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   StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367   

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https://dejure.org/1963,1768
StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367 (https://dejure.org/1963,1768)
StGH Hessen, Entscheidung vom 30.04.1963 - P.St. 367 (https://dejure.org/1963,1768)
StGH Hessen, Entscheidung vom 30. April 1963 - P.St. 367 (https://dejure.org/1963,1768)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • StGH Hessen, 24.06.1949 - P.St. 19

    Befreiungsgesetz

    Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367
    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluss P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, dass die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.

    Über die Rechtsqualität dieses Gesetzes habe der Staatsgerichtshof bereits im Beschluss P.St. 19 vom 24.6.1949 für das ebenfalls zoneneinheitliche Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5.6.1946 (GVBl. 1946, 57) ausgeführt, dass die von den im Länderrat zusammengeschlossenen Ministerpräsidenten auszuübende gesetzgebende Gewalt nicht von derjenigen der Landtage und mithin auch nicht aus der vom Volke ausgehenden Staatsgewalt, sondern aus der Staatsgewalt abgeleitet sei, welche die Militärregierung kraft Kriegs- und Besatzungsrechts für sich in Anspruch genommen habe; die im Länderrat ausgeübte Gesetzgebungszuständigkeit der Ministerpräsidenten beruhe daher auf den Proklamationen Nr. 2 und 4 der Militärregierung.

  • BVerfG, 18.03.1953 - 1 BvL 11/51

    Besatzungsanordnungen

    Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367
    Gleicher Auffassung sei offensichtlich auch das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 2, 181, 200, 206).
  • StGH Hessen, 03.02.1950 - P.St. 51

    Grundrechtsklage; Prüfungsbefugnis; Prüfungsumfang; Bundesrecht;

    Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367
    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluss P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, dass die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.
  • StGH Hessen, 16.12.1949 - P.St. 57
    Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367
    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluss P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, dass die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.
  • StGH Hessen, 06.01.1950 - P.St. 29

    Bundesrecht; Überpositive Normen; Normenkontrolle; Ministerpräsident;

    Auszug aus StGH Hessen, 30.04.1963 - P.St. 367
    Der Staatsgerichtshof habe daher in ständiger Rechtsprechung eine Überprüfung solcher Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung abgelehnt (Entscheidungen P.St. 19 vom 24.6.1949, P.St. 57 vom 16.9.1949 und P.St. 29 vom 6.1.1950) und in dem Beschluss P.St. 51 vom 3.2.1950 ausdrücklich festgestellt, dass die Strafverfahrensordnung 1946 als zoneneinheitliches Gesetz nicht auf ihre Vereinbarkeit mit der Hessischen Verfassung überprüft werden könne.
  • StGH Hessen, 12.07.1967 - P.St. 446

    Hessischer Staatsgerichtshof - keine Zuständigkeit mehr bei Verfahren wegen

    Der Staatsgerichtshof hat bereits in seinem Beschluß P.St. 367 vom 30. April 1963 den Standpunkt eingenommen, daß die Vorschriften Gebiet der konkurrierenden Gesetzgebung fallenden §§ 38 bis 40 StGHG nur so lange und so weit als Landesrecht weiter gelten könnten, als der Bund nicht von seinem Gesetzgehungsrecht Gebrauch gemacht habe (Art. 72 Abs. 1 GG); dies habe er aber durch das Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts vom 12. September 1950 getan; der dort neugefaßte § 6 Abs. 1 EGStPO habe alle prozeßrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze für alle von den ordentlichen Gerichten zu entscheidenden Strafsachen außer Kraft gesetzt, somit auch die §§ 38 bis 40 StGHG.
  • StGH Hessen, 01.07.1965 - P.St. 348

    Prüfungskompetenz; Bundesrecht; Eingliederung; Öffentlich-rechtliche

    Es kann dahinstehen, ob diese Bestimmung durch die Gesetzgebung des Bundes gegenstandslos geworden ist - wie der Staatsgerichtshof wiederholt erörtert hat (vgl. P.St. 367).
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