Rechtsprechung
StGH Hessen, 12.12.2005 - P.St. 1899 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Art 141 Verf HE; Art 131 Verf HE; Art 132 Verf HE; § 15 Nr 3 StGHG; § 39 ff StGHG; § 13 Abs 2 Nr 2 S 1 HO HE; § 18 HO HE; Art 109 Abs 2 GG; Art 115 Abs 1 GG
- Jurion(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit über die Vereinbarkeit eines Nachtragshaushalts des Landes Hessen mit der Landesverfassung; Notwendigkeit des Bestehens eines förmlichen Gesetzes; Trennung des Haushaltsplans in einen ordentlichen Teil mit regelmäßig wiederkehrenden Staatsausgaben und einen außerordentlichen Teil für die übrigen Ausgaben; Zweck dieser Trennung; Zulässigkeit der Geldbeschaffung im Wege eines Kredits nur bei außerordentlichem Bedarf; Bedingungen für die Annahme eines außerordentlichen Bedarfs; Auslegung des Art. 141 der hessischen Landesverfassung (LVerf, HE); Zweck der verfassungsrechtlichen Begrenzungen der Kreditaufnahme; Kriterien für eine rechtmäßige Beschaffung von Geldmitteln im Wege eines Kredits; Ausgaben für Investitionen als Kreditvoraussetzung; Erfordernis der Einhaltung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts trotz der Kreditaufnahme; Darlegungsanforderungen an die Begründung der Notwendigkeit einer Kreditaufnahme; Pflichten des Parlaments bei dem Erlass eines Nachtragshaushalts
- Jurion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2006, 657
- NVwZ-RR 2006, S.657
- DVBl 2006, 267 (Ls.)
- DÖV 2006, 229
Wird zitiert von ... (2)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - VerfGH 9/06
Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2005 wegen Überschreitung der Kreditgrenze …
Die in eine ähnliche Richtung zielende Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (NVwZ-RR 2006, 657) beruhe auf einer Verfassungsrechtslage, die sich spezifisch von derjenigen in Nordrhein-Westfalen unterscheide.Andererseits bot es möglicherweise Raum für eine Kreditaufnahme aus Anlass einer außerordentlich schlechten Finanzlage (so für die entsprechend formulierten Regelungen in den dortigen Landesverfassungen: StGH Hessen, NVwZ-RR 2006, 657, 663; VerfGH Saarland, AS RP-SL 11, 164, 171).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2007 - VerfGH 9/06
Vereinbarkeit der Regelungen des Zweiten Nachtragshaushaltsgesetzes 2005 mit …
Die in eine ähnliche Richtung zielende Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen (NVwZ-RR 2006, 657) beruhe auf einer Verfassungsrechtslage, die sich spezifisch von derjenigen in Nordrhein-Westfalen unterscheide.Andererseits bot es möglicherweise Raum für eine Kreditaufnahme aus Anlass einer außerordentlich schlechten Finanzlage (so für die entsprechend formulierten Regelungen in den dortigen Landesverfassungen: StGH Hessen, NVwZ-RR 2006, 657, 663; VerfGH Saarland, AS RP-SL 11, 164, 171).