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   StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598   

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StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598 (https://dejure.org/2003,16516)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15.01.2003 - P.St. 1598 (https://dejure.org/2003,16516)
StGH Hessen, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - P.St. 1598 (https://dejure.org/2003,16516)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 103 Abs 1 GG
    Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fachgerichtlicher Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen bei Würdigung der Aufrechnungslage in mietrechtlicher Streitigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Aufrechnung mit einem Aufwendungsersatzanspruch

  • Wolters Kluwer

    (StGH Wiesbaden: Begründete Grundrechtsklage - Verletzung des rechtlichen Gehörs wegen fachgerichtlicher Nichtberücksichtigung von Parteivorbringen bei Würdigung der Aufrechnungslage in mietrechtlicher Streitigkeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
    Ist einfachgesetzlich die Begründung einer gerichtlichen Entscheidung vorgesehen - wie für das hier angegriffene Berufungsurteil durch §§ 523, 313 Abs. 3, 543 Abs. 1 ZPO in der bis zum 31.Dezember 2001 gehenden Fassung (ZPO a.F.) -,so fordert die gehörsrechtliche Berücksichtigungspflicht verfassungsrechtlich nur, dass sich das Gericht mit dem wesentlichen Vorbringen einer Partei in den Entscheidungsgründen auseinandersetzt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356-,StAnz.1999, S. 3410 ).

    Ein Verstoß gegen das rechtliche Gehör kommt deshalb nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.).

    Für den Sonderfall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.).

    Da die Grundrechtsklage aus diesem Grund Erfolg hat, bedarf es hinsichtlich der weiteren von den Antragstellern erhobenen Rügen der Verletzung ihres Gehörsrechts und des Willkürverbots keiner Entscheidung des Staatsgerichtshofs mehr (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St.1356 -,a.a.0.).

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
    In dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, ist aber verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein Hinweis des Gerichts geboten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, WuM 2000, S. 233; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1302

    Rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
    In dem Ausnahmefall, in dem das Gericht bei seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abzustellen beabsichtigt, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen nach dem Prozessverlauf nicht zu rechnen braucht, ist aber verfassungsrechtlich durch die Garantie rechtlichen Gehörs ein Hinweis des Gerichts geboten (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. etwa Urteil vom 05.04.2000 -P.St.1302-, WuM 2000, S. 233; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa BVerfGE 86, 133 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
    Es ist dem angegriffenen Urteil nicht zu entnehmen, dass das Landgericht die Antragsteller mit ihren insbesondere im Schriftsatz vom 29. August 2000 präzisierten Einwänden gegen das Vorliegen eines Interesses der ehemaligen Vermieter an den Fußbodenarbeiten bzw. eines Handelns mit deren (mutmaßlichem) Willen als präkludiert angesehen hat, noch liegt eine Präklusion nach § 527 in Verbindung mit § 296 Abs. 1 ZPO a.F. so offensichtlich auf der Hand, dass ein Eingehen darauf im Urteil entbehrlich gewesen wäre (vgl. zur Begründungspflicht bei Anwendung der Präklusionsvorschriften BVerfG, NJW 1990, S. 566 m.w.N.).
  • StGH Hessen, 15.08.2002 - P.St. 1619

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - keine Verletzung des

    Auszug aus StGH Hessen, 15.01.2003 - P.St. 1598
    Das durch Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip in gleicher Weise wie durch Art. 103 Abs. 1 GG garantierte Grundrecht auf Gewährung rechtlichen Gehörs gewährleistet den Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens, dass sie sich zum Prozessstoff in tatsächlicher wie rechtlicher Hinsicht äußern können, und verpflichtet das Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen zu Grunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten äußern konnten, und die erfolgten Äußerungen bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs - StGH -, zuletzt Beschluss vom 15.08.2002 -P.St.1619-, StAnz. 2002, S. 3735).
  • StGH Hessen, 08.06.2011 - P.St. 2318

    1. Dass eine Antragstellerin sich allein gegen eine Kostenentscheidung wendet,

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 15.01.2003 - P.St. 1598 - Beschluss vom 11.12.2006 - P.St. 2069 - zu Art. 103 Abs. 1 GG BVerfGE 10, 177 [182 f.]; 19, 32 [36]; Beschluss vom 14.10.2010 - 2 BvR 409/09 -.
  • StGH Hessen, 12.06.2013 - P.St. 2399

    Verletzung rechtlichen Gehörs und Verstoß gegen Willkürverbot (hier jeweils

    - Vgl. StGH, Beschluss vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, juris, Rn. 22; Beschluss vom 11.12.2006 - P.St. 2069 -, juris, Rn. 41; Beschluss vom 08.06.2011 - P.St. 2318 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1887

    Mangels zureichender Substantiierung unzulässige Grundrechtsklage - kein Verstoß

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O., und Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, …
  • StGH Hessen, 12.01.2005 - P.St. 1927

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

    In dem Sonderfall, dass der Rechtsstandspunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zugrunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen überhaupt nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O.; Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, …
  • StGH Hessen, 13.04.2005 - P.St. 1888

    Unzulässige, da unsubstantiierte Grundrechtsklage - kein Verstoß gegen

    Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewährung rechtlichen Gehörs kommt nur dann in Betracht, wenn sich aus besonderen Umständen des Einzelfalls konkret eine Verletzung der genannten Verpflichtung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.O., und Urteil vom 15.01.2003 - P.St. 1598 -, …
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