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StGH Hessen, 06.01.2021 - P.St. 2768, P.St. 2769 e.A |
Zitiervorschläge
StGH Hessen, Entscheidung vom 06. Januar 2021 - P.St. 2768, P.St. 2769 e.A (https://dejure.org/2021,41)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Hessen
- staatsgerichtshof.hessen.de
Beschluss über eine Grundrechtsklage und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen einzelne Vorschriften der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (7)
- VG Gießen, 16.05.2022 - 3 L 998/22
Maskenpflicht in der Universität
Die Kammer schließt nicht aus, dass die Verpflichtung zum Tragen einer Maske - je nach konkreter Ausgestaltung des "Grundeingriffs" - auch derart wesentlich sein kann, dass es einer höheren Regelungsdichte, wie sie etwa das Infektionsschutzgesetz enthält, erfordern kann (vgl. zur Annahme eines schwerwiegenden Eingriffs etwa: Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2021 - P.St. 2768 -, juris, Rdnr. 122; dagegen: Verfassungsgerichtshof des Saarlandes…, Beschluss vom 28. August 2022 - Lv 15/20 -, juris, Rdnr. 49 sowie Kießling, Infektionsschutzgesetz, 2. Auflage 2021, § 28a, Rdnr. 35 m. w. N.). - VerfGH Saarland, 03.03.2021 - Lv 26/20
Coronapandemie: Verfassungsbeschwerde eines Restaurantbetreibers erfolglos
In diesem Sinne haben jüngst das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 11.01.2021 - 1 BvR 2582/20) und der Hessische Staatsgerichtshof (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 06.01.2021 - P.St. 2768 -) die Beschwerdeführer unter Hinweis auf die einzuhaltende Rechtswegerschöpfung und den Grundsatz der Subsidiarität auf das zunächst durchzuführende Verfahren nach § 47 Ab. 1 VwGO verwiesen. - VGH Hessen, 04.02.2021 - 8 B 215/21
Friseure dürfen weiterhin nicht öffnen
Bei einer Abwägung der dem Antragsteller drohenden Nachteile als Folgen eines zeitlich eng befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem staatlichen Auftrag der Bereitstellung eines effektiven Gesundheitssystems zur Gewährleistung des Grundrechts behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 - juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2021 - P.St. 2768 - juris Rn. 125).
- VGH Hessen, 19.03.2021 - 8 B 309/21
Infektionsschutzrecht: Distanzunterricht ab Klasse 7 in Hessen
Bei der Abwägung des befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragstellerin mit dem Grundrecht ansteckungefährdeter Dritter aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG muss sich hier der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durchsetzen (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6.Januar 2021 - P. St. 2768, 2769 e.A.). - VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 520/21
Weiterhin Distanzunterricht ab Jahrgang 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen - …
Bei der Abwägung des befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragsteller mit dem Grundrecht ansteckungefährdeter Dritter aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG muss sich hier der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durchsetzen (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6.Januar 2021 - P. St. 2768, 2769 e.A.). - VGH Hessen, 24.03.2021 - 8 B 470/21
Eilantrag gegen Distanzunterricht ab Jahrgang 7 mit Ausnahme der Abschlussklassen …
Bei der Abwägung des befristeten Eingriffs in die Grundrechte der Antragsteller mit dem Grundrecht ansteckungefährdeter Dritter aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG muss sich hier der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durchsetzen (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6.Januar 2021 - P. St. 2768, 2769 e.A.). - VGH Hessen, 11.03.2021 - 8 B 262/21 Bei einer Abwägung der dem Antragsteller drohenden Nachteile als Folgen eines zeitlich eng befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem staatlichen Auftrag der Bereitstellung eines effektiven Gesundheitssystems zur Gewährleistung des Grundrechts behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschluss vom 10. April 2020 - 1 BvQ 28/20 - juris; Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6. Januar 2021 - P.St. 2768 - juris Rn. 125).