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   StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191 e.A.   

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https://dejure.org/2008,20867
StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191 e.A. (https://dejure.org/2008,20867)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23.01.2008 - P.St. 2191 e.A. (https://dejure.org/2008,20867)
StGH Hessen, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - P.St. 2191 e.A. (https://dejure.org/2008,20867)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 87 Verf HE, § 46 WahlG HE, § 6 WahlPrG, § 7 WahlPrG, § 15 WahlPrG, § 17 WahlPrG, § 52 StGHG
    1. Genehmigung und Verwendung von Wahlgeräten sind wahlorganisatorische Maßnahmen. Sie können außerhalb des Wahlprüfungsverfahrens grundsätzlich nur mit den Rechtsbehelfen angefochten werden, die im Landtagswahlgesetz und in der Landeswahlordnung dafür vorgesehen sind. ...

  • JurPC

    Hess. Landesverfassung Art. 78 Abs. 1, Hess. LWG § 46
    Einsatz von Wahlcomputern bei der Hessischen Landtagswahl

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung; Wahlcomputer; Wahlfehler; Wahlgeräte; Wahlprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Einsatz von Wahlcomputern bei der Hessischen Landtagswahl - Einstweilige Anordnung gegen Wahlcomputer abgelehnt

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 1013
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 04.03.1993 - P.St. 1161

    Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zur

    Auszug aus StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
    Sie wäre eine unzulässigerweise vorverlegte Wahlprüfung (Fortsetzung der Rechtsprechung des StGH, vgl. Beschluss vom 04. März 1993, - P.St.1161 e.V.-, StAnz. 1993, S. 815 - ).

    Für eine einstweilige Anordnung, die das gleiche Ziel verfolgt, bleibt danach im Wahlprüfungsverfahren kein Raum (StGH, StAnz. 1993, S. 815; Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rdnr. 18).

    Auch deshalb besteht kein Raum für eine vorläufige Regelung durch einstweilige Anordnung (Staatsgerichtshof, StAnz. 1993, S. 815).

  • BVerfG, 27.06.1962 - 2 BvR 189/62

    Ausschluß der Verfassungsbeschwerde gegen der Wahl vorangehende Entscheidungen

    Auszug aus StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
    Die Wahl in einem Flächenstaat lässt sich nur dann gleichmäßig und termingerecht durchführen, wenn die Rechtskontrolle der Einzelentscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und einem Wahlprüfungsverfahren vorbehalten bleibt, das nach der Wahl stattfindet (BVerfGE 14, 154[155]).
  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

    Auszug aus StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
    Die Antragstellerin kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1960 (BVerfGE 11, 329 f.) und vom 17. Oktober 1990 (BVerfGE 82, 353 ff.) sowie auf das Urteil des Wahlprüfungsgerichts Berlin vom 19. Januar 1979 (NJW 1979, S.1448 f.) berufen.
  • StGH Hessen, 15.05.2001 - P.St. 1650

    Mangels Erfolgsaussichten in der Hauptsache Ablehnung des Antrags auf Erlass

    Auszug aus StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
    Eine Grundrechtsklage ist nach § 43 Abs. 1, 2 StGHG nur zulässig, wenn der Antragsteller substantiiert einen Lebenssachverhalt schildert, aus dem sich - seine Richtigkeit unterstellt - plausibel die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm benannten Grundrechte der Hessischen Verfassung ergibt (ständige Rechtsprechung des StGH, vgl. StAnz. 2001, S. 2181).Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 2 BvE 6/90

    Unterschriftenquorum - Vorläufige Suspension von Vorschriften des

    Auszug aus StGH Hessen, 23.01.2008 - P.St. 2191
    Die Antragstellerin kann sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf die Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 1960 (BVerfGE 11, 329 f.) und vom 17. Oktober 1990 (BVerfGE 82, 353 ff.) sowie auf das Urteil des Wahlprüfungsgerichts Berlin vom 19. Januar 1979 (NJW 1979, S.1448 f.) berufen.
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