugang in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschweren (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 - Juris Rn. 49; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 92; BVerfGE 78, 88 - Juris Rn. 23 f.).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Ein Anspruch auf einen Instanzenzug ergibt sich daraus nicht (vgl. BVerfGE 87, 48 - Juris Rn. 36; BVerfGE 92, 365 - Juris Rn. 161, st.Rspr.).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Auch ist es dem Gesetzgeber nicht verwehrt, im Rahmen der ihm obliegenden normativen Ausgestaltung des Rechtwegs besondere formelle Voraussetzungen aufzustellen (vgl. BVerfGE 88, 118 - Juris Rn. 21; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 89).
  • BAG, 06.01.2015 - 6 AZB 105/14

    Verwerfung der Berufung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Der aus dieser gesetzlichen Regelung erwachsenden besonderen Verantwortung für die Wahrung der Prozessgrundrechte der Rechtsuchenden hat der Vorsitzende bei der Anwendung dieser Vorschriften Rechnung zu tragen (vgl. StGH, Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 50; BAG, Beschluss vom 6.01.2015, 6 AZB 105/14).
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 223/08

    Berufung - Anforderung an die Berufungsbegründung

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 1/15
    Der Berufungsführer muss die Beurteilung des Streitfalls durch den Erstrichter überprüfen und darauf hinweisen, in welchen Punkten und aus welchem Grund er das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BAG, Urteil vom 28.5.2009 - 2 AZR 223/08 -, Juris Rn. 14; BAGE 105, 200 - Juris Rn. 13).
  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 497/97

    Kündigung gegenüber einem Hochschullehrer wegen repressiven Verhaltens in der DDR

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

  • StGH Baden-Württemberg, 17.07.2014 - 1 VB 131/13

    Ausgleich von Kostendeckungen bei einjähriger oder mehrjähriger Gebührenbemessung

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 17/01

    Verfahrensrecht - Verletzung der Aufklärungs- und Hinweispflicht

  • BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02

    Gefährliche Täter

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16

    Zustellung einer zivilrechtlichen Klage ohne Gerichtskostenvorschuss; Bewilligung

    a) Dieser umfasst für bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstands sowie eine verbindliche Entscheidung durch den Richter (vgl. BVerfGE 54, 277 - Juris Rn. 47; BVerfGE 85, 337 - Juris Rn. 28; StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 1 VB 4/17
    Zwar darf ein Gericht ein von der Verfahrensordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26; Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48 f.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 13.06.2017 - 1 VB 60/16
    Das Rechtsmittelgericht darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel daher nicht ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leerlaufen" lassen (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 1/15 -, Juris Rn. 26; Urteil vom 3.11.2014 - 1 VB 8/14 -, Juris Rn. 48 f.; für Art. 19 Abs. 4 GG BVerfGE 104, 220 - Juris Rn. 33; BVerfGE 112, 185 - Juris Rn. 89, 91).
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