Rechtsprechung
   StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,6266
StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095 (https://dejure.org/1990,6266)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07.05.1990 - P.St. 1095 (https://dejure.org/1990,6266)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 1990 - P.St. 1095 (https://dejure.org/1990,6266)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,6266) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838

    Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Sie entspricht der besonderen Funktion des Staatsgerichtshofs als Landesverfassungsgericht im umfassenden Rechtsschutzsystem (Art. 2 Abs. 3 HV) der Hessischen Verfassung (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).

    Danach ist eine Verweisung nur zulässig, wenn geltend gemacht wird, daß ein Grundrecht verletzt sei, und beim zuständigen Gericht ein Verfahren noch nicht anhängig, der Rechtsweg also noch nicht beschritten ist (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Der Rechtssuchende muß entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität vor Anrufung des Staatsgerichtshofs die Möglichkeiten des fachgerichtlichen Verfahrens auch dann erschöpfend nutzen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit wäre offensichtlich (StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. 1984, 1585 [1588]; BVerfGE 70, 180 [185 f.]).
  • StGH Hessen, 12.03.1986 - P.St. 1020

    Staatsgerichtshof; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Prüfungsmaßstab im Rahmen einer Grundrechtsklage sind allein die Grundrechte der Hessischen Verfassung (StGH, Beschluß vom 12.03.1986 - P.St. 1020 -).
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Der Rechtssuchende muß entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität vor Anrufung des Staatsgerichtshofs die Möglichkeiten des fachgerichtlichen Verfahrens auch dann erschöpfend nutzen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit wäre offensichtlich (StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. 1984, 1585 [1588]; BVerfGE 70, 180 [185 f.]).
  • StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Zugleich wird damit der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen gewähren (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084).
  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Das Beschwerderecht des betroffenen Richters gegen eine Entscheidung, die seinen Rechtsstatus derart nachhaltig beschränkt wie die Anordnung seiner vorläufigen Dienstenthebung, gehört insofern zu den Elementen "eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens" (BVerfGE 46, 17 [26]).
  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
    Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
    Gegen den Widerspruchsbescheid des Präsidiums des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1989 hat sie Grundrechtsklage erhoben (Az.: P.St. 1096).
  • StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096

    Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz;

    Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az.: P.St. 1095) Grundrechtsklage erhoben.
  • StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132

    Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs

    Diese wurde mit Beschluß vom 7. Mai 1990 (P.St. 1095) als unzulässig zurückgewiesen, weil die Antragstellerin vor Inanspruchnahme des Staatsgerichtshofs den von ihr beschrittenen Rechtsweg zu den Richterdienstgerichten nicht erschöpft habe.
  • StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108

    Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und

    In Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten, aber nicht erschöpft wurde, ist für eine solche Verweisung kein Raum (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 07.05.1990 - P.St. 1095 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht