Rechtsprechung
StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 103 Abs 1 GG
Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Grundrechtsklageverfahrens - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtliche Wertung des StGH - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(StGH Wiesbaden: Unzulässiger Antrag auf Wiederaufnahme eines Grundrechtsklageverfahrens - keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch rechtliche Wertung des StGH)
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1842
Unzulässige Gegenvorstellung gegen Entscheidung im Grundrechtsklageverfahren: …
Auszug aus StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989
Der Antrag auf Wiederaufnahme des Grundrechtsklageverfahrens P.St. 1842 wird zurückgewiesen.Die Antragsteller begehren die Wiederaufnahme des mit Urteil des Staatsgerichtshofs vom 13. Dezember 2004 - P.St. 1842 - abgeschlossenen Grundrechtsklageverfahrens.
unter Aufhebung und Unwirksamkeitserklärung des Urteils des Staatsgerichtshofs für das Land Hessen vom 13. Dezember 2004 - P.St. 1842 -,.
- BVerfG, 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95
Objektiv willkürliche Auslegung des § 579 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
Auszug aus StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989
Allerdings lassen Teile von Rechtsprechung und Schrifttum eine Nichtigkeitsklage in analoger Anwendung dieser Vorschrift in bestimmten Fällen bei einer Verletzung des Gehörsrechts zu (vgl. etwa BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 29.10.1997 - 2 BvR 1390/95 -, NJW 1998, 745;… Hartmann, in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 63. Auflage 2005, § 579 Rdnr. 13 m.w.N. auch zur Gegenansicht). - StGH Hessen, 14.02.1996 - P.St. 1220
Wiederaufnahme des Verfahrens
Auszug aus StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989
Die Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen die Wiederaufnahme eines Grundrechtsklageverfahrens vor dem Staatsgerichtshof möglich ist, bedarf hier aber keiner Entscheidung, weil Wiederaufnahmegründe nicht hinreichend plausibel dargetan wurden (vgl. auch StGH, Beschluss vom 14. Februar 1996 - P.St. 1220 -). - BVerfG, 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02
Unangemessenheit einer Beseitigungsanordnung bezüglich geduldetem Wochenendhaus …
Auszug aus StGH Hessen, 09.03.2005 - P.St. 1989
c) Soweit die Antragsteller auf das Gesetz zur Ergänzung des Hessischen Naturschutzgesetzes vom 4. April 1990 (GVBl. I S. 86) und auf neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 02.09.2004 - 1 BvR 1860/02 -, NVwZ 2005, 203) hinweisen, ist damit ein Wiederaufnahmegrund unter keinem rechtlichen Aspekt dargelegt.