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   StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455   

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StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455 (https://dejure.org/2002,15546)
StGH Hessen, Entscheidung vom 19.06.2002 - P.St. 1455 (https://dejure.org/2002,15546)
StGH Hessen, Entscheidung vom 19. Juni 2002 - P.St. 1455 (https://dejure.org/2002,15546)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 103 Abs 1 GG
    (StGH Wiesbaden: Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie des gesetzlichen Richters und des rechtlichen Gehörs durch landgerichtliche Verurteilung zur Zahlung rückständiger Nebenkosten - rückwirkende Mieterhöhung durch Nachreichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (StGH Wiesbaden: Erfolglose Grundrechtsklage - keine Verletzung des Willkürverbots, der Garantie des gesetzlichen Richters und des rechtlichen Gehörs durch landgerichtliche Verurteilung zur Zahlung rückständiger Nebenkosten - rückwirkende Mieterhöhung durch Nachreichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • StGH Hessen, 20.10.1999 - P.St. 1356

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Solche Umstände können vorliegen, wenn ein Fachgericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des tatsächlichen oder rechtlichen Vorbringens einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für die Entscheidung des Rechtsstreits von zentraler Bedeutung ist, es sei denn, das Vorbringen war nach dem Rechtsstandpunkt des Fachgerichts unerheblich oder der Tatsachenvortrag der Partei offensichtlich unsubstantiiert (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, NZM 1999, S. 1088 ).

    Für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zu Grunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW-RR 1993, S. 383; NJW-RR 1995, S. 1033).

  • BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83

    Begründungspflicht bei Mieterhöhung

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Soweit ersichtlich habe sich auch bisher weder die Rechtsprechung noch das Schrifttum mit dieser Frage beschäftigt, insbesondere auch nicht der von der Antragstellerin mehrfach herangezogene Rechtsentscheid des Bundesgerichtshofs vom 11. Januar 1984 (BGHZ 89, 284).

    Dabei gilt es nach Auffassung des Bundesgerichtshofs, bei Anwendung des § 10 Abs. 1 WoBindG dem Normzweck unter Abwägung sowohl der Interessen des Mieters als auch der berechtigten Interessen des Vermieters gerecht zu werden (Rechtsentscheid vom 11.01.1984 - VIII ARZ 10/83-, NJW 1984,S. 1032).Das hat das Landgericht berücksichtigt, wie sich aus den Ausführungen auf Seite 5 des angegriffenen Urteils ergibt.

  • StGH Hessen, 08.10.1997 - P.St. 1269

    Darlegungspflicht; Gesetzlicher Richter; Körperliche Unversehrtheit; Rechtliches

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Zu den Vorlagepflichten gehört auch die hier von der Antragstellerin als verletzt gerügte Pflicht nach § 541 ZPO a.F., einen Rechtsentscheid in Fragen des Mietrechts herbeizuführen, wenn von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts abgewichen wird oder eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist, die durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St.1269 -, StAnz.1 997, S. 3334; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. ZMR 1998, S. 687).

    Art. 20 Abs. 1 HV ist erst verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des maßgeblichen einfachen Rechts willkürlich ist oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkennt (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1269  -,a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt ZMR 1998, S. 687).

  • BVerfG, 04.08.1998 - 1 BvR 1711/94

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch offenkundig unhaltbare

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Zu den Vorlagepflichten gehört auch die hier von der Antragstellerin als verletzt gerügte Pflicht nach § 541 ZPO a.F., einen Rechtsentscheid in Fragen des Mietrechts herbeizuführen, wenn von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eines Oberlandesgerichts abgewichen wird oder eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden ist, die durch Rechtsentscheid noch nicht entschieden ist (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St.1269 -, StAnz.1 997, S. 3334; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. ZMR 1998, S. 687).

    Art. 20 Abs. 1 HV ist erst verletzt, wenn die Auslegung und Anwendung des maßgeblichen einfachen Rechts willkürlich ist oder das Gericht Bedeutung und Tragweite des Rechts auf den gesetzlichen Richter grundlegend verkennt (vgl. StGH, Beschluss vom 08.10.1997 - P.St. 1269  -,a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt ZMR 1998, S. 687).

  • LG Hamburg, 10.03.1994 - 307 S 372/93
    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Eine Vorlagepflicht nach § 541 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ZPO a.F. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage besteht, wenn zu erwarten ist, dass diese auch zukünftig wiederholt auftreten wird und wenn es zu ihr unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt oder solche in Zukunft zu erwarten sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.1994 - 30 REMiet 3/93 -, WuM 1994, S. 187; Beschluss vom 22.08.1994 - 30 REMiet 2/94 -, WuM 1994, S. 520; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.02.1995 - 5 UH 1/94 -, WuM 1995, 430; LG Hamburg, Urteil vom 10.03.1994 - 307 S 372/93 -, WuM 1994, S. 279).
  • StGH Hessen, 09.06.1999 - P.St. 1299

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Darlegungspflicht; Darlegung;

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Eine Grundrechtsklage kann nämlich nur Erfolg haben, wenn der gerügte Verfahrensfehler die Entscheidung beeinflusst haben kann (vgl. StGH, Urteil vom 09.06.1999 - P.St. 1299 -, …
  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 382/95

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zu Grunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW-RR 1993, S. 383; NJW-RR 1995, S. 1033).
  • BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Für den Fall, dass der Rechtsstandpunkt des Fachgerichts, auf Grund dessen das Vorbringen einer Partei unerheblich ist, vom eindeutigen Wortlaut oder von der höchstrichterlichen Auslegung einer Norm abweicht und der eindeutige Wortlaut oder die höchstrichterliche Auslegung einer Norm gerade das zentrale Vorbringen der Partei darstellt oder ihm zu Grunde liegt, verletzt das Gericht das Gehörsrecht, wenn es sich in den Entscheidungsgründen nicht mit der so aufgeworfenen Rechtsfrage auseinandersetzt (vgl. StGH, Urteil vom 20.10.1999 - P.St. 1356 -, a.a.0.; ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. NJW-RR 1993, S. 383; NJW-RR 1995, S. 1033).
  • OLG Hamm, 04.01.1994 - 30 REMiet 3/93
    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Eine Vorlagepflicht nach § 541 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ZPO a.F. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage besteht, wenn zu erwarten ist, dass diese auch zukünftig wiederholt auftreten wird und wenn es zu ihr unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt oder solche in Zukunft zu erwarten sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.1994 - 30 REMiet 3/93 -, WuM 1994, S. 187; Beschluss vom 22.08.1994 - 30 REMiet 2/94 -, WuM 1994, S. 520; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.02.1995 - 5 UH 1/94 -, WuM 1995, 430; LG Hamburg, Urteil vom 10.03.1994 - 307 S 372/93 -, WuM 1994, S. 279).
  • OLG Oldenburg, 22.02.1995 - 5 UH 1/94

    Mietvertragliche Vereinbarung; Umlage sonstiger Nebenkosten; Bezeichnung der

    Auszug aus StGH Hessen, 19.06.2002 - P.St. 1455
    Eine Vorlagepflicht nach § 541 Abs. 1 Satz 1 2. Halbsatz ZPO a.F. wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtsfrage besteht, wenn zu erwarten ist, dass diese auch zukünftig wiederholt auftreten wird und wenn es zu ihr unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt oder solche in Zukunft zu erwarten sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04.01.1994 - 30 REMiet 3/93 -, WuM 1994, S. 187; Beschluss vom 22.08.1994 - 30 REMiet 2/94 -, WuM 1994, S. 520; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.02.1995 - 5 UH 1/94 -, WuM 1995, 430; LG Hamburg, Urteil vom 10.03.1994 - 307 S 372/93 -, WuM 1994, S. 279).
  • StGH Hessen, 13.06.2001 - P.St. 1409

    Rechtliches Gehör; Gehörsrecht; Willkürverbot; Prüfungsmaßstab; Subsidiarität;

  • OLG Hamm, 22.08.1994 - 30 REMiet 2/94

    Begründungszwang der Sonderkündigung in der Zwangsversteigerung

  • StGH Hessen, 19.07.1999 - P.St. 1409
  • StGH Hessen, 05.04.2000 - P.St. 1316

    Willkürverbot; Gesetzlicher Richter; Rechtliches Gehör

  • KG, 03.03.1982 - 8 W REMiet 2291/81

    Vermietung einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Neubauwohnung; Wirksamkeit

  • StGH Hessen, 14.09.2000 - P.St. 1483

    Grundrechtsklagefrist; Willkürverbot; Rechtliches Gehör

  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1449

    Willkürverbot

  • BGH, 30.10.1963 - VIII ZR 68/62
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