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StGH Hessen, 22.04.1998 - P.St. 1298 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- StGH Hessen, 11.04.2002 - P.St. 1688
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Grundrechtsklage - Abschaffung des …
Für den außerordentlichen Rechtsbehelf einer Grundrechtsklage (StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S. 1555) ergibt sich eine Begründungspflicht weder aus der Hessischen Verfassung noch aus dem Grundgesetz (vgl. zur Begründungspflicht BVerfGE 94, 166 ;… BVerfG , NJW 2001, S. 2161 ). - StGH Hessen, 13.03.2001 - P.St. 1380
Wegen Bedingungsfeindlichkeit unzulässige Grundrechtsklage bei Versagung …
Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels - sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet oder beendet wird, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998-P.St.1298-, StAnz. 1998, S. 1555, sowie vom 05.03.2000-P.St.1486-und vom 16.01.2001-P.St.1537-). - StGH Hessen, 16.01.2001 - P.St. 1537
Wegen Fristversäumung unzulässige Grundrechtsklage gegen Versagung vorläufigen …
Prozesshandlungen, die den Prozess einleiten oder beenden - wie Klage oder Einlegung und Rücknahme eines Rechtsmittels -, sind bedingungsfeindlich, da die Frage, ob ein Prozess eingeleitet wird oder beendet ist, keinen Schwebezustand verträgt (vgl. StGH, Beschlüsse vom 22.04.1998 - P.St. 1298 -, StAnz. 1998, S.1555, und vom 05.03.2000 - P.St.1486 -). - StGH Hessen, 06.12.2000 - P.St. 1563
Unzulässige Grundrechtsklage - wegen verschuldeter Fristversäumung erfolgloser …
Eine juristisch nicht geschulte Partei trifft die Pflicht, sich bei ihr nicht geläufigen Rechtsfragen in geeigneter Weise juristischen Rat zu holen (vgl. StGH, Beschluss vom 22.04.1998-StAnz. 1998, S. 1555). - StGH Hessen, 09.02.2000 - P.St. 1429 Einer rechtsunkundigen Partei ist zumutbar, sich rechtzeitig sowohl nach fachgerichtlichen Rechtsbehelfen als auch nach für ihren Fall in Frage kommenden verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten zu erkundigen (StGH, Beschluss vom 22.04.1998 - P.St. 1290 -, StAnz. 1998, 1555).