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   StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03   

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StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03 (https://dejure.org/2004,21012)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27.02.2004 - St 1/03 (https://dejure.org/2004,21012)
StGH Bremen, Entscheidung vom 27. Februar 2004 - St 1/03 (https://dejure.org/2004,21012)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsgerichtshof PDF

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren, insbes. zur Antragsbefugnis

  • bremen.de PDF

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 3/91

    Funktionszulagen

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Zur Begründetheit seines Antrags verweist der Antragsteller auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 - 2 BvH 3/91 - (BVerfGE 102, 224), wonach zwar die Entschädigung der Abgeordneten im Rahmen der Parlamentsautonomie zu regeln, diese Regelungsmacht aber durch Art. 38 GG begrenzt sei, der das freie Man- 6.

    Dem stehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) nicht entgegen, auch wenn es - wie bereits die ältere Entscheidung vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) - von einem nicht unbedenklichen egalitären Rigorismus geprägt sei.

    d) Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) führt zu keiner anderen Beurteilung der - fehlenden - Antragsbefugnis.

    In diesem Verfahren, einem Landesorganstreitverfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (3. Alt.) GG ersatzweise - freilich nicht als Landesverfassungsgericht - tätig wurde, waren Antragsteller Abgeordnete des Thüringer Landtages, die geltend machen konnten, in ihrem verfassungsrechtlichen Status - Freiheit des Mandats und Statusgleichheit der Abgeordneten - verletzt zu sein (BVerfGE 102, 224 [231 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht ist nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (3. Alt.) GG für die Entscheidung eines konkreten landesrechtlichen Verfassungsorganstreits zuständig, wenn das Landesrecht selbst hierfür einen eigenen Rechtsweg nicht zur Verfügung stellt (BVerfGE 90, 43 [45]; 102, 224 [231]).

  • BVerfG, 25.03.1999 - 2 BvE 5/99

    Kosovo

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Insoweit stehen ihnen eigene Rechte nur im innerparlamentarischen Raum zu (vgl. BVerfGE 100, 266 [270]).

    Der Organstreit eröffnet den Antragstellern nicht die Möglichkeit, jenseits der Verteidigung eigener Rechte eine allgemeine Verfassungsaufsicht auszuüben (vgl. BVerfGE 100, 266 [268]; 103, 84 [89]).

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Der Begriff des Verfassungsorgans in Art. 140 Abs. 1 Satz 2 BremLV und § 25 Abs. 1 BremStGHG ist somit dahin auszulegen, daß er die politischen Parteien und ihre Landesverbände (vgl. BVerfGE 60, 53 [61]) erfaßt; diese gehören daher im Organstreitverfahren zum Kreis der Antragsberechtigten.

    § 25 Abs. 2 BremStGHG zieht vielmehr - ebenso wie § 64 Abs. 1 und 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 2, 143 [157]; 60, 53 [63]) - nur die prozessuale Konsequenz aus dem Verständnis des Organstreits als einer Verfassungsstreitigkeit, die in bewußter Anlehnung an das bundesverfassungsrechtliche Organstreitverfahren ausgestaltet wurde.

  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Dieser verfassungsrechtliche Status erfaßt das Recht auf Staatsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien bei der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes (zur landesverfassungsrechtlich garantierten Chancengleichheit vgl. BremStGHE 6, 89 [104]).

    Dieser Sachverhalt unterscheidet sich damit von den vom Staatsgerichtshof entschiedenen Fällen, in denen Fraktionen u. a. unter Einsatz öffentlicher Mittel auf den Wettbewerb der Parteien im Wahlkampf eingewirkt haben (BremStGHE 4, 111 [147]; 6, 89 [107 ff.]).

  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Aus dem Rechtscharakter des Organstreits ergibt sich, daß über bestimmte Folgerungen eines beide Parteien - Antragsteller und Antragsgegnerinnen - umschließenden Verfassungsrechtsverhältnisses gestritten werden muß (vgl. BVerfGE 84, 290 [297]).

    a) Politische Parteien können sich gegen eine behauptete Verletzung ihres in Art. 21 Abs. 1 GG umschriebenen Status durch ein Verfassungsorgan oder ein Verfassungsorganteil im Organstreit zur Wehr setzen (BVerfGE 84, 290 [298 f.]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 07.10.2003 - 2 BvG 1/02

    Bund-Länder-Streit zwischen Mecklenburg-Vorpommern und der Bundesrepublik

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Der Antrag auf Verweisung vom Staatsgerichtshof zum Bundesverfassungsgericht ist aber auch deshalb unzulässig, weil es mit der Verfassungsorganstellung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar wäre, innerhalb seiner Zuständigkeit den Bindungen anderer Gerichte zu unterliegen (vgl. BVerfG, Beschluß vom 07.10.2003 - 2 BvG 1/02 und 2/02 - Umdruck S. 11.).
  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvH 6/92

    Landesorganstreit und Rechtsweg im Sinne des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Das Bundesverfassungsgericht ist nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 (3. Alt.) GG für die Entscheidung eines konkreten landesrechtlichen Verfassungsorganstreits zuständig, wenn das Landesrecht selbst hierfür einen eigenen Rechtsweg nicht zur Verfügung stellt (BVerfGE 90, 43 [45]; 102, 224 [231]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Dem stehe das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2000 (BVerfGE 102, 224) nicht entgegen, auch wenn es - wie bereits die ältere Entscheidung vom 5. November 1975 (BVerfGE 40, 296) - von einem nicht unbedenklichen egalitären Rigorismus geprägt sei.
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvK 1/69

    Fehlende Parteifähigkeit für Gebietskörperschaften in Verfassungsstreitigkeiten

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    Vor allem aber ist zu berücksichtigen, daß das Bundesverfassungsgericht die politischen Parteien, die in § 2 Abs. 1 Parteiengesetz grundgesetzgemäß definiert sind (BVerfGE 47, 198 [222]; 91, 276 [284]; 92, 80 [88]), als Faktoren des Verfassungslebens (BVerfGE 27, 240 [246]), als "verfassungsrechtlich notwendige Institutionen" (BVerfGE 13, 54 [82]) charakterisiert und daher Art. 21 GG als Vorschrift qualifiziert hat, die in das Landesverfassungsrecht hineinwirkt und insofern selbst Bestandteil des Landesverfassungsrechts ist (BVerfGE 1, 208 [227]; 66, 107 [114]).
  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus StGH Bremen, 27.02.2004 - St 1/03
    § 25 Abs. 2 BremStGHG zieht vielmehr - ebenso wie § 64 Abs. 1 und 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 2, 143 [157]; 60, 53 [63]) - nur die prozessuale Konsequenz aus dem Verständnis des Organstreits als einer Verfassungsstreitigkeit, die in bewußter Anlehnung an das bundesverfassungsrechtliche Organstreitverfahren ausgestaltet wurde.
  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

  • BVerfG, 24.01.1984 - 2 BvH 3/83

    Organstreitigkeiten in einem Bundesland - Parteienfinanzierung durch Spenden

  • BVerfG, 17.11.1994 - 2 BvB 2/93

    Parteienbegriff II

  • StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80

    Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes

  • BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58

    Neugliederung Hessen

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

  • BVerfG, 23.01.1995 - 2 BvE 6/94

    Erfolglose Organstreitverfahren betreffend die Beibehaltung der im

  • StGH Bremen, 12.04.2013 - St 1/12

    Landesgesetzliches Umschlagverbot für Kernbrennstoffe; Zuständigkeit des

    Auch der Staatsgerichtshof hat wiederholt bekräftigt, dass Art. 21 Abs. 1 GG in das Landesverfassungsrecht hinein wirkt, d. h. Bestandteil der Landesverfassung ist (StGH, Ent. v. 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 81; Urt. v. 27.2.2004 - St 1/03 - BremStGHE 7, 40, 52).

    Der Staatsgerichtshof hat dies für Art. 21 GG angenommen (vgl. Ent. vom 30.11.1983 - St 1/83 - BremStGHE 4, 74, 81; Urt. v. 27.2.2004 - St 1/03 - BremStGHE 7, 40, 52), ebenso für Art. 33 Abs. 4 GG (Ent. v. 15.1.2002 - St 1/01 - BremStGHE 7, 9, 21, 37).

  • StGH Bremen, 17.03.2010 - St 2/09
    Die im Antrag bezeichnete Bremische Bürgerschaft (Landtag) ist als oberstes Landesorgan im Organstreit beteiligtenfähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).

    Doch ist diese Erweiterung ausdrücklich an den Feststellungsausspruch (Satz 1) rückgebunden (BremStGHE 7, 40, 54; 7, 58, 69).

  • StGH Bremen, 05.03.2010 - St 1/09

    Informationsrechte und -pflichten gemäß Art. 79 BremLV

    als oberstes Landesorgan parteifähig (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • StGH Bremen, 14.02.2017 - St 4/16

    Organstreitverfahren zwischen dem Mitglied der Bremischen Bürgerschaft Jan Timke

    Das Fehlen einer ausdrücklichen Bestimmung der möglichen Antragsgegner bei gleichzeitiger Festlegung der zulässigen Antragsteller weist darauf hin, dass ebenso wie in § 63 BVerfGG der Kreis der Antragsberechtigten und der möglichen Antragsgegner auch im Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof identisch ist (BremStGHE 7, 40, 53; 7, 58, 68).
  • StGH Bremen, 22.07.2010 - St 2/09
    Der Staatsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 17. März 2010 an seiner bisherigen Rechtsprechung zur Unzulässigkeit eines Verpflichtungsantrags im Organstreitverfahren (Urteile vom 27. Februar 2004: BremStGHE 7, 40, 54; 7, 58, 69) festgehalten; das ist das Gegenteil einer Überraschungsentscheidung.
  • StGH Bremen, 27.02.2004 - St 2/03

    Zur Zulässigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren

    In seinen Ausführungen zur Begründetheit seines Antrags schließt sich der Antragsteller weitgehend dem Vorbringen des Antragstellers im Verfahren St 1/03 an.
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