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   StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14   

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https://dejure.org/2015,5893
StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
StGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. März 2015 - 1 VB 56/14 (https://dejure.org/2015,5893)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes aus Art 67 Abs 1 Verf BW durch ungenügende Sachverhaltsaufklärung trotz sich aufdrängender Anhaltspunkte im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes betreffend der Überlassung einer Stadthalle an eine Partie für deren ...

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Rechts auf Überlassung der Stadthalle Weinheim am Wochenende im November zur Durchführung des Bundesparteitages der NPD; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Falle der ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes zur Sicherung des Rechts auf Überlassung der Stadthalle Weinheim am Wochenende im November zur Durchführung des Bundesparteitages der NPD; Fortbestehen eines Rechtsschutzbedürfnisses im Falle der ...

  • Justiz Baden-Württemberg
  • Verfassungsgerichtshof BW PDF

    Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Bundesparteitag der NPD verletzt Rechtsschutzgarantie

  • baden-wuerttemberg.de PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zur Überlassung der Stadthalle Weinheim für Bundesparteitag der NPD verletzt Rechtsschutzgarantie

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Partei kann auch bei Erledigung des verfolgten Begehrens fortbestehen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis einer Partei kann auch bei Erledigung des verfolgten Begehrens fortbestehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 1286
  • DÖV 2015, 530
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

    Geht es - wie hier oder etwa im Versammlungsrecht - um die Wahrnehmung eines zeitgebundenen Rechts, muss das verwaltungsgerichtliche Eilverfahren zum Teil Schutzfunktionen übernehmen, die sonst das Hauptsacheverfahren erfüllt (vgl. BVerfGE 69, 315 - Juris Rn. 96; BVerfGE 110, 77 - Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 18).

    Die bloße Bezugnahme auf eine behördliche Äußerung genügt jedenfalls dann nicht den Erfordernissen einer von der Garantie effektiven Rechtsschutzes gebotenen Rechtmäßigkeitskontrolle, wenn konkrete und substanzielle Umstände vorliegen, die Zweifel an der Richtigkeit der behördlichen Äußerung hervorrufen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 21: "wenn ein Einschätzungswechsel der Behörde nicht nachvollzogen werden kann").

    Einer Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung bedarf es darüber hinausgehend nur bezüglich der Kostenentscheidung, da in der Sache selbst Erledigung eingetreten ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2014 - 1 S 1855/14

    Zur Genehmigung einer Veranstaltung - hier: Bundesparteitag der NPD - in einer

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2014 - 1 S 1855/14 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 67 Abs. 1 LV.

    Mit Beschluss vom 16. Oktober 2014 (- 1 S 1855/14 - NVwZ-RR 2015, 148) wies der Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde zurück.

    Demgemäß ist festzustellen, dass der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16. Oktober 2014 (1 S 1855/14) die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Art. 67 Abs. 1 LV verletzt.

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dies wäre nur anders, wenn die Kostenentscheidung selbständig ein von der Landesverfassung geschütztes Recht der Beschwerdeführerin verletzt (vgl. BVerfGE 85, 109 - Juris Rn. 16 m.w.N.).

    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. BVerfGE 106, 210 - Juris Rn. 5; BVerfGE 85, 109 - Juris Rn. 15; Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, Tenorierung von Entscheidungen, Rn. 60).

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 - Juris Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 19 m.w.N.).

    Gefährdet eine fehlende Sachverhaltsermittlung grundrechtlich geschützte Rechtspositionen und werden diese durch die Verfahrensgestaltung unterlaufen, darf das Verwaltungsgericht nicht davon absehen, seinen Aufklärungspflichten nach § 86 VwGO nachzukommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31.3.2004 - 1 BvR 356/04 -, Juris Rn. 24).

  • BVerfG, 20.04.2007 - 2 BvR 203/07

    Verletzung des Rechtsschutzanspruchs eines Häftlings (Art 19 Abs 4 GG)durch

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).

    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Rügt ein Beschwerdeführer, ihm sei vorläufiger Rechtsschutz zu Unrecht verweigert worden, so macht er jedenfalls dann einen tiefgreifenden und schwerwiegenden Grundrechtsverstoß geltend, wenn die Maßnahmen, gegen die vorläufiger Rechtsschutz begehrt wird, ihrerseits gewichtig sind (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7.9.1994 - 2 BvR 1958/93 -, Juris Rn. 15, vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Rn. 12, und vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Rn. 18).

    Stellt der Staatsgerichtshof bezüglich der Hauptsacheentscheidung eine Verletzung von Grundrechten fest, ist bezüglich der weiterhin belastenden Kostenentscheidung des Ausgangsgerichts eine Aufhebung und Zurückverweisung zur erneuten Entscheidung über die Kosten möglich (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, Juris Tenor und Rn. 23; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.4.2007 - 2 BvR 203/07 -, Juris Tenor u. Rn. 17 f. u. 28, sowie vom 11.6.2003 - 2 BvR 1724/02 -, Juris Tenor u. Rn. 12 u. 24; Schemmer, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, § 93c Rn. 33).

  • BVerfG, 20.05.2014 - 2 BvR 2512/13

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Blutuntersuchung; HIV-Test ohne Wissen

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen kann die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten, wenn sie auf einer zureichenden Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20.5.2014 - 2 BvR 2512/13 -, Juris Rn. 14).
  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Beide Auslagenentscheidungen sind selbständig zu treffen (vgl. BVerfGE 89, 91 - Juris Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 1664/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung des OLG Naumburg

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Dem Staatsgerichtshof steht nach § 59 Abs. 1 S. 3 StGHG ein Auswahlermessen zu, ob er die Sache schlicht an das sachlich zuständige Gericht, an ein anderes sachlich zuständiges Gericht oder zwar an das sachlich zuständige, aber an einen anderen Spruchkörper dieses Gerichts zurückverweist (vgl. BVerfGE 107, 104 - Juris Rn. 113; BVerfGE 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5.4.2005 - 1 BvR 1664/04 -, Juris Rn. 33; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24.2.2006 - 2 BvR 836/04 -, Juris Rn. 69; Lenz/Hansel, BVerfGG, 2013, § 95 Rn. 27 ff.).
  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Auszug aus StGH Baden-Württemberg, 23.03.2015 - 1 VB 56/14
    Das Verfahren ist insoweit einzustellen (vgl. BVerfGE 106, 210 - Juris Rn. 5; BVerfGE 85, 109 - Juris Rn. 15; Sennekamp, in: Umbach/Clemens/Dollinger , BVerfGG, 2. Aufl. 2005, Tenorierung von Entscheidungen, Rn. 60).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

  • StGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 1 VB 56/14

    Verpflichtung einer Gemeinde zur vorläufigen Überlassung der Stadthalle Weinheim

  • VG Karlsruhe, 10.09.2014 - 6 K 1670/14

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung: Anspruch einer Bundespartei auf

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 23.10.1952 - 1 BvB 1/51

    SRP-Verbot

  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Fernmeldegeheimnis

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • VerfGH Baden-Württemberg, 06.03.2017 - 1 VB 83/16

    Statthaftigkeit der Verfassungsbeschwerde hinsichtlich Rechtsschutzbedürfnisses;

    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn anderenfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 28.07.2016 - 1 VB 41/16
    Das Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde besteht bei einem nachträglichen Wegfall der Beschwer nur dann fort, wenn andernfalls die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und ein schwerwiegender Grundrechtseingriff gerügt wird, oder wenn der Beschwerdeführer unter dem Gesichtspunkt der Wiederholungsgefahr ein anerkennenswertes Interesse an der Feststellung hat, ob die angegriffene Maßnahme verfassungsgemäß war, oder wenn die gegenstandslos gewordene Maßnahme den Beschwerdeführer weiterhin beeinträchtigt (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 32; BVerfGE 91, 125 - Juris Rn. 31; st.Rspr.).

    Denn eine allein aus der Kostenentscheidung herrührende Beschwer genügt nicht für die Anerkennung eines nach Erledigung der Sache fortdauernden Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. StGH, Urteil vom 23.3.2015 - 1 VB 56/14 -, Juris Rn. 38; BVerfGE 74, 78 - Juris Rn. 29).

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.2016 - 7 S 1325/16
    Zwar gilt die gerichtliche Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen (§ 86 Abs. 1 Satz1 Halbsatz 1 VwGO), auch in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. StGH Bad.-Württ., Urteil vom 23.03.2015 - 1 VB 56/14 - NVwZ 2015, 1286, juris Rn.44 m.w.N.), so dass es auch in einem solchen Eilverfahren unter Beachtung der Rechtsschutzgarantie nach Art. 19 Abs. 4 Satz1 GG im Einzelfall geboten sein kann, weitere Verwaltungsvorgänge beizuziehen, welche die für das Verwaltungsverfahren und dessen Ergebnis maßgeblichen Sachverhalte und behördlichen Erwägungen dokumentieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106, juris Rn.65).
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