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   StGH Hessen, 04.08.1950 - P.St. 62   

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https://dejure.org/1950,4
StGH Hessen, 04.08.1950 - P.St. 62 (https://dejure.org/1950,4)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04.08.1950 - P.St. 62 (https://dejure.org/1950,4)
StGH Hessen, Entscheidung vom 04. August 1950 - P.St. 62 (https://dejure.org/1950,4)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrollverfahren; Prüfungsmaßstab; Verfassungsstreit; Verfassungsstreitigkeit

  • digizeitschriften.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des hessischen Betriebsrätegesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • digizeitschriften.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit des hessischen Betriebsrätegesetzes

Papierfundstellen

  • ESVGH 11/II, 11 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • StGH Hessen, 06.01.1950 - P.St. 29

    Bundesrecht; Überpositive Normen; Normenkontrolle; Ministerpräsident;

    Auszug aus StGH Hessen, 04.08.1950 - P.St. 62
    Allerdings hat der StGH in seiner Entscheidung P.St. 29 mit Rücksicht auf die in §§ 44 Satz 3, 41 Abs. 3 StGHG getroffene Regelung, dass eine Verfassungsstreitigkeit auch dann vorliegt, wenn über Auslegung oder Anwendung einer Verfassungsbestimmung Unsicherheit (nicht Streit) herrscht, in Anlehnung an die anfängliche Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs für das Deutsche Reich und die ältere Literatur zu Art. 19 der Weimarer Reichsverfassung (vgl. Anschütz, Die Verfassung des Deutschen Reichs, 14. Auflage, Anm. 3 III zu Art. 19) ausgeführt, dass der Begriff der Verfassungsstreitigkeit nach dem Streitgegenstand und nicht nach den Streitenden zu bestimmen sei.
  • StGH Hessen, 10.11.1950 - P.St. 79

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Antragsberechtigung; Stimmberechtigte;

    Zur Entscheidung der Frage, ob und inwieweit Landesrecht mit Bundesrecht nicht vereinbar ist, wäre der Staatsgerichtshof überdies nicht berufen, da für diesen Bereich der abstrakten Normenkontrolle das künftige Bundesverfassungsgericht ausschließlich zuständig ist (vgl. hierzu Urteil des Staatsgerichtshofs P. St. 62 vom 4.8.1950).

    Wie in P. St. 62 ausgeführt, kann sich die Befugnis des Staatsgerichtshofs, über die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze zu entscheiden, nur auf eine Prüfung der Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der Hessischen Verfassung erstrecken.

    Ein Fall der Inzidentkontrolle (vgl. hierzu P. St. 62) liegt nicht vor.

  • StGH Hessen, 15.01.1982 - P.St. 947

    Startbahn West - Zulassungsvoraussetzungen für ein Volksbegehren

    Soweit andere als kompetenzregelnde Vorschriften des Bundesrechts für die Entscheidung eine Rolle spielen, kann der Staatsgerichtshof sie bei der Prüfung von Vorfragen unbestritten incidenter auslegen und anwenden (vgl. Urteil des Staatsgerichtshofs vom 4. August 1950, P.St. 62, StAnz. 1950, Nr. 37 Beilage Nr. 7; BVerfGE 1, 208 (233); BayVerfGH, Entscheidung vom 4. November 1976, VerfGHE 29, 191 (201 f.); ZINN/STEIN, Verfassung des Landes Hessen, Band II, Stand Juli 1980, Art. 131 - 133, Anm. B I 5; LERCHE in: Verfassung und Verfassungsrechtsprechung, Festschrift zum 25jährigen Bestehen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, 1972, S. 247 ff.).
  • StGH Hessen, 09.09.1998 - P.St. 1299

    Grundrechtsklage und Verfassungsbeschwerde - Art. 31, 142 GG, zum Verhältnis

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  • StGH Hessen, 25.10.1967 - P.St. 482

    Verfassungsstreitigkeit in Hessen

    Fraglich ist jedoch, ob die antragstellende Gruppe von Abgeordneten als ein mit eigenen Rechten ausgestatteter Teil des Landtags angesehen werden kann, der durch Maßnahmen des Antragsgegners in seinen Rechten verletzt worden ist, ob die Antragsteller also als Gruppe Organqualität besitzen müssen, wie der Antragsgegner und der Hessische Ministerpräsident entgegen der Auffassung der Antragsteller unter Bezugnahme auf Literatur und Rechtsprechung meinen (Barwinski in Zinn-Stein, Kommentar zur HV, 2. Aufl., Anm. B III 1 und B III 5 a und b zu Art. 131 - 133; Urteile des Hessischen Staatsgerichtshofs vom 4. August 1950 - P.St. 62 - StAnz.

    Nur wenn eine Verletzung konkreter Rechte des Antragstellers durch den Antragsgegner behauptet wird, kann in einem Verfassungsstreit über Inhalt und Anwendung von Verfassungsvorschriften gestritten werden (vgl. Hess.StGH P.St. 62 und P.St. 230).

  • StGH Hessen, 07.01.1970 - P.St. 539

    Hessen - Grundrechtsklage gegen verkündetes, aber noch nicht in Kraft getretenes

    Nur in einem solchen Ausnahmefalle fehlt dem Betroffenen überhaupt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten (vgl. Hess. StGH in ständiger Rechtsprechung, vielfach ohne nähere Begründung, vgl. z. B. P. St. 62 = StAnz.
  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

    Denn es ist dem Staatsgerichtshof gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG verwehrt, im Wege der Normenkontrolle zu entscheiden, ob eine Bestimmung der Hessischen Verfassung oder ein hessisches Gesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. Zinn-Stein a.a.O. Art. 131 bis 133 Anm. BI 5; StGH, Urteil vom 4. August 1950 - P. St. 62 -, StAnz. 1950 Nr. 37, Beilage Nr. 7; ESVGH 11/II, 10 [L]).
  • StGH Hessen, 18.02.1958 - P.St. 230

    Bildungspläne; Eltern; Elternrecht; Entscheidungsbefugnis; Entscheidungsumfang;

    Sie ist für das hessische Staatsrecht von dem Staatsgerichtshof in der Entscheidung vom 4.8.1950 P.St. 62 (StAnz. 1950 Nr. 37 Beilage 7) übernommen worden.
  • StGH Hessen, 29.10.1954 - P.St. 167

    Eigentumsgarantie; Gebührenordnung; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab;

    Art. 151 HV enthält ein politisches, vornehmlich rechtspolitisches Programm und wendet sich an den Gesetzgeber; er enthält kein unmittelbar geltendes Recht i.S. aktualisierbarer Gebots- oder Verbotsnormen (vergl. Urteil des Staatsgerichtshofs vom 4.8.50 P.St. 62 StA. Beilage 7 zu Nr. 37 Ziff. VII 2 b).
  • StGH Hessen, 05.03.1954 - P.St. 156

    Gesetz; Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkung

    Die Vereinbarkeit eines hessischen Gesetzes mit dem Grundgesetz (GG) hat der StGH nicht zu prüfen (vgl. Urteil des StGH P.St. 62 vom 7.7.1950, Hess StAnz 1950, Nr. 37, Beilage 7, Ziff. VI c).
  • StGH Hessen, 27.03.1953 - P.St. 96

    Sozialversicherung; Institutsgarantie; Institutionelle Garantie;

    Zur Normenkontrolle im Sinne von Art. 131 und 132 HV kompetent ist nämlich der Staatsgerichtshof nur insoweit, als die Vereinbarkeit von Landesgesetzen mit der HV geprüft werden soll (vgl. Urteil des Staatsgerichtshofs vom 7.VII.1950 Abschnitt VI c in P.St. 62 - Hess. Staatsanz. Nr. 37 vom 16.IX.1950).
  • StGH Hessen, 10.11.1950 - P.St. 73

    Besatzungsmacht; Besatzungsrecht; Bundesrecht; Gesetz; Gesetzgebung;

  • StGH Hessen, 21.08.1953 - P.St. 131

    Bundesbehörde; Bundesrecht; Landesverfassungsrecht

  • StGH Hessen, 07.11.1952 - P.St. 118

    Konkrete Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; Vorlageentscheidung;

  • StGH Hessen, 10.11.1950 - P.St. 78

    Wahlrecht; Wahlrechtsgleichheit; Wahlvorschlag; Gleichheitsrecht; Willkür;

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