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   StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346   

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https://dejure.org/1998,15399
StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346 (https://dejure.org/1998,15399)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11.11.1998 - P.St. 1346 (https://dejure.org/1998,15399)
StGH Hessen, Entscheidung vom 11. November 1998 - P.St. 1346 (https://dejure.org/1998,15399)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 31 GG
    (StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage mangels Grundrechtsverletzung bei Anwendung strafprozessualer Zuständigkeitsregelungen durch ein Fachgericht - keine Überprüfung einer auf Bundesrecht beruhenden Entscheidung - hier: GVG §§ 74 Abs 3, 76 Abs 1, StPO §§ 313 Abs 2, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Unzulässige Grundrechtsklage mangels Grundrechtsverletzung bei Anwendung strafprozessualer Zuständigkeitsregelungen durch ein Fachgericht - keine Überprüfung einer auf Bundesrecht beruhenden Entscheidung - hier: GVG §§ 74 Abs 3, 76 Abs 1, StPO §§ 313 Abs 2, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1328

    Effektiver Rechtsschutz; Prüfungsgegenstand; Rechtliches Gehör;

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346
    Die Zulässigkeit der Grundrechtsklage erfordert gemäß § 43 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof - StGHG -, daß der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - eine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung von der Hessischen Verfassung gewährter Grundrechte ergibt (vgl. StGH, Beschluß vom 02.11.1998 - P.St. 1328 -).
  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346
    Die Anwendung gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen durch die Rechtsprechung verletzt Art. 20 Abs. 1 HV erst, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts willkürlich ist oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkannt hat (vgl. StGH, Beschluß vom 08.10.1997 - P.St. 1269 -, StANz. 1997, S. 3334; BVerfG, Beschluß vom 03.11.1992 - 1 BvR 127/92 -, BVerfGE 87, 282 ).
  • StGH Hessen, 02.11.1998 - P.St. 1345

    Einstweilige Anordnung; Ersatzfreiheitsstrafe; Geldstrafe; Vollstreckung

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346
    Abgesehen davon, daß - wie bereits im Beschluß vom 2. November 1998 in der Sache P.St. 1345 e.A. im einzelnen dargelegt - der vom Antragsteller angenommene Automatismus, nach dem gegenüber Bedürftigen verhängte Geldstrafen sich stets zu Freiheitsstrafen umwandeln, nicht besteht, beruht die angegriffene Entscheidung auf Bundesrecht, das nicht am Maßstab der Hessischen Verfassung gemessen werden kann, weil gemäß Art. 31 GG Bundesrecht dem Landesrecht vorgeht.
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92

    Vorlagepflicht

    Auszug aus StGH Hessen, 11.11.1998 - P.St. 1346
    Die Anwendung gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen durch die Rechtsprechung verletzt Art. 20 Abs. 1 HV erst, wenn die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts willkürlich ist oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkannt hat (vgl. StGH, Beschluß vom 08.10.1997 - P.St. 1269 -, StANz. 1997, S. 3334; BVerfG, Beschluß vom 03.11.1992 - 1 BvR 127/92 -, BVerfGE 87, 282 ).
  • StGH Hessen, 10.05.2017 - P.St. 2545

    Grundrechtsklage einer Gewerkschaft über die Reichweite des Streikrechts nach der

    1989, 1661 [1663]; Beschluss vom 13.01.1993 P.St. 1143 NVwZ 1994, 64; Beschluss vom 11.9.1998 P.St. 1346 , StAnz 1998, 4074.
  • VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 282/03

    Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf Waffengleichheit vor

    Soweit andere Landesverfassungsgerichte sich für die Überprüfung der Anwendung materiellen Bundesrechts an den grundrechtlichen Normen der Landesverfassungen - entscheidungserheblich - für unzuständig bzw. für nur eingeschränkt zuständig gehalten haben, bildeten insoweit - anders als vorliegend - materielle Grundrechte der Landesverfassungen den Prüfungsmaßstab (s. zum Stand der landesverfassungsgerichtlichen Rechtsprechung etwa: BayVerfGH BayVBl 2002, 696 [zitiert nach juris] und 2003, 205 [zitiert nach juris]; VerfGH Berlin LVerfGE 9, 59; 12, 15; NZM 2003, 593; HessStGH LVerfGE 9, 195; NZM 1999, 1088 [zitiert nach juris]; Beschlüsse vom 11. November 1998 - P.St. 1346 - und vom 3. Mai 1999 - P.St. 1384 - Rh-PfVerfGH Beschluß vom 15. November 2000 - VGH B 10/00 - SächsVerfGH LVerfGE 8, 320; 9, 250; SächsVBl 2003, 165; NJW 1999, 51; ThürVerfGH Beschlüsse vom 3. Mai 2001 - VerfGH 6/98 - und vom 15. März 2001 - VerfGH 19/00 - vgl. auch Übersicht bei Clausen, Landesverfassungsbeschwerde und Bundesstaatsgewalt, S. 28 ff.).
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