Rechtsprechung
StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1494 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Hessen, 15.06.2000 - P.St. 1528
Rechtliches Gehör; Darlegungspflicht
Bereits mit einer Grundrechtsklage vom 27. Januar 2000 (P.St. 1494) hat sich der Antragsteller gegen die vorherige Anordnung des Oberlandesgerichts über die Fortdauer der Haft vom 10. Januar 2000 gewandt.Mit Beschluss vom heutigen Tage hat der Staatsgerichtshof die unter dem Aktenzeichen P.St. 1494 geführte Grundrechtsklage zurückgewiesen.
Ebenso wie schon im Grundrechtsklageverfahren P.St. 1494 ist auch im vorliegenden Verfahren das Vorbringen des Antragstellers nicht geeignet, einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 5 HV) zu belegen.
Zum Problem, ob diese Verfassungsbestimmung Prüfungsmaßstab in Grundrechtsklageverfahren der vorliegenden Art sein kann, wird auf die Ausführungen des Staatsgerichtshofs im Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren P.St. 1494 verwiesen.
Hinsichtlich der Anforderungen, die dieses Grundrecht stellt, und seiner Verankerung in der Hessischen Verfassung wird auf den Beschluss vom heutigen Tage im Verfahren P.St. 1494 Bezug genommen.
- StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1579
Bundesrecht; Freiheitsrecht; Grundrechtsklage; Untersuchungshaft; …
Nach dieser Vorschrift erfordert die Zulässigkeit einer gegen eine gerichtliche Entscheidung wie auch gegen die Unterlassung einer gebotenen Entscheidung gerichteten Grundrechtsklage, dass der Antragsteller substantiiert einen Sachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung durch die angegriffene Entscheidung oder deren Unterlassung ergibt (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 15.06.2000 - P.St. 1494 -).Dass insoweit im Lichte des verfassungsrechtlichen Beschleunigungsgebots (vgl. hierzu StGH, Beschluss vom 15.07.2000 - P.St. 1494 -) die Grenze des Hinnehmbaren überschritten wäre, ist nicht erkennbar, zumal nicht außer Acht gelassen werden kann, dass diese Anordnung mit gewissen unabdingbaren Verwaltungsabläufen einher geht und daher zwangsläufig erst einige Tage nach dem 28. September 2000 bei der Staatsanwaltschaft eingegangen sein kann.
- StGH Hessen, 12.03.2002 - P.St. 1438
Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Eigentumsgarantie, des …
Eine verfassungsspezifische Verletzung hessischer Grundrechte durch die fachgerichtliche Anwendung oder Auslegung einer Norm liegt nur vor, wenn diese Anwendung oder Auslegung auf einer grundsätzlich falschen Anschauung von der Bedeutung des betrogenen hessischen Grundrechts beruht bzw. die Grundrechtsrelevanz schlechthin verkennt oder objektiv unhaltbar ist (z. B. StGH, Beschluss vom 15.06.2000- P.St.1494-). - StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1490
Prozesskostenhilfe; Individualgrundrecht; EMRK
Es fehlt an jeglichen plausiblen Ausführungen dazu, dass der Antragsteller sich als Beteiligter des Ausgangsverfahrens vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu entscheidungserheblichen Fragen vor Erlass des Beschlusses vom 19. Januar 2000 nicht habe äußern können oder dass dieses Gericht seinen Vortrag nicht zur Kenntnis genommen und in seine Erwägungen einbezogen habe (vgl. ständige Rechtsprechung des StGH, z.B. Beschluss vom 15.06.2000 - P.St. 1494 -). - StGH Hessen, 18.10.2000 - P.St. 1538
Verfahrensaussetzung; Aussetzung; Verfahren; Bundesrecht; …
Aus der durch Art. 3 HV geschützten Menschenwürde sowie dem der Hessischen Verfassung innewohnenden Rechtsstaatsprinzip folgt, dass die Hessische Verfassung auch ohne ausdrückliche Regelung in gleicher Weise wie Art. 103 Abs. 1 GG - GG - das Grundrecht auf rechtliches Gehör garantiert (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs, vgl. etwa Beschluss vom 15.06.2000 - P.St. 1494 -).