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   StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318   

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StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07.12.1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
StGH Hessen, Entscheidung vom 07. Dezember 1999 - P.St. 1318 (https://dejure.org/1999,3729)
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Hessisches Asylrecht

Art. 31, 142 GG

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren auf Anerkennung als Asylberechtigte wegen drohender politischer Verfolgung im Heimatland; Antrag auf Anerkennung als ausländische Flüchtlinge; Abschiebungshindernisse nach dem Ausländergesetz (AuslG) bei Bedrohung des Lebens oder der Freiheit des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 911
  • NVwZ 2000, 911
  • DVBl 2000, 1055
  • DÖV 2001, 88
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Diese Verfassungsbestimmung ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (vg. StGH, Beschluss vom 2.11.1998 - P.St. 1328 -).

  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, zuletzt Beschluss vom 10. November 1999 - P.St. 1414 -).

    Eine unterschiedliche Rechtsanwendung überschreitet die Schwelle zum verfassungsrechtlich relevanten Verstoß gegen den Gleichheitssatz erst dann, wenn die Rechtsanwendung nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die getroffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Beschluss vom 10.11.1999 - P.St. 1414 -).

  • VerfGH Saarland, 24.09.1998 - Lv 4/98
    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Demgemäß beschränkt sich die fachgerichtliche Kontrolle der bundesbehördlichen Anwendung von Bundesrecht - auch wenn die Überprüfung durch Gerichte eines Bundeslandes erfolgt - auf das von der Behörde angewendete Bundesrecht (vgl. Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 24.9.1998 - Lv 4/98 -).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich danach klar ergeben, weshalb das Gericht zu seinem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [193 f.]).
  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Ob Art. 2 Abs. 3 HV die genannten Anforderungen in gleicher Weise stellt wie Art. 19 Abs. 4 GG, was Voraussetzungen einer korrespondierenden Prüfungsberechtigung und -verpflichtung des Staatsgerichtshofs ist (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. zuletzt Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus StGH Hessen, 07.12.1999 - P.St. 1318
    Aus den Entscheidungsgründen muss sich danach klar ergeben, weshalb das Gericht zu seinem Urteil nach § 78 Abs. 1 AsylVfG kommt, warum also die Klage nicht nur als schlicht unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgewiesen worden ist (vgl. etwa BVerfGE 65, 76 [95 f.]; 71, 276 [193 f.]).
  • StGH Hessen, 13.09.2000 - P.St. 1553

    Rechtsweggarantie; Rechtliches Gehör; Klagegegenstand; Prüfungsgegenstand;

    Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Demgemäß beschränkt sich die fachgerichtliche Kontrolle der bundesbehördlichen Anwendung von Bundesrecht - auch wenn die Überprüfung durch Gerichte eines Bundeslandes erfolgt - auf das von der Behörde angewendete Bundesrecht (vgl. StGH, Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911).

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch das gerichtliche Verfahren, d. h. durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts, kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1412

    Willkürverbot; Rechtsweggarantie

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

  • StGH Hessen, 09.08.2017 - P.St. 2609

    Verfassungsverstoß der Ablehnung der Zulassung einer Berufung durch

    - Ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -, juris, Rn. 21; Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 - juris, Rn. 24; Beschluss vom 04.04.2000 - P.St. 1411 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 18.10.2000 - P.St. 1571 -, juris, Rn. 15 und Beschluss vom 12.03.2002 - P.St. 1438 - juris, Rn. 34 -.
  • StGH Hessen, 04.04.2000 - P.St. 1411

    Rechtsweggarantie

    Art. 2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

    Eine Verletzung des Art. 2 Abs. 3 HV durch die Anwendung und Auslegung des einfachgesetzlichen Prozessrechts kann nur angenommen werden, wenn das Fachgericht die dargelegte Bedeutung dieses Grundrechts eindeutig verkannt hat (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -).

  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1497

    Unzulässige Grundrechtsklage eines Strafgefangenen gegen außer Vollzug gesetzten

    2 Abs. 3 HV ist verletzt, wenn der Zugang zu den Gerichten ausgeschlossen oder in unzumutbarer Weise erschwert wird (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 04.04.2000 - P.St.1411-, StAnz. 2000, S. 2503, und vom 07.12.1999-P.St 1318-, StAnz. 2000, S. 1285).

    Darüber hinaus garantiert Art. 2 Abs. 3 HV einen effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der Exekutive durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschlüsse vom 02.11.1998-P.St 1328-, vom 07.12.1999-P.St.1318-, a.a.0., und vom 04.04.2000-P.St 1411-, a.a.O.).

  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1447

    Unzulässige Grundrechtsklage wegen fehlendem Vorbringen neuer, veränderter

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
  • StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380

    Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung

    Art. 2 Abs. 3 HV garantiert zudem effektiven Rechtsschutz, d. h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999-P.St. 1318-, NVwZ 2000, 911 ).
  • VerfG Brandenburg, 17.05.2013 - VfGBbg 18/13

    Asylverfahren; Bundesbehörde; Fachgerichtliche Bestätigung;

    Bildet das Landesverfassungsrecht (einschließlich der Grundrechte der Landesverfassung) aber keinen Maßstab für die gerichtliche Überprüfung asylrechtlicher Entscheidungen des Bundesamtes, dann können Grundrechte der Landesverfassung nicht dadurch verletzt werden, dass das Verwaltungsgericht einen Bescheid des Bundesamtes materiell-rechtlich bestätigt (ebenso Staatsgerichtshof Hessen, Beschlüsse vom 7. Dezember 1999 - P.St. 1318 -, ZAR 2000, 227 und vom 13. September 2000 - P.St. 1553 -, juris; vgl. ferner Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 17. September 1998 - Vf. 21-IV-98 -, NVwZ 1999, 33).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1949

    Mangels Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage gegen Äußerungen eines

    Die Hessische Verfassung garantiert in Art. 2 Abs. 3 das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz dergestalt, dass Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht wirksam zu kontrollieren sind (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, StAnz. 2000, S. 1285 [1287] = NVwZ 2000, 911 [912], jeweils m.w.N.).
  • StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1571

    Rechtsweggarantie

    Zudem garantiert Art. 2 Abs. 3 HV effektiven Rechtsschutz, d.h. eine wirksame Kontrolle der Maßnahmen der öffentlichen Gewalt durch die Gerichte in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Beschluss vom 07.12.1999 - P.St. 1318 -, NVwZ 2000, 911 [912]).
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