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   StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187   

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https://dejure.org/2009,10122
StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187 (https://dejure.org/2009,10122)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21.01.2009 - P.St. 2187 (https://dejure.org/2009,10122)
StGH Hessen, Entscheidung vom 21. Januar 2009 - P.St. 2187 (https://dejure.org/2009,10122)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 80 DO HE, § 244 StPO
    Ein Gericht kann regelmäßig nur dann aus eigener Sachkunde die Frage der Schuldfähigkeit eines Angeklagten - hier: eines Beamten im Disziplinarverfahren - beurteilen, wenn keine Anhaltspunkte vorhanden sind, die Zweifel an der Schuldfähigkeit im Tatzeitraum begründen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Beweisantrag; Disziplinarverfahren; eigene Sachkunde; Gehörverletzung; rechtliches Gehör; Sachverständigengutachten; Schuldfähigkeit

  • staatsgerichtshof.hessen.de PDF

    Verletzung rechtlichen Gehörs

  • hessen.de PDF

    Verletzung rechtlichen Gehörs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Grundrechtsklage eines Beamten des Landes Hessen stattgegeben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 345 (Ls.)
  • DÖV 2009, 417
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 18.01.2008 - 2 BvR 313/07

    Disziplinarische Entfernung aus dem Dienst wegen Besitz kinderpornographischer

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Hieran können jedoch keine Zweifel bestehen, da die Schuldfähigkeit eines Beamten Voraussetzung für die disziplinarische Ahndung eines Dienstvergehens darstellt (vgl. BVerfG [2. Senat, 1. Kammer], NVwZ 2008, S. 669; Claussen u.a., BDO, 8. Aufl. 1996, Einl. B Rdnr. 13a).
  • StGH Hessen, 23.10.1991 - P.St. 1122

    Zur Substantiierung einer Verletzung von Verf HE Art 2 Abs 3 durch verzögerte

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Er zeigt jedoch nicht auf, dass sich die Verfahrensdauer in Anbetracht des konkreten Falles als krasse Verzögerung oder sonst als unangemessen im Sinne einer Rechtsverweigerung in der Verantwortlichkeit staatlicher Entscheidungsträger darstellt (vgl. StGH, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991, S. 2657 [2658]).
  • BGH, 15.12.1988 - 4 StR 535/88

    Erfordernis einer sachverständigen Beratung hinsichtlich der Frage der

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Grundsätzlich darf der Tatrichter von der Einholung eines Sachverständigengutachtens nur absehen, wenn Anzeichen dafür fehlen, dass der Angeklagte in seiner Schuldfähigkeit beeinträchtigt gewesen sein könnte; "denn die Frage, ob eine Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit zur Tatzeit vorgelegen hat, kann - unabhängig von der Selbsteinschätzung des Angekl. - vom Gericht regelmäßig nicht aus eigener Sachkunde beantwortet werden" (BGH, NStZ 1989, S. 190 [191]).
  • StGH Hessen, 08.11.2000 - P.St. 1329

    Grundrechtsklagefrist; Gesetzlicher Richter; Grundrechtsklage; Nachschieben von

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Dazu gehört, dass der Grundrechtskläger deutlich macht, aus welchem rechtlichen Zusammenhang sich die behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll, d.h. welche Verfahrenshandlung oder materiell-rechtliche Würdigung des Gerichts welche Grundrechtsverletzung aus seiner Sicht bewirkt hat (StGH, Beschluss vom 08.11.2000 - P.St. 1329 -, StAnz. 2000, S. 3986).
  • StGH Hessen, 10.11.1999 - P.St. 1414

    Grundrechtsklage; Rechtliches Gehör; Subsidiarität

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Die Nichtberücksichtigung eines Beweisantrags verstößt gegen die Garantie rechtlichen Gehörs, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze findet (vgl. StGH, Beschluss vom 10.11.1992 - P.St. 1414 -, StAnz.
  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Neu ist ein Beweismittel nach dieser Norm im Einklang mit dem Verständnis anderer Prozessordnungen, wenn es in der ersten Instanz noch nicht vorgebracht worden war (vgl. zu § 531 Abs. 2 ZPO: BGH, NJW 1989, S. 717 [718]; Albers, in: Baumbach u.a., ZPO, 66. Aufl. 2008, § 531 Rdnr. 12; zu § 128a VwGO: Mayer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch u.a., VwGO, § 128a [Stand: Juli 2005] Rdnr. 4; s.a. § 157a SGG).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    1999, S. 3692 [3697]); so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, s. etwa BVerfGE 50, 32 [36]).
  • StGH Hessen, 13.12.2005 - P.St. 1999

    Abhilfeverfahren; Anhörungsrüge; Antragsfrist; Bezeichnung des Grundrechts;

    Auszug aus StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2187
    Art. 3 HV in Verbindung mit dem der Hessischen Verfassung immanenten Rechtsstaatsprinzip garantiert in gleicher Weise wie Art. 103 Abs. 1 GG das Grundrecht auf rechtliches Gehör im gerichtlichen Verfahren (ständige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes, s. nur Beschluss vom 13.12.2005 - P.St. 1999 -, StAnz. 2006, S. 1097 [1099]).
  • OLG Frankfurt, 30.01.2013 - 4 EntV 9/12

    Entschädigung für überlange Verfahren: Feststellung der unangemessenen

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats v. 20.07.2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214, 215; Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats v. 24.09.2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14; Beschl. der 3. Kammer des 1. Senats v. 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschl. der 2. Kammer des 1. Senats v. 07.06.2011 - 1 BvR 194/11 -, juris, Rn. 26 f.; vgl. zur Rspr. des HessStGH Beschluss v. 13.04.2011 -P.St. 2301, DVBl. 2011, 1089; Beschluss v. 21.01.2009 - P.St. 2236 -, juris Rn. 2, und das Urteil v. gleichen Tage - P.St. 2187 -, juris Rn. 7; außerdem StGH, …
  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2301

    1. Der Zeitraum, innerhalb dessen zur Wahrung des Rechts auf effektiven

    -vgl. zur Rechtsprechung des StGH zuletzt den Beschluss v. 21.01.2009 - P.St. 2236 -, juris Rdnr. 2, und das Urteil vom gleichen Tage - P.St. 2187 -, juris Rdnr. 7; außerdem StGH, …

    nochmals StGH, Beschluss v. 21.01.2009 - P.St. 2236 -, juris Rdnr. 2, und das Urteil v. gleichen Tage - P.St. 2187 -, juris Rdnr. 7; außerdem StGH, …

  • StGH Hessen, 14.07.2010 - P.St. 2276

    Beschluss über eine Grundrechtsklage zu einem Ausgangsverfahren, in dem

    1999, S. 3692 [3697]; Urteil vom 21.01.2009 - P.St. 2187 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 21.01.2009 - P.St. 2236

    Der Zeitraum, innerhalb dessen Rechtsschutz zu gewähren ist, lässt sich nicht

    Eine Grundrechtsverletzung kommt nur in besonders krassen Fällen der Verzögerung einer gerichtlichen Entscheidung in Betracht, die auf eine Rechtsverweigerung hinausläuft (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluss vom 23.10.1991 - P.St. 1122 -, StAnz. 1991, S. 2657 [2658]; Urteil vom 21.01.2009 - P.St. 2187 -).
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