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   StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16   

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https://dejure.org/2016,6608
StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05.04.2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
StGH Bremen, Entscheidung vom 05. April 2016 - St 1/16, St 2/16, St 3/16 (https://dejure.org/2016,6608)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit in einer Wahlprüfungssache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Ablehnung eines Mitglieds des Staatsgerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit in einer Wahlprüfungssache

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Die Vorschrift will ebenso wie die entsprechenden Bestimmungen der fachgerichtlichen Verfahrensordnungen die subjektive Unabhängigkeit des Richters garantieren, seine Offenheit und Unbefangenheit im Hinblick auf den zur Entscheidung anstehenden Fall (BVerfGE 78, 331 ; 82, 30, ).

    auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 ; 109, 130 f.).

    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).

    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 3/16

    Die Wahlprüfungsbeschwerde der Landesorganisation Bremen der SPD ist unzulässig

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    weitere Beteiligte: ... - St 3/16 -.

    Gegen den Beschluss des Wahlprüfungsgerichts vom 21.12.2015 haben neben der Beschwerdeführerin des Verfahrens St 1/16 der Landeswahlleiter (St 2/16) und die Landesorganisation Bremen der SPD (St 3/16) Beschwerden beim Staatsgerichtshof erhoben, mit der sie eine Nachzählung des Wahlergebnisses im gesamten Wahlbezirk Bremerhaven erreichen wollen.

  • BVerfG, 12.07.1986 - 1 BvR 713/83

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Entscheidend ist ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass hat, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln (vgl. BVerfGE 73, 330 ; 82, 30 ).
  • BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 19/84

    Verfassungswidrigkeit der Pflicht zur Errichtung von Berufsbildungsausschüssen im

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Selbst bei Annahme eines materiell erweiterten Beteiligtenbegriffs (vgl. BVerfGE 72, 278 ; 79, 311, ; Heusch in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 18 Rn. 13 f.; E. Klein in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, § 11 Rn. 234) erfasst § 18 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 BVerfGG - anders als etwa § 41 Nr. 4 ZPO - nicht die Vertretung von Verfahrensbeteiligten.
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82

    Staatsverschuldung

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Selbst bei Annahme eines materiell erweiterten Beteiligtenbegriffs (vgl. BVerfGE 72, 278 ; 79, 311, ; Heusch in: Burkiczak/Dollinger/Schorkopf, BVerfGG, 2015, § 18 Rn. 13 f.; E. Klein in: Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 3. Aufl. 2012, § 11 Rn. 234) erfasst § 18 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 BVerfGG - anders als etwa § 41 Nr. 4 ZPO - nicht die Vertretung von Verfahrensbeteiligten.
  • BVerfG, 29.05.1973 - 2 BvQ 1/73

    Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Zwar ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Richter eines Verfassungsgerichts über jene innere Unabhängigkeit und Distanz verfügen, die sie befähigen, in Unvoreingenommenheit und Objektivität zu entscheiden (vgl. BVerfGE 35, 171 ;73, 330 ).
  • BVerfG, 18.06.2003 - 2 BvR 383/03

    Selbstablehnung des Richters Jentsch begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • BVerfG, 02.01.1978 - 2 BvR 33/77

    Begriff "derselben Sache" i.S. von § 18 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 ; 109, 130 f.).
  • BVerfG, 19.01.2004 - 2 BvF 1/98

    Selbstablehnung des Richters Di Fabio begründet

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    auch Tätigkeiten vorbereitender Art - oder in dem diesem unmittelbar vorausgegangenen und ihm sachlich zugeordneten Verfahren (Ausgangsverfahren) führen (BVerfGE 47, 105 ; 82, 30 ; 109, 130 f.).
  • BVerfG, 12.07.2000 - 2 BvF 1/00

    Bundesverfassungsrichter Jentsch im Verfahren "Hessische Wahlprüfung" nicht

    Auszug aus StGH Bremen, 05.04.2016 - St 1/16
    Damit die Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann, muss stets etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht (BVerfGE 82, 30 ; 88, 17 ; 102, 192 ; 108, 122 ).
  • BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83

    Nordhorn

  • BVerfG, 02.12.1992 - 2 BvF 2/90

    Besorgnis der Befangenheit eines Verfassungsrichters infolge der früheren

  • BVerfG, 26.02.2014 - 1 BvR 471/10

    "Kopftuch-Verfahren" werden ohne Mitwirkung von Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand

  • StGH Bremen, 09.12.2019 - St 1/19

    Anforderungen an die gesetzlichen Voraussetzungen für die Zulassung des

    Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit geht es aber auch darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden (vgl. BremStGH, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 19).

    Es muss etwas Zusätzliches gegeben sein, das über die in § 18 Abs. 2 und 3 BVerfGG genannten Umstände hinausgeht, damit eine Besorgnis der Befangenheit als begründet erscheinen kann (vgl. BVerfGE 102, 192, 195; BremStHG, Beschl. v. 05.04.2016 - St 1/16 u.a., juris Rn. 20).

  • StGH Bremen, 20.04.2020 - St 2/19
    Ein Richter, der mit einer Person verheiratet ist oder war, die als ehrenamtliche Richterin in erster Instanz in derselben Sache von Amts wegen tätig gewesen ist, ist somit nicht von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen (BremStGH, Beschl. v. 5.4.2019 - St 1/16 u.a., juris Rn. 15).
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