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StGH Hessen, 08.05.2008 - P.St. 2047 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 28 StGHG, § 14 SOG HE, § 31 BVerfGG
Wird eine Norm des hessischen Landesrechts durch das Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt, so ist es angebracht, bei Einstellung des Grundrechtsklageverfahrens, in dessen Rahmen die für nichtig erklärte Norm vor dem Staatsgerichtshof angegriffen worden ist, dem ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Einstellung; Erledigung; Kostenentscheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 669 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
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Auszug aus StGH Hessen, 08.05.2008 - P.St. 2047
Das Bundesverfassungsgericht hat § 14 Abs. 5 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung wegen Verstoßes gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes für nichtig erklärt (Urteil vom 11. März 2008 - Aktenzeichen: 1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07).