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   StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80   

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StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80 (https://dejure.org/1981,1626)
StGH Bremen, Entscheidung vom 04.05.1981 - St 1/80 (https://dejure.org/1981,1626)
StGH Bremen, Entscheidung vom 04. Mai 1981 - St 1/80 (https://dejure.org/1981,1626)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 8 (Zusammenfassung)

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes Bremen in die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven mit festen Mandatskontingenten und der einheitlichen Stimmabgabe für die personell identischen Mandatsbewerber der Stadtbürgerschaft und ...

 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Vor diesem Hintergrund seien nur ins Gewicht fallende, häufige und massive offenkundige Verstöße gegen das Verbot der Verwendung öffentlicher Mittel im Wahlkampf geeignet, einen Wahlfehler zu begründen (vgl. BremStGHE 4, 111 ).
  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    c) Das Bundesverfassungsgericht und die Landesverfassungsgerichte haben die mit der Verankerung einer Fünf-Prozent-Klausel verbundenen Differenzie- rungen des Erfolgswerts der Wählerstimmen im Rahmen der Verhältniswahl auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene bislang stets für zulässig gehal- ten (vgl. BVerfGE 1, 208, 247 ff.; 4, 31, 39 ff.: 6, 84, 92 ff.; 51, 222, 233 ff.; 82, 322, 337 ff.; 95, 408, 418 ff.; 120, 82, 111; VerfGH Bayern, Entscheidung v. 18.7.2006 - Vf. 9-VII-04, NVwZ-RR 2007, S. 73 ff.; VerfGH Bayern, Entschei- dung v. 10.5.2010 - Vf. 49-III-09 , BayVBl. 2010, 531, 533 f.; VerfGH Berlin, Beschluss v. 17.3.1997 - 82/95, LVerfGE 6, 28, 31; StGH Bremen, Entschei- dung v. 4.5.1981 - St 1/80, S. 14 f. des Entscheidungsabdrucks; StGH Nieder- sachsen, Beschluss v. 15.4.2010 - StGH 2/09; LVerfG Schleswig-Holstein, Ur- teil v. 30.8.2010 - LVerfG 3/09, juris, Rdn. 107).
  • StGH Bremen, 14.05.2009 - St 2/08

    Verfassungsrechtliche Unzulässigkeit der Wiedereinführung der

    Der Staatsgerichtshof hielt seine ursprüngliche Ablehnung der Sperrklausel (BremStGHE 1, 173) angesichts der inzwischen dazu ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 208; 6, 84) nicht aufrecht (BremStGHE 4, 111, 123; 6, 253, 268).

    Zu der den Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildenden Frage der Verfassungsmäßigkeit der Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung Bremerhaven hat der Staatsgerichtshof bislang keine Stellung genommen; die Überlegungen in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1981 - St 1/80 - bezogen sich auf die Beurteilung der Fünf-Prozent-Sperrklausel in den Wahlbereichen Bremen und Bremerhaven bei der Landtagswahl (BremStGHE 4, 111, 125 f.).

    Allerdings bedürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der sich der Staatsgerichtshof angeschlossen hat, Einschränkungen dieser Grundsätze zwingender Gründe (BVerfGE 1, 208, 247 ff.; 121, 266, 297; BremStGHE 4, 111, 123; 6, 253, 263 f.).

    Der bremische Staat "Freie Hansestadt Bremen" (Art. 64 BremLV) besteht aus den beiden Städten Bremen und Bremerhaven (Art. 143 BremLV; dazu BremStGHE 4, 111, 130).

  • StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99

    Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen

    Da die Wahlprüfung nur auf begründeten Einspruch hin erfolgt (§ 38 Abs. 1 und 2 BremWG), ist der Prüfungsumfang des Staatsgerichtshofs bei der Untersuchung von Wahlfehlern im engeren Sinne (Fehler bei der Anwendung der die Wahl betreffenden Rechtsnormen) durch das substantiierte Vorbringen der Einspruchsführer eingegrenzt (vgl. BVerfGE 40, 11, 30 ff.; 66, 369, 379; BremStGHE 4, 111, 151).

    Der Staatsgerichtshof prüft in dem die Gültigkeit der Wahl betreffenden Beschwerdeverfahren auch, ob die die Wahl regelnden Vorschriften mit höherrangigem Recht vereinbar sind; von der Verfassungsmäßigkeit wahlgesetzlicher Vorschriften kann die Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl abhängen (BremStGHE 1, 205, 211; 4, 111, 123, m. w. N.).

    Der für die Wahl zur bremischen Bürgerschaft in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV und für die Wahl zur Stadtbürgerschaft in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 148 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV gewährleistete Grundsatz der gleichen Wahl verlangt, daß die Stimme eines jeden Wahlberechtigten den gleichen Zählwert und im Verhältniswahlrecht grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert hat (vgl. BVerfGE 95, 408, 417; BremStGHE 4, 111, 123; jeweils m. w. N.).

    Hieraus folgt, daß dem Gesetzgeber bei der Ordnung des Wahlrechts für Differenzierungen nur ein eng bemessener Spielraum verbleibt; letztere bedürfen stets eines rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 1, 208, 249; auch BremStGHE 4, 111, 123).

    Für das bis zur Einführung des Kommunalwahlrechts für Unionsbürger geltende Wahlrecht hat der Staatsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1981 (BremStGHE 4, 111, 136 ff.) festgestellt, die strukturelle Identität der Mandate des Landtags und der Stadtbürgerschaft, die eine getrennte Wahl und damit eine Differenzierung bei der Stimmabgabe ausschließe, verstoße nicht gegen die Wahlfreiheit.

    Für Landtagswahlen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bremischen Staatsgerichtshofs die Zulässigkeit einer 5 %-Klausel anerkannt (vgl. BVerfGE 1, 208, 248 f.; 95, 408, 419 f.; st. Rspr.; BremStGHE 1, 205, 212 ff.; 4, 111, 122 ff.; 5, 94, 99).

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Die Chancengleichheit der Parteien wird während der Wahlkampfzeit nicht schon ausreichend dadurch gewahrt, daß für das redaktionelle Programm ein Mindestmaß an inhaltlicher Ausgewogenheit, Sachlichkeit und gegenseitiger Achtung gewährleistet ist (so noch BremStGH, Entsch. vom 4. Mai 1981 - St 1/80 -, BremStGHE 4, 111 [143]; dazu kritisch OVG Bremen, Beschl. vom 18. September 1991 - 1 B 53/91 -, DVBl. 1991, 1269).

    Sie sind einerseits Teile des Parlaments und damit Teile des staatsorganschaftlichen Bereichs, andererseits Repräsentanten einer Partei (BremStGHE 4, 111 [145 ff.]).

    Dieser Rechtsprechung hat sich das (früher zuständige) Wahlprüfungsgericht II. Instanz in seiner Entscheidung vom 4. Mai 1981 angeschlossen (BremStGHE 4, 111 [145]).

  • StGH Bremen, 05.11.2004 - St 2/04

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gleichheit des Erfolgswerts

    a) Der für die Wahl zur Bremischen Bürgerschaft in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV und für die Wahl zur Stadtbürgerschaft in Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 148 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 BremLV gewährleistete Grundsatz der gleichen Wahl verlangt, daß die Stimme eines jeden Wahlberechtigten den gleichen Zählwert und im Verhältniswahlrecht grundsätzlich auch den gleichen Erfolgswert hat (vgl. BVerfGE 95, 408 [417]; BremStGHE 4, 111, [123]; jeweils m. w. N.).

    Dem Gesetzgeber verbleibt bei der Ordnung des Wahlrechts für Differenzierungen nur ein eng bemessener Spielraum; sie bedürfen stets eines rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 1, 208, [249]; auch BremStGHE 4, 111 [123]).

    Da es sich bei der Wahlrechtsgleichheit um eine strikt formale Gleichheit handelt, bedürfen Ungleichbehandlungen einer Rechtfertigung durch zwingende Gründe (BVerfGE 1, 208 [247 ff.]; 82, 322 [338]; BremStGHE 4, 111 [123]; 6, 253 [263 f]).

    Die Einteilung des Landes Bremen in die beiden Wahlbereiche Bremen und Bremerhaven geht auf eine seit 1849 bestehende Tradition zurück (vgl. BremStGHE 4, 111 [131]; 6, 253).

  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Es entspricht der ständigen Praxis des Staatsgerichtshofs, dass der Landeswahlleiter als Beteiligter mit eigenen Antragsrechten im Verfahren der Wahlprüfungsbeschwerde mitwirkt (BremStGHE 4, 111, 113, 119; 5, 100, 103; 6, 253, 256, 258; 7, 141, 149).
  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 1/95

    Rückzahlungsverpflichtung einer aus dem Landesparlament ausgeschiedenen

    Da Fraktionen nach gefestigter Rechtsprechung des BVerfG Gliederungen des Parlaments und als solche "der organisierten Staatlichkeit eingefügt" sind (BVerfGE 20, 56, 104; 62, 194, 202; 70, 324, 362; 80, 188, 231; vgl. auch BremStGHE 4, 111, 145 f.), müssen die ihnen zugeflossenen Haushaltsmittel aufgrund des in Art. 131 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 LV enthaltenen Prinzips der Vollständigkeit des Haushalts notwendigerweise zweckbezogen sein.
  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 4462/04

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

    Fraktionen sind trotz ihrer Eigenschaft als Teile des kommunalen Organs Rat keine Amtsträger im Sinne des Wahlprüfungsrechts, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111, Wahlprüfungsgericht II. Instanz der freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 4. Mai 1981 - 1/80 - BremStGHE 4, 111.

    Hierbei ist davon auszugehen, dass eine Unregelmäßigkeit im Sinne des nordrhein-westfälischen Wahlprüfungsrechts grundsätzlich (auch) dann gegeben ist, wenn eine Fraktion Zuschüsse, die ihr der Staat zur Bestreitung ihrer gesetzlichen Aufgaben gewährt, für wahlwerbende Veröffentlichungen zweckentfremdet einsetzt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 - NVwZ 1982, 613; OVG Schleswig, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 - Wahlprüfungsgericht II. Instanz der freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 4. Mai 1981 - St 1/80 -.

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 106/05

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

    Fraktionen sind trotz ihrer Eigenschaft als Teile des kommunalen Organs Rat keine Amtsträger im Sinne des Wahlprüfungsrechts, vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Februar 2001 - 2 BvF 1/00 - BVerfGE 103, 111, Wahlprüfungsgericht II. Instanz der freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 4. Mai 1981 - 1/80 - BremStGHE 4, 111.

    Hierbei ist davon auszugehen, dass eine Unregelmäßigkeit im Sinne des nordrhein-westfälischen Wahlprüfungsrechts grundsätzlich (auch) dann gegeben ist, wenn eine Fraktion Zuschüsse, die ihr der Staat zur Bestreitung ihrer gesetzlichen Aufgaben gewährt, für wahlwerbende Veröffentlichungen zweckentfremdet einsetzt, vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 - NVwZ 1982, 613; OVG Schleswig, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 - Wahlprüfungsgericht II. Instanz der freien Hansestadt Bremen, Entscheidung vom 4. Mai 1981 - St 1/80 -.

  • StGH Bremen, 08.04.2010 - St 3/09

    Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen

  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • StGH Bremen, 19.10.1996 - St 2/95
  • OVG Bremen, 18.09.1991 - 1 B 53/91

    Anspruch auf Teilnahme an einem im Fernsehen ausgestrahlten Wahlhearing gegenüber

  • OVG Bremen, 28.08.1987 - 1 B 68/87

    Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Gewährung von Sendezeiten für

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