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   StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88   

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StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88 (https://dejure.org/1989,12631)
StGH Bremen, Entscheidung vom 28.01.1989 - St 3/88 (https://dejure.org/1989,12631)
StGH Bremen, Entscheidung vom 28. Januar 1989 - St 3/88 (https://dejure.org/1989,12631)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • bremen.de PDF, S. 2 (Zusammenfassung)

    Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des Wahlvorschlagsrechts auf Parteien und Wählervereinigungen.

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 630/81

    Politische Parteien - Staatliche Zuschüsse - Parlamentsfraktion - Wahlwerbung -

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Dieses in der Kontinuität der bremischen Verfassungsgeschichte stehende Wahlsystem ist wiederholt vom Wahlprüfungsgericht II. Instanz und vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden; alle Prüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß das in Bremen geltende reine Verhältniswahlrecht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung im Einklang steht (vgl. Wahlprüfungsgericht II. Instanz Beschluß vom 23.7.1964 und vom 4.5.1981 StGHE 1, 205, 212 ff.; 4, 111, 122 ff.; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613).

    Die 5 % Klausel des § 7 Abs. 4 BremWG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Brem. Wahlprüfungsgericht II. Instanz, Entscheidung vom 4.5.1981 StGHE 4, 111, 122; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613, beide mit weiteren Nachweisen).

    Es verstößt auch nicht gegen die Grundsätze der allgemeinen, gleichen, freien und unmittelbaren Wahl, daß die von den stadtbremischen Bürgern gewählten Abgeordneten nach Art. 148 Abs. 1 S. 3 LV mit ihrer Wahl zur Bürgerschaft (Landtag) gleichzeitig Mitglieder der Stadtbürgerschaft werden und entsprechend der traditionellen bremischen Staatsorganisation neben den Funktionen eines Landtagsabgeordneten zugleich die eines kommunalen Mandatsträgers wahrzunehmen haben (Brem. Wahlprüfungsgericht II. Instanz, Entscheidung vom 4.5.1981 StGHE 4, 111, 136 ff.; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613).

  • BVerfG, 23.01.1957 - 2 BvE 2/56

    5%-Sperrklausel II

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Das Grundgesetz und die Landesverfassung haben für die Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften kein bestimmtes Wahlsystem vorgeschrieben (vgl. BVerfGE 1, 208, 246; 6, 84, 90; 34, 81, 100; BremStGH Entscheidung vom 9.4.1951 StGHE 1, 14).

    Es entspricht den überkommenen Strukturen des Verhältniswahlrechts, das Wahlvorschlagsrecht auf Parteien und Wählervereinigungen zu beschränken (vgl. BVerfGE 1, 208, 244; 6, 84, 90).

  • BVerfG, 03.07.1957 - 2 BvR 9/56

    Listenwahl

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Die Wahl aufgrund von "starren", für den Wahlbürger nicht abänderbaren Listenvorschlägen ist mit dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl vereinbar (BVerfGE 7, 63, 68; Stern, Staatsrecht, Band 1, 2. Aufl. S. 313 mit weiteren Nachweisen).

    Die Verteilung der Sitze nach dem d"Hondtschen Höchstzahlenverfahren (§ 7 Abs. 3 BremWG) und die Regelung in § 25 Abs. 2 Satz 1 BremWG, daß der Stimmzettel nur die ersten fünf Bewerber jeder zugelassenen Liste enthält, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfGE 7, 63, 70, 71).

  • BVerfG, 05.04.1952 - 2 BvH 1/52

    7,5%-Sperrklausel

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Das Grundgesetz und die Landesverfassung haben für die Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften kein bestimmtes Wahlsystem vorgeschrieben (vgl. BVerfGE 1, 208, 246; 6, 84, 90; 34, 81, 100; BremStGH Entscheidung vom 9.4.1951 StGHE 1, 14).

    Es entspricht den überkommenen Strukturen des Verhältniswahlrechts, das Wahlvorschlagsrecht auf Parteien und Wählervereinigungen zu beschränken (vgl. BVerfGE 1, 208, 244; 6, 84, 90).

  • BVerfG, 25.01.1961 - 2 BvR 582/60

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Begrenzung des Wahlvorschlagsrechts

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Die Beschränkungen, die sich aus dem Unterschriftenquorum von 0, 1 % (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BremWG) und der 5 %-Klausel (Art. 75 Abs. 3 LV) ergeben, sind wesentlich einschneidender, verfassungsrechtlich aber unbedenklich (vgl. zum Unterschriftenquorum BVerfGE 4, 375, 384; 12, 132, 134, zur 5 % Klausel BremStGH Entscheidung vom 9.4.1951 StGHE 1, 14 und unten 2.2.).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Die Beschränkungen, die sich aus dem Unterschriftenquorum von 0, 1 % (§ 18 Abs. 2 Satz 2 BremWG) und der 5 %-Klausel (Art. 75 Abs. 3 LV) ergeben, sind wesentlich einschneidender, verfassungsrechtlich aber unbedenklich (vgl. zum Unterschriftenquorum BVerfGE 4, 375, 384; 12, 132, 134, zur 5 % Klausel BremStGH Entscheidung vom 9.4.1951 StGHE 1, 14 und unten 2.2.).
  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Das Grundgesetz und die Landesverfassung haben für die Wahlen zu den gesetzgebenden Körperschaften kein bestimmtes Wahlsystem vorgeschrieben (vgl. BVerfGE 1, 208, 246; 6, 84, 90; 34, 81, 100; BremStGH Entscheidung vom 9.4.1951 StGHE 1, 14).
  • OLG Braunschweig, 25.06.1976 - 1 W 9/76
    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Die Beschwerde ist nicht dadurch unzulässig geworden, daß das Wahlprüfungsgericht zwischenzeitlich unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über den Einspruch des Antragstellers entschieden hat (OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; Zöller/Vollkommer, 15. Aufl., § 46 ZPO, RN 18; Thomas-Putzo, 15. Aufl., § 46 ZPO Anm. 3 b; a. A. OLG Frankfurt NJW 1986, 1000).
  • OLG Frankfurt, 04.07.1985 - 6 W 105/85
    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Die Beschwerde ist nicht dadurch unzulässig geworden, daß das Wahlprüfungsgericht zwischenzeitlich unter Mitwirkung der abgelehnten Richter über den Einspruch des Antragstellers entschieden hat (OLG Braunschweig NJW 1976, 2024; Zöller/Vollkommer, 15. Aufl., § 46 ZPO, RN 18; Thomas-Putzo, 15. Aufl., § 46 ZPO Anm. 3 b; a. A. OLG Frankfurt NJW 1986, 1000).
  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

    Auszug aus StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88
    Bei einer solchen Ausgestaltung der Wahl kann sich für den Wahlgesetzgeber aus dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl die Verpflichtung ergeben, in den Wahlkreisen auch Bürger als Kandidaten zuzulassen, die nicht Mitglied einer Partei oder Wählervereinigung sind (BVerfGE 41, 399, 417, Wahlprüfungsgericht Berlin NJW 1976, 560).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 2 BvR 193/79

    5%-Sperrklausel III

  • BVerfG, 12.07.1960 - 2 BvR 373/60

    Wählervereinigung

  • BayObLG, 26.08.1985 - BReg. 3 Z 25/85

    Sofortige Beschwerde im Richterablehnungsverfahren

  • StGH Bremen, 22.05.2008 - St 1/07

    Zu den Anforderungen, die an die Transparenz des Verfahrens zur Ermittlung und

    Der Staatsgerichtshof hält daran fest, dass ein verfassungskonformes und dem Wahlgesetz entsprechendes Wahlprüfungsverfahren durch das Wahlprüfungsgericht überhaupt nicht durchgeführt werden könnte, wenn die bloße Tatsache des Abgeordnetenmandats einen Grund zur Ausschließung wegen Befangenheit führen würde (BremStGHE 1, 218, 233; bestätigt in BremStGHE 5, 94, 96; 6, 30, 42; 6, 249, 252).
  • StGH Bremen, 13.08.2020 - St 3/19
    v. 28.1.1989, St 3/88, BremStGHE 5, 94, 96; BremStGH, Entsch.

    v. 28.1.1989, St 3/88, BremStGHE 5, 94, 96; BremStGH, Entsch.

  • StGH Bremen, 29.07.1996 - St 3/95

    Zu den den staatlichen Organen bei Volksentscheiden obliegenden Pflichten sowie

    Das Wahlprüfungsgericht zweiter Instanz hat bereits in früheren Entscheidungen dargelegt, daß das Wahlprüfungsgericht wegen seiner personellen Verschränkung mit der Legislative nicht als Gericht im Sinne des Art. 92 GG anzusehen ist (BremStGHE 1, 218/233; BremStGHE 5, 94/96).

    Auf diese Rechtsprechung wird verwiesen (BremStGHE 1, 218/233; 5, 94/96).

  • StGH Bremen, 13.09.2016 - St 1/16

    Petra Jäschke

    Eine Divergenz zu der Entscheidung des mit Mitgliedern des Staatsgerichtshofs besetzten Wahlprüfungsgerichts 2. Instanz vom 28.1.1989 (BremStGHE 5, 94, 96), in der unter Hinweis auf § 58 VwGO angenommen wurde, dass die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen beginne, wenn eine Rechtsmittelbelehrung nicht erteilt worden sei, liegt darin nicht.
  • StGH Bremen, 29.08.2000 - St 4/99

    Zum Wahlrecht für Unionsbürger im Stadtstaate Bremen

    Für Landtagswahlen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bremischen Staatsgerichtshofs die Zulässigkeit einer 5 %-Klausel anerkannt (vgl. BVerfGE 1, 208, 248 f.; 95, 408, 419 f.; st. Rspr.; BremStGHE 1, 205, 212 ff.; 4, 111, 122 ff.; 5, 94, 99).
  • StGH Bremen, 08.04.2010 - St 3/09

    Verfassungsmäßigkeit des Sitzverteilungsverfahrens des geltenden Bremischen

    Er ist auch befugt, eine Kombination von Wahlsystemen vorzunehmen (vgl. BremStGHE 5, 94, 97; BVerf- GE 121, 266, 296).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 11 SF 3/12

    Sonstige Angelegenheiten

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs ist, dass sich die Ablehnung auf einen bestimmten Richter bezieht; nicht ablehnbar sind hingegen ein Gericht als solches oder - wie hier - ein Senat eines Gerichts (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73 - BGH, Beschluss vom 04.02.2002 - II ARZ 1/01 - Bundesfinanzhof, Beschluss 17.07.1974 - VIII B 29/74 - Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen vom 28.01.1989 - St 3/88 - Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 28.05.2001 - B 14 KG 3/01 B - LSG NRW, Beschluss vom 28.09.2006 - L 10 AR 120/06 AB -, Beschlüsse des Senats vom 11.09.2008 - L 11 AR 52/08 AB -, vom 20.11.2008 - L 11 AR 72/08 - und vom 01.07.2009 - L 11 AR 77/09 AB -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2012 - L 11 SF 4/12

    Sonstige Angelegenheiten

    Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs ist, dass sich die Ablehnung auf einen bestimmten Richter bezieht; nicht ablehnbar sind hingegen ein Gericht als solches oder - wie hier - mehrere Senate eines Gerichts (ständige Rechtsprechung, z.B. Bundesgerichtshof (BGH), Beschluss vom 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73 - BGH, Beschluss vom 04.02.2002 - II ARZ 1/01 - Bundesfinanzhof, Beschluss 17.07.1974 - VIII B 29/74 - Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen vom 28.01.1989 - St 3/88 - Bundessozialgericht (BSG), Beschluss vom 28.05.2001 - B 14 KG 3/01 B - LSG NRW, Beschluss vom 28.09.2006 - L 10 AR 120/06 AB -, Beschlüsse des Senats vom 11.09.2008 - L 11 AR 52/08 AB -, vom 20.11.2008 - L 11 AR 72/08 - und vom 01.07.2009 - L 11 AR 77/09 AB -).
  • StGH Bremen, 14.08.2000 - St 3/99
    In seiner Entscheidung vom 28. Januar 1989, BremStGHE 5, 94, 96, hat der Staatsgerichtshof es als einen unzulässigen Mißbrauch des Ablehnungsrechts bezeichnet, wenn ein Antragsteller die im Bremer Wahlgesetz vorgesehene, vom Staatsgerichtshof als verfassungs- und bundesrechtskonform anerkannte Zusammensetzung des Wahlprüfungsgerichts mit einem Ablehnungsgesuch angreift, ohne konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit der abgelehnten Mitglieder des Wahlprüfungsgerichts aufzuzeigen.
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