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StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
(Wahl der Mitglieder des StGH Wiesbaden durch Wahlmänner mit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
(Wahl der Mitglieder des StGH Wiesbaden durch Wahlmänner mit Verf HE Art 130 Abs 2 vereinbar - zum Richterausschluß wegen Vorbefaßtheit - Wiederaufnahme im Verfassungsprozeß - MRK Art 13)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- StGH Hessen, 09.12.1987 - P.St. 1069
Nichtigkeitsklage; Wiederaufnahme
Auszug aus StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081
Die Antragstellerin wendet sich mit ihrer Eingabe vom 28. November 1988 gegen die Entscheidungen des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 -.Einen Antrag auf Wiederaufnahme dieses Verfahrens lehnte der Staatsgerichtshof durch Beschluß vom 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 - ab.
Darüber hinaus seien die Mitglieder des Staatsgerichtshofs, die bereits in den Verfahren P.St. 1041 und P.St. 1069 über den Verfahrensgegenstand entschieden hätten, nach § 15 StGHG von der Ausübung der Ämter als Mitglieder des Staatsgerichtshofs in dem anhängigen Verfahren ausgeschlossen.
die Beschlüsse des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und vom 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 - sowie die Bescheide der ... ... vom 22. November 1984 und vom 30. Mai 1985 aufzuheben und die ... zur Vollziehung der Vollstreckungsverpflichtung aus dem rechtskräftigen Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. Mai 1984 - III OE 67/82 - zu verpflichten, der ... die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen und die Strafverfolgung wegen Verfassungsbruchs gemäß Art. 147 Abs. 2, §§ 38 f. StGHG gegen Mitglieder des Staatsgerichtshofs zu erzwingen.
Soweit die Antragstellerin die Aufhebung der Beschlüsse des Staatsgerichtshofs vom 11. Juni 1986 - P.St. 1041 - und vom 9. Dezember 1987 - P.St. 1069 - beantragt, ist der Antrag unzulässig.
- StGH Hessen, 20.06.1989 - P.St. 1083
Bundesrecht
Auszug aus StGH Hessen, 10.01.1990 - P.St. 1081
Denn Bundesrecht bricht gemäß Art. 31 GG Landesrecht (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. zuletzt Beschluß vom 20.06.1989 -P.St. 1083 -).
- StGH Hessen, 13.08.2014 - P.St. 2466
1. Ein Verfahren über die Mitgliedschaft im Staatsgerichtshof (§ 11 Abs. 3 des …
In einem Beschluss vom 10. Januar 1990 - P.St. 1081 - habe er, nachdem die Wahl der richterlichen Mitglieder durch einen Wahlausschuss als verfassungswidrig gerügt worden sei, über deren Gültigkeit und damit seine ordnungsgemäße Besetzung durch den gesamten Spruchkörper entschieden, ohne auch nur zu thematisieren, ob es sich vielleicht um ein Verfahren nach § 11 Abs. 3 StGHG handeln könnte.Dem stehen weder der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Juni 2012 - 2 BvC 2/10 - (BVerfGE 131, 230) noch der Beschluss des Staatsgerichtshofs vom 10. Januar 1990 - P.St. 1081 - (StAnz. 1990, 277) oder sonstige allgemeine Erwägungen entgegen.
- StGH, Beschluss vom 10.01.1990 - P.St. 1081 -, …
- So StGH, Beschluss vom 10.01.1990, - P.St. 1081 -, …
- StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122
Zur Substantiierung einer Verletzung von Verf HE Art 2 Abs 3 durch verzögerte …
Für Streitigkeiten über die Erledigung von Petitionen an Behörden oder das Parlament ist nach § 40 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung - VwGO - der Verwaltungsrechtsweg gegeben (vgl. StGH, Beschluß vom 10.1.1990, P.St. 1084, StAnz. 1990, S. 277).