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   StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224   

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StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224 (https://dejure.org/2009,31877)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26.06.2009 - P.St. 2224 (https://dejure.org/2009,31877)
StGH Hessen, Entscheidung vom 26. Juni 2009 - P.St. 2224 (https://dejure.org/2009,31877)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 78 Abs 2 Verf HE, Art 80 Verf HE, § 24 Abs 1 StGHG HE, § 28 Abs 7 StGHG HE, § 28 Abs 8 S 2 StGHG HE, § 52 Abs 2 S 1 StGHG HE
    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht, Einsatz von Wahlcomputern, u.a.)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und passive Wahlrecht, Einsatz von Wahlcomputern, u.a.)

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Ob die Landesverfassungsgerichte entsprechend der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s. Beschluss vom 15. Januar 2009 - 2 BvC 4/04 -, DVBl. 2009, 307 ff.) befugt sind, die im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde erhobenen Rügen der Verfassungswidrigkeit von Wahlrechtsnormen und wichtige wahlrechtliche Zweifelsfragen auch nach der Auflösung eines Landtages oder nach Ablauf einer Wahlperiode zu prüfen, kann hier offen bleiben.

    Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinreichend substanziierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 [175 f.] sowie BVerfG, DVBl. 2009, 307 [308] Rn. 19).

    Auch der Grundsatz der Amtsermittlung befreit einen Antragsteller nicht davon, die Gründe der Wahlprüfungsbeschwerde in substanziierter Weise darzulegen (BVerfG, DVBl. 2009, 307 [308]).

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Deshalb genügen Wahlbeanstandungen, die über nicht belegte Vermutungen oder die bloße Andeutung der Möglichkeit von Wahlfehlern nicht hinausgehen und einen konkreten, der Überprüfung zugänglichen Tatsachenvortrag nicht enthalten, nicht den Darlegungserfordernissen (vgl. BVerfGE 85, 148 [159 f.]).

    Daran orientiert wird dem Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde nur genügt, wenn sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).

  • BVerfG, 03.07.1985 - 2 BvC 2/85

    Vorausssetzungen für die Begründetheit einer Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Daran orientiert wird dem Begründungserfordernis des § 52 Abs. 2 Satz 1 StGHG für die Zulässigkeit einer Wahlprüfungsbeschwerde nur genügt, wenn sich dem tatsächlichen Vorbringen des Antragstellers die konkrete Möglichkeit eines für den Ausgang der Wahl erheblichen Wahlfehlers im Sinne des Art. 78 Abs. 2 HV hinreichend deutlich entnehmen lässt (vgl. BVerfGE 70, 271 [276] m.w.N. sowie BVerfGE 85, 148 [159 f.]; Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Auflage 2002, § 49 Rn. 20; Günther, a.a.O., § 52 Rn. 14).
  • BVerfG, 03.03.2009 - 2 BvC 3/07

    Wahlcomputer

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Das Bundesverfassungsgericht hat zu den vom Antragsteller aufgeworfenen wahlrechtlichen Zweifelsfragen in seinem Urteil vom 3. März 2009 - 2 BvC 3/07 und 2 BvC 4/07 - Ausführungen gemacht.
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1913

    Gleichheit der Wahl; Landtagswahl; Stimmabgabe; Stimme; Vorbehalt;

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Die diesbezügliche Regelung des § 52 StGHG steht nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs mit der Hessischen Verfassung in Einklang (vgl. StGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - P.St. 1912 -, StAnz. 2007, 601 [603] sowie P.St. 1913 -, StAnz. 2007, 596 [596 f.]).
  • StGH Hessen, 14.06.2006 - P.St. 1912

    1. § 52 StGHG, der die Möglichkeit schafft, Entscheidungen des

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Die diesbezügliche Regelung des § 52 StGHG steht nach der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs mit der Hessischen Verfassung in Einklang (vgl. StGH, Beschlüsse vom 14. Juni 2006 - P.St. 1912 -, StAnz. 2007, 601 [603] sowie P.St. 1913 -, StAnz. 2007, 596 [596 f.]).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs über eine Wahlprüfungsbeschwerde kann daher keine Auswirkungen mehr auf die ordnungsmäßige Zusammensetzung des - nicht mehr existierenden - Landtags haben (StGH, Beschluss vom 26. Juni 2009 - P.St. 2223; vgl. BVerfGE 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; in diesem Sinne auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 7 [letzter Satz]).
  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs über eine Wahlprüfungsbeschwerde kann daher keine Auswirkungen mehr auf die ordnungsmäßige Zusammensetzung des - nicht mehr existierenden - Landtags haben (StGH, Beschluss vom 26. Juni 2009 - P.St. 2223; vgl. BVerfGE 22, 277 [280 f.]; 34, 201 [203]; in diesem Sinne auch Günther, Verfassungsgerichtsbarkeit in Hessen, 2004, § 52 Rn. 7 [letzter Satz]).
  • BVerfG, 06.10.1981 - 2 BvC 7/81

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Eine ordnungsgemäße Begründung verlangt eine hinreichend substanziierte und aus sich heraus verständliche Darlegung eines Sachverhalts, aus dem erkennbar ist, worin ein Wahlfehler liegen soll, der Einfluss auf die Mandatsverteilung haben kann (vgl. BVerfGE 58, 175 [175 f.] sowie BVerfG, DVBl. 2009, 307 [308] Rn. 19).
  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Auszug aus StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2224
    Denn grundsätzlich soll das demokratisch gewählte Parlament durch die Wahlprüfung in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht beeinträchtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 111 [134]).
  • StGH Hessen, 26.06.2009 - P.St. 2223

    Beschluss über eine Wahlprüfungsbeschwerde (Altersgrenze für das aktive und

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