Rechtsprechung
   StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,26281
StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850 (https://dejure.org/2003,26281)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08.10.2003 - P.St. 1850 (https://dejure.org/2003,26281)
StGH Hessen, Entscheidung vom 08. Oktober 2003 - P.St. 1850 (https://dejure.org/2003,26281)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,26281) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Unzulässige Grundrechtsklage: Fachgerichtliche Forderung eines erneuten Einspruchs bei Nachprüfung der Neufeststellung des Wahlergebnisses verstößt nicht gegen Willkürverbot - Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage: Fachgerichtliche Forderung eines erneuten Einspruchs bei Nachprüfung der Neufeststellung des Wahlergebnisses verstößt nicht gegen Willkürverbot - Gültigkeit der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850
    Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 10.10.2001 P.St. 1415 -, NJW-RR 2002, S. 501).
  • StGH Hessen, 11.09.2001 - P.St. 1375

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung

    Auszug aus StGH Hessen, 08.10.2003 - P.St. 1850
    Nach dieser Vorschrift muss der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildern, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit ergibt, dass die angegriffene Entscheidung die Grundrechte der Hessischen Verfassung verletzt, auf die sich der Antragsteller beruft (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. Beschluss vom 11.09.2001 - P.St. 1375 -, ESVGH 52, 6).
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Davon kann nicht ausgegangen werden, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandersetzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. StGH, Beschluss vom 18.08.1999 - P.St. 1391 - Beschluss vom 08.10.2003 - P.St. 1850 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht